Servus,
wenn ein Versandhandel abgemeldet wird und nach einiger Zeit mit gleicher Geschäftsausstattung, Warenbestand etc. wieder aufgenommen wird, ist die Pause für die Besteuerung belanglos.
Wenn ein Versandhandel aufgegeben wird und nach einiger Zeit der Betrieb eines Brötchenbringdienstes aufgenommen wird, muss auch in den Büchern der Versandhandel abgeschlossen werden (Aufgabebilanz) und der Brötchenbringdienst geht dann von Null neu los, einschließlich ggf. neuer Abgabetermine für die USt-VA, neuer Vorauszahlungen etc.
Es handelt sich im zweiten Fall um zwei verschiedene Gewerbebetriebe, das hat Einfluss auf die Gewerbesteuer.
Einzelheiten gerne gegen mehr Info zum Sachverhalt.
Schöne Grüße
MM