Hallo !
Vor 8 Jahren hat eine Person einen Laden für 40.000 DM gekauft (Warenbestand, Einrichtung usw). Dieses Jahr hat er das Geschäfft aufgrund ausbleibender Kunden geschlossen und wollte ganz normal das Gewerbe abmelden.
Ein anderer Gewerbetreibender meinte, das soll er mal lieber lassen, weil nach der Gewerbeabmeldung das Finanzamt „ausrechnet“, was sich noch im Laden befinden müsste und dafür die (irgendwelche Beträge, keine Ahnung, wovon da geschwatzt wurde) zurückverlangen würde und somit möglicherweise einige tausend Euro Rückerstatten müsste.
Nun ist dieser „Quasi-Gewerbetreibende“ verunsichert. Er hat die letzten Jahre kein Geld mehr für den Steuerberater gehabt und - weil Kleinstgewerbe - lediglich die anfallenden Kosten (Miete, Strom, Telefon, Wareneinkäufe) mit den Einkünften angegeben. Irgendwelche Sachen abgesetzt hat er aber nicht (so etwas wie Computer, Fernseher, Möbel usw. Keinerlei Anschaffungen wurden in der Art getätigt).
Sind da wirklich mit irgendwelchen „Nachzahlungen“ zu rechnen ?
Der Gewerbetreibende hat lediglich einen „Ausverkauf“ gemacht und den Rest verschenkt (Die Einrichtung bestand aus Holz und ein Kunde konnte dieses zum verfeuern gut gebrauchen, als „Dank“ nahm er noch den restlichen angefallenen Müll mit, so das der Gewerbetreibende keine Mulde bezahlen musste).
Wenn da jemand etwas genaues weiß, würde das jemanden vielleicht sehr helfen.
Gruß
Andreas
Hi Andreas,
ich empfehle diesem Jemanden beim Finanzamt anzurufen und sich beraten zu
lassen. Kostet nix und ist aus erster Quelle.
Meiner Erfahrung nach sitzen da inzwischen freundliche Menschen, die nicht sofort
nach Namen und Adresse fragen, sondern Auskunft geben. Und Verständnis haben.
Toi toi toi,
Sonja
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Steuerberater fragen
Moin,
ich weiss zwar nicht was für einen Umsatz dein Unternehmen hatte, jedoch solltest du in jedem Fall einen Steuerberater zu rate ziehen.
Ich würd mich da nicht von Hinz und Kunz geraten lassen. Und das man sein Gewerbe nicht abmelden soll, ja so ein vollkommener Schwachsinn…
Klar ist das du den Gewinn der aus einem Ausverkauf entsteht verstuern musst. Ferner werden auch dem „noch Bestand“ den DU angeben musst Steuern berechnet. Den Wert der Sachen musst du nach besten Wissen und Gewissen angeben.
Mal eine Zahl: Wenn du einen Restposten an einen Restpostenhändler verkaufst zahlt dieser in der Regel 20% des Großhandels EK Preises.
Das ist verdammt wenig!
Ich hatte mal ein Gewe abgemeldet, der Warenbestand betrug laut EK ca 9000€, bewertet habe ich die Sachen mit 900€ und letztendlich habe ich nichts mehr dafür bekommen. Also kann man da schon recht radikal den Rotstifft ansetzen, es sei denn wir reden von einer Firma mit mehreren 10.000€ Warenbestand…
Außerdem kann ein Steuerberater das viel besser klarmachen und dir sagen wie du den Verlust des Geschäftes über Jahre hinweg als Arbeitnehmer auf dem Lohnschein geltend machen kannst…
Geh zum Steuerberater und zahl die 200€ die das vielleicht kostet, meistens verlangen die nur 70€ die Stunde max 100€.
Nein, das war ein „Kleinstgewerbe“. Nur ein kleiner Laden mit Neu und gebrauchten DVDs.
Ich habe etwa 2 Monate vor „Schluss“ nichts mehr eingekauft und so die Waren „pöh a pöh“ verkauft, bis alles weg war, bzw. den Rest habe ich dann einfach verschenkt (war nur noch Müll dabei).
Deswegen eben die Frage, weil ja im Prinzip nichts mehr war.
Hallo !
Ich habe heute einmal einen Arbeitskollegen gefragt. Der hatte bhis vor zwei Jahren ebenfalls einen kleinen Plattenladen. Und tatsächlich haben sie ihm nach Aufgabe des Geschäftes angeschrieben und gemeint, er habe nicht den Umsatz gemacht, der wünschenswert gewesen wäre (oder so), jedenfalls wäre es mehr ein Hobby gewesen und das ganze nur aus „eigener Bereicherung“ gemacht und musste 800 Euro Steuern nachzahlen.
Das wäre für mich „tödlich“, da ich nur 700 Euro im Monat verdiene und davon Prinzipiell nur 150 Euro im Monat zum „überleben“ bleiben…
Da denkt man, das man nach der Selbstständigkeit endlich alles Leid ein Ende hat und dann wartet da noch der dickste Batzen 