Gewerbe abmelden, was müssen wir beachten? Was steht uns danach zu?

Hallo,

Mein Mann ist seit 2004 selbstständig. Als Dachdecker. Das Gewerbe wird nun zum 31,12,2016 abgemeldet.
Da es sich wirtschaftlich nicht mehr rendiert und uns die anfallenden Kosten, PKV, Versicherung, Steuerberater, HWK, ect… über den Kopf wachsen.

In den letzten Jahren sind wir eine Famillie geworden, leben in einer Wohnung und rechnen nun jeden Monat mit dem Geld.

Die Auftragslage bis zum Jahresende steht, wird von uns noch ausgeführt. Und wir möchten gerne das Jahr zum Ende ordentlich abschliessen.

Ein privater Kredit für Notlagen wurde 2014 genommen und ist nun völlig ausgeschöpft.
Mein Mann kann 2017 als Dachdecker beginnen dies haben wir sicher. Nur ab 01,04,2017 erst. Durch den Winter (wenn einer kommt) beginnt im Baugewerbe die Zeit erst im Frühjahr.

Wie bekommen wir die Zeit überbrückt? Steht uns überhaupt ALG2 zu? Wann muss ich dies beantragen? Die bearbeitung dauert ja immer etwas…

Was müssen wir noch so beachten?

Kurz zu uns:
verheiratet, 1Kind, Wohnung, ich bin im Arbeitsverhältnis (Friseur) also kein spitzenverdiener

Vielleicht kann uns jemand helfen?

Hallo!

Ja, ALG II steht Euch als Familie schon zu (Aufstockung).

Nur ab wann ? Wenn man bis Ende Dez 2016 noch Einnahmen aus dem Dachdeckergeschäft hat, so werden die ja nicht schlagartig Neujahr 2017 enden.
Rechnungen werden noch im neuen Jahr gestellt oder Zahlungen gehen ein.

Ab wann wäre man denn dann genau auf staatliche Unterstützung angewiesen ? Es gibt ja m.E. hier keinen Stichtag.

Lasst Euch rechtzeitig, also gleich jetzt im August noch, beraten, wie und wann man den Antrag und die ganzen Unterlagen einreicht. Macht also einen Termin.

MfG
duck313

ihr müßt bedenken, dass nach BSG II für Alg 2 und Hartz IV das Zuflußprinzip gilt.
Wie duck schon richtig ansprach, werden dann alle Rechnungen die ab dem 1.1. 2017 an Euch bezahlt werden als Einkommen angerechnet werden.
http://www.ra-polzin.de/anrechnung-arbeitseinkommen-alg2
ramses90

für notlagen nimmt man keinen kredit auf, sondern legt einen notgroschen zurück. kein wunder, dass sich der laden nicht mehr

wenn ihr so rechnet. ist (ehrlich gemeint!) eine gute entscheidung, dass ihr damit aufhören wollt.

könnt ihr den kredit nicht erhöhen, wenn ihr eine feste zusage auf einstellung habt? kann der neue arbeitgeber evt. einen vorschuss geben?