Gewerbe als Nebenberuf, Einkommenssteuer? Gewerbesteuer? Umsatzsteuer?

Hallo, habe hier alles durchforstet und schon einige Antworten gefunden, aber ich bin etwas schwer von Begriff, daher möchte ich meine Fragen nochmal konkretisieren und hoffe auf Laienverständliche Antworten :wink:

Zu meiner Situation. Ich bin Angestellter in einem Krankenhaus, also habe ich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und gebe jährlich meine Einkommensteuererklärung ab.

Seit dieser Woche habe ich ein Gewerbe angemeldet, da ich in meiner Freizeit nebenberuflich Software programmieren möchte, die ich später natürlich Verkaufen möchte.

Mein Kenntnisstand zur Situation.

Solange ich noch keinen Gewinn von über 24.500 € im Jahr habe muss ich keine Gewerbesteuer abführen.

Solange ich keinen Umsatz von 17.500 € überschreite bin ich nicht verpflichtet Umsatzsteuer auszuweisen.

Meine erste Frage: Da in diesem Jahr und wahrscheinlich im nächsten Jahr noch keine Einnahmen zu erwarten sind muss ich diese Steuern nicht zahlen. Was ich nicht ganz verstehe, muss ich dem Finanzamt trotzdem monatlich das melden? Und wenn ja, wie?

Zweite Frage: Ich habe Ausgaben, also Investitionen, Hardware, Software, etc. Kann ich die auf meiner Einkommenssteuer für meine Hauptbeschäftigung steuerlich geltend machen als Werbungskosten? Also Kosten fürs „Gewerbe“ in meiner Est-Erklärung angeben oder muss ich für das Gewerbe eine andere Steuererklärung abgeben? Wenn ich aber keine Einnahmen habe, kann ich dann auch nichts absetzen.

Würde mich freuen, wenn mir das jemand nochmal erklären kann.

Vielen Dank schon mal im Voraus

hallo,

solange du unter den genannten grenzen bleibst, mußt du auch keine vorsteuer abführen bzw. eine vorsteuermeldung abgeben.

die einnahmen und ausgaben, die mit deinem nebenerwerb zusammenhängen, gibst du mit deiner regulären ekst-erklärung ab. hier gibt es eine spezielle anlage für gewerbetreibende (gleich, ob haupt- oder nebenerwerb), in der du auch angeben kannst, ob du einen einfache einnahmen-überschuß-rechnung (EÜR)anlegst oder dezidiert auflistest, was du wie eingenommen hast.

wenn du in deinem gewerbe rechnungen schreibst und die umsatzsteuer getrennt ausweist, muß diese gesondert an das fa abgeführt werden (zählt dann ja nicht mehr zum einkommen).

wenn du in der ersten zeit „anschaffungskosten“ hast, die nachweislich mit deinem gewerbe zu tun haben, auf der anderen seite aber noch keine einkünfte aus dem gewerbe hast und glaubhaft darlegen kannst, warum, das so ist, wird dir das fa die ausgaben als negativeinkünfte anerkennen, wenn du einen sog. „business-plan“ vorlegen kannst. aus diesem sollte ersichtlich sein, wie du dein gewerbe führen willst, welche ausgaben du wofür brauchst udn wann du mit welchen einnahmen rechnest.
kannst du sowas nicht vorlegen, wird das fa annehmen, daß keine gewinnerzielungsabsicht vorliegt und dir die anerkennung verweigern.
i.a. gibt dir das fa max. drei jahre zeit, in die gewinnzone zu kommen bzw. einen mittelfristig stabilen business-plan vorzulegen.

gute auskünfte hierzu gibt im übrigen auch die örtliche/regionale handelskammer.

saludos, borito

Wenn man neben einer nichtselbständigen Arbeit noch eine Gewerbe nebenher laufen hat, ist es immer sinnvoller, die Steuererklärung in dem Fall von einem Fachmann lassen zu machen, zumindest im ersten Jahr. Der kennt sich mit allem bestens aus, so dass auch nichts falsch eingetragen wird.
Ein guter Steuerberater Ihres Vertrauens wird Ihnen helfen und erklären, wo was einzutragen ist, wie was abzurechnen ist usw. Im ersten Jahr kostet das zwar Extrageld, aber das kann im Folgejahr wieder steuerlich geltend gemacht werden. Würde sich aber lohnen, weil man dann auf der sicheren Seite ist. Lassen Sie sich obendrein von der Steuerklärung eine Kopie geben. Wenn Sie diese „verstehen“ können, sind Sie in der Lage, in den Nachfolgejahren Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und einzureichen.

