Gewerbe abmelden

Ok, das Brett passt nicht ganz, es handelt sich nicht um Existenzgründung sondern -vernichtung :wink:

Ich habe seit 1998 ein nebenbrufliches Gewerbe angemeldet im Bereich PC/Internet.

Nun arbeite ich aber seit Oktober als Angestellter und habe alle Aktivitäten eingestellt.

Wie ist das mit der Gewerbeabmeldung, gibts da irgendwelche Fristen oder kann ich das zum 31.12.2002 abmelden (evtl. sogar nachträglich wie bei der Anmeldung möglich!?).

(Eigentlich gehts mir darum, dass ich mich dieses Jahr in der Steuererklärung das letzte mal mit diesem Zeug beschäftigen will… und für 2003 dann nur noch Nichtselbständie Arbeit verrichte)

Grüße
Bruno

Hi Bruno,

du kannst dein Gewerbe sowohl im Voraus, als auch im Nachhinein abmelden. Allerdings nur bei der Behörde, wo du es auch angemeldet hast. Bei Umzug könnte also eine kleine Reise fällig werden.

Zur Bestätigung ein paar Beispiele aus der Praxis:

a) Gewerbe abgemeldet zum 31.12.2000. Abgemeldet am 16.05.2001,
b) Gewerbe abgemeldet zum 31.12.2002. Abgemeldet am 12.12.2002.

Natürlich immer bei der gleichen Behörde, wo es auch abgemeldet wurde.

mfg und Merry X-mas

Carsten

Danke
Ist geographisch unproblematisch, dann fahr ich da mal in den nächsten Tagen hin

thx
bruno