Hallo Allerseits,
falls jemand nach fünf Jahren selbstständiger Tätigkeit das Gewerbe abgemeldet hätte müsste dieser Jemand dem Finanzamt folgenden Fragebogen auszufüllen, nicht wahr:
Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Wie würde denn die Angabe der Gegenstände erfolgen, die so jemand privat weiternutzen würde und vor allem wie und wo müsste man dies dem Finanzamt mitteilen?
Dort sind ja unter 5. drei Spalten:
Bezeichnung | Buchwert | gemeiner Wert
Also angenommen jemand würde gerne folgendes behalten wie rechnet man nun die Steuer zusammen und wo gibt man dies dem Finanzamt an?
Was ist mit GwGs geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ja voll abgeschrieben sind? Stehen die mit 1,- € in der Spalte Buchwert?
Können / sollen diese mit 0,- € drin stehen?
Was ist wenn jender Gegenstand noch 20,- € als gemeinen Wert hat? Wie rechnet man die Steuer dafür aus und wo wird dies angegeben?
Monitor | 1,- € | 20,- €
Drucker | 1,- € | 10,- €
Speicherkarte | 1,- € | 5,- €
Bürotisch IKEA | 1,- € | 10,- €
Büromaterial | 1,- € | 5,- €
Vielen Dank für Euere Hinweise und Ratschläge