Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem wie in dem Artikel von Martin Krüger am 3.10. geschildert.
Ich habe mich im April 2000 nebenberuflich selbstständig gemacht und hatte da auch einige Umsätze.
2001 hat sich meine hauptberufliche Tätigkeit so stark verändert, dass ich keine Zeit mehr für die Selbstständigkeit finde. Bevor das Finanzamt nun auf die Idee kommt, dass es sich hier um Liebhaberei handelt würde ich gerne etwas unternehmen.
Gibt es nur die Möglichkeit, das Gewerbe abzumelden oder kann man es auch irgendwie ruhen lassen? Es kann ja gut sein, dass ich in 2 Jahren wieder mehr Freiraum habe.
Was muss ich steuerlich beachten?
Vielen Dank für Eure Hilfe vorab,
Alexandra