Mehr kann ich Ihnen leider nicht dazu sagen.

Super, vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort :smile:

Eine Frage noch.

Bekommen ich jetzt eine neue Steuernummer? Oder bleibt meine bisherige Steuernummer, mit der ich sonst meine Est-Erklärung gemacht habe?

Bekomme ich einen Fragebogen vom Finanzamt noch zu meinen Gewerbe?

Vielen Dank und viele Grüße

hallo,

das fa teilt dir eine neue steuernummer zu. bis dahin die „alte“ verwenden.

einen fragebogen bekommst du nicht vom fa, die nehmen die gewerbeanmeldung, die du bei der stadt/gemeinde/rathaus ausgefüllt hast.
kann sein, daß die fiskalritter die eine oder andere frage haben, aber das machen die dann gesondert schriftlich, da bekommst du einen „formlosen fragebogen“ zugeschickt.
in der anlage G bzw. S wird alles notwendige abgefragt.
nutzt du eine steuersoftware, sind die entsprechenden anlagen automatisch enthalten.

allgemein gilt: je auskunftsfreudiger du von beginn an bist und je „komfortabler“ und verständlicher du deine (gewerbe)einnahmen deklarierst, desto weniger „stress“ wirst du mit dem fa haben.

saludos, borito

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Perfekt,

vielen lieben Dank, hast mir sehr weiter geholfen. Jetzt habe ich etwas weniger Stress. :wink:

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung wird vom Finanzamt eigentlich grundsätzlich bei Neugründungen gefordert. Vielleicht kann ein kurzes Telefonat mit der Beschreibung der Situation die Verpflichtung auf eine jährliche Meldung reduzieren. (Nach dem ersten Jahr stuft das Finanzamt sowieso ein, ob man monatlich, Quartalsweise oder jährlich melden muß)
Voraussetzung dafür ist aber sowieso die Ausweisung der Umsatzsteuer. Ist zwar Papierkram und man kann darauf verzichten bis 17500€ aber dann kann man auch nicht die Vorsteuer aus den Anschaffungen zurückbekommen und wenn das Geschäft irgendwann mal läuft, ist es einfach „normal“, dass man in den Rechnungen die Umsatzsteuer berechnet.
zu 2.) Es sind natürlich keine Werbungskosten, sondern Ausgaben für das Gewerbe. Somit gibt es dann schon mal die 19% Vorsteuer zurück und der Rest ist dann erstmal entweder Kosten die letztendlich schon mal einen Verlust für das betreffende Jahr verursachen oder die auf mehrere Jahr aufgeteilt werden und anteilig abgeschrieben werden und somit in mehreren Jahren Verlust erzeugen bzw. wenn mal Einnahmen da sind, die dann den Gewinn mindern.
Dieser Gewinn/Verlust wird in einer zusätzlichen Anlage bei ESt-Erklärung gemeldet und auf die Gesamtsumme der Einnahmen (Job und Gewerbe) wird dann die Steuer berechnet, abzüglich bereits gezahlter Lohnsteuer. Gewerbesteuer fällt erstmal gar nicht an.

(Vom Finanzamt wird aber auch noch ein Fragebogen kommen in dem nach den voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen gefragt wird)

Zur ersten frage: sie müssen dem Finanzamt nichts monatlich melden. Lediglich der Einkommensteuererklärung muss eine Gewinnermittlung beigefügt werden.
Zur zweiten Frage: Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig. Dafür müssen Sie eine Gewinn- Verlustrechnung erstellen und das Ergebnis auf der Anlage G (welche Bestandteil der Steuererklärung ist) beifügen.

Hallo. Bitte entschuldige erst jetzt meine Antwort…
Leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht weiter helfen. Die Antwort bekommst Du doch sicherlich direkt beim Finanzamt oder Elsterforum…
LG