Gewerbe abgemeldet - Arbeitslosengeld?

Hallo Ihr :smile:

Ich habe letztes Jahr von Februar bis Oktober bei einer Firma gearbeitet, in der ich gemobbt wurde. Im Oktober wurde ich krank, hatte eine lungenspastische Bronchitis und musste vier Wochen zuhause bleiben. Mein mobbender Kollege hat mich jeden Tag zuhause angerufen und mich für alles mögliche am Telefon eingespannt, und als ich in der vierten Woche zu einem Kontrolltermin beim Arzt war, hat er mir auf den AB gesprochen, dass alle in der Firma sauer auf mich sind, weil ich so lange nicht gekommen bin und ob ich eigentlich wüsste, dass ich eine fristlose Kündigung riskiere (wegen was bitte?).

An diesem Tag ist mir der Geduldsfaden gerissen.
Die Firma hat ohnehin die Gehälter ihrer Mitarbeiter grundsätzlich 3 Wochen bis 2 Monate nach eigentlichem Termin überwiesen oder Schecks ausgestellt, die nicht gedeckt waren.

So habe ich - wissend, dass ich beim Arbeitsamt erst einmal gesperrt würde - gekündigt und bin gar nicht mehr hingegangen.

Beim Arbeitsamt sagte man mir anschließend, dass ich eventuell nicht für drei Monate gesperrt würde, weil ich zwei gute Gründe für meine Kündigung hatte. Durch ein psychologisches Gutachten bzw. eine ebensolche Beurteilung der Sache könnte ich eine Sperrung umgehen, sagte mir mein Arbeitsvermittler.

Im Dezember beschloss ich allerdings, mich selbständig zu machen, reichte die Unterlagen, die ich zur Beantragung des Arbeitslosengeldes brauchte und noch nicht alle zusammen hatte, gar nicht erst ein und gründete eine Event-Agentur.

Diese lief in den ersten Monaten auch sehr gut an, ab Februar habe ich jedoch keine Aufträge mehr, sondern nur noch Anfragen bekommen, und insgesamt war die ganze Geschichte mehr als nur ein Minusgeschäft. Ich habe nun einen Berg Schulden aus der Sache und muss schauen, dass ich irgendwoher Geld bekomme, bis ich wieder eine Arbeit gefunden habe.

Nun meine Frage: Bekommt man, nachdem man selbständig war, überhaupt Arbeitslosengeld oder muss man sich gleich auf Sozialhilfe einstellen?
Und: Falls man Arbeitslosengeld bekommt, richtet sich dieses doch nach dem zuletzt bezogenen Gehalt, oder?

Ich danke Euch für Eure Antworten, denn dieses Thema ist leider sehr wichtig für mich. Vor allem momentan, wo ich wirklich dringend ein wenig Unterstützung brauche, um überhaupt noch einigermaßen klar zu kommen.

LG,
Melanie

Hi Melanie,

du hast Anspruch auf ALG, wenn du in den letzten 36 Monaten vor der AL mincestens 6 Monate versicherugnspflichitg bescäftigt warst.

Näheres siehe http://www.arbeitsamt.de

gruss

Hi local,

vielen Dank, das hilft mir sehr weiter (und glücklicherweise erfülle ich dieses Kriterium)!

LG,
Melanie

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Hallo Melanie,

ich hoffe, Du hast deinen Anspruch auf Überbrückungsgeld wahr genommen?
Bin momentan in der selben Lage wie du, werde mein Gewerbe allerdings nicht abmelden da es viel zu schade um das Aufgebaute und die viele Arbeit wäre. Ich habe neue Öffnungszeiten veröffentlicht und werde mein Geschäft auf nebenerwerb laufen lassen. So habe ich jederzeit, wenn die Zeiten wieder besser sind, die Möglichkeit weiterzumachen. Wichtig hierbei ist nur, dass die laufenden Kosten für dein Unternehmen gedeckt sind.

Wenn Du möchtest gebe ich dir gerne weitere Tips wie ich es mache.

Schöne Grüße
Melanie

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12 Monate nicht 6!!!

Hi Melanie,

du hast Anspruch auf ALG, wenn du in den letzten 36 Monaten
vor der AL mincestens 6 Monate versicherugnspflichitg
bescäftigt warst.

es müssen mindestens 12 monate gewesen sein!!!

gruss, markus

Hi Melanie,

du hast Anspruch auf ALG, wenn du in den letzten 36 Monaten
vor der AL mincestens 6 Monate versicherugnspflichitg
bescäftigt warst.

es müssen mindestens 12 monate gewesen sein!!!

Hi Markus,

man muss 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt sein, um überhaupt einen Anspruch auf ALG zu gründen.

Wenn man diesen hat/hatte, dann muss man nach einer Selbständigkeit …(siehe oben) oder http://www.arbeitsamt.de

gruss