Gewerbe abgemeldet, was dann?

Hallo

Herr A führt(gemietet) 2009 für 5 Monate ein Hotel auf seinen Namen und wird dann krank, meldet es ab und lebt von Hartz 4. Er macht die Steuererklärung für 2009 über den Steuerberater.
3 jahre später schickt ihm das Finanzamt einen Steuerbescheid für 2011 mit einer Schätzung.
Bekommt das Finanzamt nicht automatisch von der Abmeldung mit?
Welchen Behörden muss man alles Bescheid geben, wenn ein Hotel abgemeldet wird, damit in Zukunft solche Briefe ausbleiben.

Danke!

Hallo

Herr A führt(gemietet) 2009 für 5 Monate ein Hotel auf seinen
Namen und wird dann krank, meldet es ab und lebt von Hartz 4.
Er macht die Steuererklärung für 2009 über den Steuerberater.

Und wie hat der Stb diese Erklärung gemacht? Mit Schlussbilanz? Und wie sah der Bescheid aus?

3 jahre später schickt ihm das Finanzamt einen Steuerbescheid
für 2011 mit eine Schäzung.

Bescheid für 2011 jetzt schon?? Einpruch einlegen, damit der Bescheid nicht unanfechtbar wird.

Bekommt das Finazamt nicht automatisch von der Abmeldung mit?
Welchen Behörden muss man alles Bescheid geben, wenn ein Hotel
abgemeldet wird, damit in Zukunft solche Briefe ausbleiben.

Gewerbeanmeldung genügt in der Regel - einfach mal anrufen, manchmal bleibt auch etwas liegen - und was war für 2010? Da war alles ohne Hotel?

Danke!

Bitte - Lia

Und wie hat der Stb diese Erklärung gemacht? Mit
Schlussbilanz? Und wie sah der Bescheid aus?

Anhand von Einnahmen und Abgaben, er weiss leider nicht ob mit Schlussbilanz oder nicht, er hat danach eine Rechnung vom Finanzamt bekommen und die Sache war erledigt

Gewerbeanmeldung genügt in der Regel - einfach mal anrufen,
manchmal bleibt auch etwas liegen - und was war für 2010? Da
war alles ohne Hotel?

da war A auch ohne Hotel, für 2010 kamm nichts

MFG

Anhand von Einnahmen und Abgaben, er weiss leider nicht ob mit
Schlussbilanz oder nicht,

tatsächlich weiss ER das nnicht??? Gibt es denn keine Kopien der Erklärung und Unterlagen? Unglaublich!

er hat danach eine Rechnung vom

Finanzamt bekommen und die Sache war erledigt

ER hat eine „Rechnung vom FA“ bekommen? Ich bekomme immer nur Steuerbescheide - unbd haben Sie diesen nicht auch?

, für 2010 kamm nichts

mein Tipp: einfach mal beim FA anrufen - auch dort sitzen nur Menschen, die auch mal Fehler machen!

MFG - Lia

Guten Tag,

tatsächlich weiss ER das nnicht??? Gibt es denn keine Kopien
der Erklärung und Unterlagen? Unglaublich!

Die Unterlagen wurden an die Insolvenzverwalterin abgegeben, weil er Privatinsolvenz gemacht hat

ER hat eine „Rechnung vom FA“ bekommen? Ich bekomme immer nur
Steuerbescheide - unbd haben Sie diesen nicht auch?

Ich meinte mit Rechnung den Steuerbescheid, denn der ist auch nur eine Rechnung, die man zahlen muss

mein Tipp: einfach mal beim FA anrufen - auch dort sitzen nur
Menschen, die auch mal Fehler machen!

er hat angerufen, man hat nur gesagt, solange sie nicht von der Arbeitslosigkeit wissen, schicken sie diese Schätzung, und er soll es schriftlich melden, (dass er nicht gearbeitet hat) und die Bewilligungsbescheide vom Jobcenter auch hinschicken

MFG

Hallo,

mir scheint, dass hier an drei Stellen geschlampt wurde, am wenigsten wahrscheinlich beim Finanzamt, dort zählt Aktenlage …

1 „Gefällt mir“

Guten Tag,

mir scheint, dass hier an drei Stellen geschlampt wurde, am
wenigsten wahrscheinlich beim Finanzamt, dort zählt Aktenlage

steht es nicht in der Akte, dass das Gewerbe 2009 abgemeldet worden ist??
und warum wurde das Jahr 2010 ausgelassen, wenn alles im Finanzamt richtig läuft.
danke für den sinnvollen Beitrag

Guten Abend,

dazu …

und warum wurde das Jahr 2010 ausgelassen, wenn alles im
Finanzamt richtig läuft.

… eine Gegenfrage:

Wurde für das Jahr 2010 ein/e Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich gemacht?

Wenn nicht, könnte da „der Hase im Pfeffer liegen“ …

oben steht doch, dass er arbeitslos ist und Hartz4 empfängt (seit 2009)

oben steht doch, dass er arbeitslos ist und Hartz4 empfängt
(seit 2009)

Hallo,

das ist vollkommen richtig, aber in 2009 war er selbstständig, bekam evtl. 2010 die Aufforderung, die Einkommenssteiererklärung abzugeben.

Nun ergibt sich für 2010 …

… ich zitiere aus einem Forum …

… und hast Dir wegen Hartz IV z.B. eine Lebensversicherung auszahlen lassen für die Du Kapitaleinkünfte (Zinsen) bekommen hast solltest Du, wenn Du vom Finanzamt aufgefordert wirst, eine Einkommensteuererklärung einreichen. Dazu alle Freistellungsaufträge einreichen, damit das Finazamt sieht das Du keine weiteren Einkünfte hast.
Gleichzeitig kannst Du noch einen formlosen Antrag stellen und Dich bis auf weiteres von der Abgabe der Einkommensteuererklärung befreien lassen. Grundsätzlich gilt: Wirst Du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert mußt Du reagieren, sonst kommt es wie schon genannt, zu einer Schätzung. Diese kann ganz schön hoch sein. Du brauchst keine Angst haben. Wenn Du kein steuerpflichtiges Einkommen hast passiert auch nichts.

1 „Gefällt mir“

ER hat eine „Rechnung vom FA“ bekommen? Ich bekomme immer nur
Steuerbescheide - unbd haben Sie diesen nicht auch?

Ich meinte mit Rechnung den Steuerbescheid, denn der ist auch
nur eine Rechnung, die man zahlen muss

Nein, ein Bescheid ist keine „Rechnung“, den Unterschied sollte man als (ehemaliger) Geschäftsmann schon kennen.

mein Tipp: einfach mal beim FA anrufen - auch dort sitzen nur
Menschen, die auch mal Fehler machen!

er hat angerufen, man hat nur gesagt, solange sie nicht von
der Arbeitslosigkeit wissen, schicken sie diese Schätzung, und
er soll es schriftlich melden, (dass er nicht gearbeitet hat)
und die Bewilligungsbescheide vom Jobcenter auch hinschicken

Und was spricht dagegen, diese Unterlagen dort hinzuschicken?