Ok, das Brett passt nicht ganz, es handelt sich nicht um Existenzgründung sondern -vernichtung 
Ich habe seit 1998 ein nebenbrufliches Gewerbe angemeldet im Bereich PC/Internet.
Nun arbeite ich aber seit Oktober als Angestellter und habe alle Aktivitäten eingestellt.
Wie ist das mit der Gewerbeabmeldung, gibts da irgendwelche Fristen oder kann ich das zum 31.12.2002 abmelden (evtl. sogar nachträglich wie bei der Anmeldung möglich!?).
(Eigentlich gehts mir darum, dass ich mich dieses Jahr in der Steuererklärung das letzte mal mit diesem Zeug beschäftigen will… und für 2003 dann nur noch Nichtselbständie Arbeit verrichte)
Grüße
Bruno