Ich bin zur Zeit vollzeitbeschäftigt und habe seit einigen Monaten ein Gewerbe als Nebenerwerb angemeldet. (Kleinunternehmer)
Aus dem Gewerbe hatte ich bisher keinerlei Einkünfte, da es sich noch in der Aufbauphase befindet und mir sehr wenig Zeit zur Verfügung stand.
In einigen Wochen werde ich arbeitslos sein.
Besteht trotz der Gewerbeanmeldung als Nebentätigkeit die Möglichkeit, Überbrückungsgeld zu beziehen, um sich somit eine Existenz aufzubauen?
(Ein Übergang in die Selbständigkeit wäre mir ohne diese Unterstützung nicht möglich, da mit einer Anlaufphase von einigen Monaten zu rechnen ist, bevor Einkünfte zu verzeichnen wären. Anschließend sollten diese jedoch zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichend sein.)
Hui, das natürlich etwas ungünstig. Überbrückungsgeld wird natürlich nur für Arbeitslose gezahlt. Weiterhin muss die Beantragung vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit passieren.
Ist natürlich die Frage, ob das Arbeitsamt dir das trotzdem irgendwie geben würde (würde ich mal nachfragen beim Amt).
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In einigen Wochen werde ich arbeitslos sein.
Besteht trotz der Gewerbeanmeldung als Nebentätigkeit die
Möglichkeit, Überbrückungsgeld zu beziehen, um sich somit eine
Existenz aufzubauen?
Hallo,
wäre es nun illegal diese „einige Wochen“ zum Abmelden des Gewerbes zu nutzen?
Viel Erfolg
Walter