Guten Tag,
Bin seit 2002 als Finanzdienstleister tätig und will
mein Gewerbe abmelden, weil ich in eine neue Branche
wechseln will mit Umsatzsteuer.Das Geschäft muß natürlich erstmal anlaufen und möchte vorerst in die Familienversicherung meiner Frau.Muß ich bei der neuen Gewerbeanmeldung wieder zurück in die alte PKV?
Was passiert, wenn ich in der neuen Branche schon was verdienen könnte,aber in der Branche noch 1 Monat Kündigungsfrist habe, also der neue Gewerbeschein noch nicht vorliegt.Wird das Finanzamt
mich gleich abrechnen, habe noch keine Info vom Finanzamt das ich die Steuer für 2008 abgeben soll.
Viele Fragen Danke für Meldungen
naja wenn du den gewerbeschein noch nicht hast, kannst du ja keine umsätze machen.
mit der pkv kann ich dir leider nicht helfen…
lg
Danke für die schnelle Anwort ! Kann man nicht rückwirkend das neue Gewerbe anmelden? Mir gehts wirklich darum die Branche zu verlassen (kaum noch Geschäft ) die Kosten der PKV auszuradieren !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
na dann mach doch die einnahme vom neuen noch mit auf das gewerbe davor. du bist doch nicht 100% auf dein gebiet beschränkt für das das gewerbe gilt
Lieber Bielfeldt,
leider kann ich Dir in dieser Sache nicht weiter helfen, hoffe aber, Du findest eine Lösung.
Viele Grüsse
BBSilz
Guten Tag Herr ++
leider bin ich mit diesem Fragen überfordert, bin eher der Fachmann für die
Beratung zur „richtigen“ PKV, also Gesellschaften- und Tarifeauswahl, der
professionelle Vergleich und Allem was damit zu tun hat. Zu Ihrer Frage kann ich
nicht kompetent antworten. Tut mir leid .
Freundliche Grüße
Hans-Günter Rischer
Guten Tag,
Bin seit 2002 als Finanzdienstleister tätig und will
mein Gewerbe abmelden, weil ich in eine neue Branche
wechseln will mit Umsatzsteuer.Das Geschäft muß natürlich :erstmal anlaufen und möchte vorerst in die
Familienversicherung meiner Frau.Muß ich bei der neuen
Gewerbeanmeldung wieder zurück in die alte PKV?
Was passiert, wenn ich in der neuen Branche schon was
verdienen könnte,aber in der Branche noch 1 Monat
Kündigungsfrist habe, also der neue Gewerbeschein noch nicht :vorliegt.Wird das Finanzamt
mich gleich abrechnen, habe noch keine Info vom Finanzamt das :ich die Steuer für 2008 abgeben soll.
Viele Fragen Danke für Meldungen
Hallo,
das sind wirklich viele Fragen und ich werde sie mal einzeln angehen:
- Die bisherige Tätigkeit ist ein Einzelunternehmen in der FinDienstLeist. und du bist privat krankenversichert, wenn ich das richtig verstehe.
Diese Tätigkeit willst du aufgeben und das Gewerbe abmelden, hast aber noch einen Monat Kündigungsfrist beim bisherigen Auftraggeber-Unternehmen?
Du kannst das Gewerbe abmelden, wenn die letzten laufenden Einkünfte aus diesem Gewerbe bei dir eingegangen und alle Geschäftsvorgänge abgeschlossen sind.
- Das neue Gewerbe kann/muss von dir ab dem Zeitpunkt angemeldet werden, ab dem du auch regelmäßige Einkünfte hieraus erzielst. Allerdings kannst du das neue Gewerbe auch rückwirkend zu einem Zeitpunkt im laufenden Jahr anmelden.
Beispiel: Du fängst nun im neuen Gewerbe an zu arbeiten, am x. Februar meldest du das alte Gewerbe ab. Du kannst nun das neue Gewerbe rückwirkend zum x. Januar anmelden, ab dem Zeitpunkt also, als du in diesem tätig geworden bist. Steuerlich werden sowieso alle Einkünfte erfasst, die du im laufenden Jahr insgesamt erzielt hast, da du als Einzelunternehmer versteuert wirst.
Achte bitte darauf, dass du bis 31.03.2010 deine Einkünfte aus 2009 beim Finanzamt in einer Steuererklärung anmeldest. Ggf. kann dein Steuerberater dir hier auch eine Fristverlängerung beim FA beantragen, falls erforderlich. Wenn du erst eine Aufforderung vom FA erhältst, da du die Frist versäumt hast, dann können bereits Säumniszuschläge erhoben werden.
Zu deiner privaten KV: Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(auch eine Familienversicherung über deine Frau) ist so nicht möglich. Du kannst nur dann in die gesetzliche KV zurück, wenn du in eine Pflichtversicherung in der GKV kommst, du also entweder eine nicht selbständige, versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst oder dich beispielsweise arbeitslos meldest und noch einen Restanspruch auf ALG I hast. In diesem Falle würde dich dir Arbeitsagentur als Pflichtversicherter in einer GKV anmelden und versichern.
Ich empfehle dir, in der steuerlichen Frage deinen Steuerberater anzusprechen. Er kann dir da alles genau erklären und die richtigen Meldungen für dich veranlassen.
Ich hoffe, dass dir diese Informationen erst mal weiterhelfen.
Gruß
Jürgen
Danke Jürgen für die ausführlichen Informationen!
Wenn ich mein aktuelles Gewerbe abmelde und das der PKV
zusende,und nicht mehr selbstständig bin müssen die mich doch raus lassen und wenn ich im gleichen Zuge der Familienversicherung das anzeige müssen die mich doch aufnehmen? Ich würde doch erst danach wieder mich in der neuen Branche selbsständig machen.Da ich ja dann
noch nicht die Umsätze sprengen würde im ersten Jahr müßte ich doch erst bei einem Gewinn 380,-pro Monat mich freiwillig oder PKV versicheren! Ist das so richtig!
Gruß Dierk
Hallo Reinilde 123 !
ist ja lustig ! Das war ja mal meine Situation !
Also altes Gewerbe abmelden ! Abmeldebescheinigung an PKV schicken ! Neues Gewerbe kann man Rückanmeldung machen oder am besten gleich, wegen der Übersicht.
Neuantrag gesetzliche KV über die Frau.
Es gibt ein min.Verdienst glaube es waren 325,- Gewinn im Monat, dann muß man bei der KV bescheid sagen bzw 1x im Jahr kommt sowieso ein Schreiben von der GKV, ob sich irgendwas geändert hat.
Finanzamt läuft so weiter, aber am besten wegen Ust.mit dem Steuerberater machen !
bester Grüße
db