Gewerbe angemeldet - Fragen dazu

Moin,

ich habe schon seit Jahren Schmuckdesign als Hobby betrieben. Nun möchte ich, auch aufgrund positiver Rückmeldungen und Anfragen, ob ich mal was verkaufe, das Ganze als Nebenerwerb aufziehen. Einen Gewerbeschein habe ich seit einer Woche.

Es gibt ein paar offene Fragen, auf die ich mir hier Antworten erhoffe.

  • Wie gesagt, das Ganze mache ich hobbymäßig schon einige Jahre. Dementsprechend ist ein Anfangsbestand an Material (Silberteile, Edelsteine, auch Werkzeug) vorhanden. Kann ich das irgendwie in die EÜR einbringen? Ich hab natürlich keine Quittungen etc. mehr dafür, weil ich mir sowas immer mal nebenbei gekauft oder bestellt habe… Gab ja nie einen Anlaß, Rechnungen zu verlangen.

  • Wie belege ich Verkäufe? Muß ich für alles eine Rechnung schreiben? Wie belege ich einen Barverkauf an einen Bekannten, wie belege ich Verkäufe z.B. auf einem Kunsthandwerkermarkt?

  • Muß ich meinen Gewerbeschein ändern lassen, wenn darauf kein Firmenname eingetragen ist und ich meinem Webshop aber eine URL und somit einen „Firmennamen“ geben möchte, der auch auf Rechnungskopf, Visitenkarten etc. auftaucht?

  • Im Dezember habe ich den Gewerbeschein angemeldet, weil ich am 8.12. noch auf einer Messe eingekauft habe und ihn dafür schon gut gebrauchen konnte. Aber vor Januar wird das nix mit Webshop und allem, weil ich echt erstmal alles mögliche vorbereiten und lernen muß. Vom FA hab ich die Auskunft bekommen, es sei egal, ob ich im Dezember oder Januar mit der Buchführung anfange, aber da ich ja nun Belege für Käufe aus Dezember habe, werde ich wohl eine Steuererklärung auch für 2007 machen. Habe dann allerdings erstmal nur Ausgaben, keine Einnahmen, wie gesagt, Webshop und alles ist erst noch in Planung. Wird das FA das so akzeptieren? Zumal sich das mit meiner Anmeldung alles noch hinzieht, ich hab erst in einer Woche einen Termin bei einer Bank, um ein Konto zu eröffnen…

Hm, ja, das sind erstmal so meine Fragen, da kommen sicher noch einige dazu in der nächsten Zeit…

Danke schon mal vorab.

LG,
Fabienne

Uiuiui ganz schöne viele Fragen.
Nun ich versuche mal die Fragen zu beantworten. Letztendlich gibt es gerade auch bei der Selbstständigkeit viele Möglichkeiten sich zu informieren. Tipp: zahle nicht nur an Deine IHK, sondern nutze Sie auch.
Gerade in solchen Fragen sind die immer ganz gut…

  • Wie gesagt, das Ganze mache ich hobbymäßig schon einige
    Jahre. Dementsprechend ist ein Anfangsbestand an Material
    (Silberteile, Edelsteine, auch Werkzeug) vorhanden. Kann ich
    das irgendwie in die EÜR einbringen? Ich hab natürlich keine
    Quittungen etc. mehr dafür, weil ich mir sowas immer mal
    nebenbei gekauft oder bestellt habe… Gab ja nie einen Anlaß,
    Rechnungen zu verlangen.

nun ich glaube nicht. Streng genommen fängt die gewerbliche Tätigkeit zwar schon mit dem Handel/Verkauf an, aber Du hattest ja keinen Gewerbeschein und Rechnungen schon gar nicht. Somit würdest Du damit sehr viele unangenehme Fragen beantworten müssen. Von einer Nachbesteuerung mal ganz abgesehen!

  • Wie belege ich Verkäufe? Muß ich für alles eine Rechnung
    schreiben? Wie belege ich einen Barverkauf an einen Bekannten,
    wie belege ich Verkäufe z.B. auf einem Kunsthandwerkermarkt?

nun wie Du schon selbst erwähnt hast…durch Belege!

  • Muß ich meinen Gewerbeschein ändern lassen, wenn darauf kein
    Firmenname eingetragen ist und ich meinem Webshop aber eine
    URL und somit einen „Firmennamen“ geben möchte, der auch auf
    Rechnungskopf, Visitenkarten etc. auftaucht?

hmmm auch hier gibt es ganz klare Richtlinien. Erst einmal ist die Rechtsform zu klären. Bedeutet angenommen du möchtest als Einzelunternehmung starten und dies als Kleinstgewerbetreibender dann gilt:

Vor- und Zuname sind meines erachtens nach im Firmennamen zu führen.
Keine Fantasienamen wie silberbox oder Schmuckkiste, sondern wenn dann Felix Mustermanns Schmuckkiste oder so…

Achtung immer schön alles angeben wie ZB. USt-IdNr, Adresse, Telefon etc in Rechnung wie auch im Impressum einer Webseite…sonst könnte es ärger geben.

Im Dezember habe ich den Gewerbeschein angemeldet, weil ich
am 8.12. noch auf einer Messe eingekauft habe und ihn dafür
schon gut gebrauchen konnte. Aber vor Januar wird das nix mit
Webshop und allem, weil ich echt erstmal alles mögliche
vorbereiten und lernen muß. Vom FA hab ich die Auskunft
bekommen, es sei egal, ob ich im Dezember oder Januar mit der
Buchführung anfange, aber da ich ja nun Belege für Käufe aus
Dezember habe…

Solltest Du wohl schon, schließlich bist Du ja schon Gewerbetreibender mit Ausgaben oder?

Hm, ja, das sind erstmal so meine Fragen, da kommen sicher
noch einige dazu in der nächsten Zeit…

Deswegen solltest Du Dich dringend informieren…sonst kann das schnell ein Schuss nach hinten geben.

Meine Ratschläge verstehen sich nicht als rechtsverbindlich. Genauere Auskünfte erhältst Du auch Beispielsweise von Deinem Steuerberater. Und wenn Du keinen hast, dann suche Dir einen…!

Ansonsten sind Deine Anlaufstellen die IHK. Gehe auch zu den Gewerbetreibenden Deiner Stadt etc. etc. oder schau mal hier:

www.bmwi-softwarepaket.de/kleingruendungen/

Hi Fabienne,

ich habe schon seit Jahren Schmuckdesign als Hobby betrieben.
Nun möchte ich, auch aufgrund positiver Rückmeldungen und
Anfragen, ob ich mal was verkaufe, das Ganze als Nebenerwerb
aufziehen. Einen Gewerbeschein habe ich seit einer Woche.

Mal als Anmerkung:
Andererseits klingt das auch nach Freiberuflichkeit:
aus: http://www.foerderland.de/755+M56921f856eb.0.html
Es handelt sich dabei um die selbstständige Ausübung freier wissenschaftlicher, künstlerischer (Kunstgewerbe, Kunsthandwerk), unterrichtender, erzieherischer und schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art.

Zugegeben, die Abgrenzung ist nicht einfach. Wenn der Schwerpunkt auf dem künstlerischen liegt, wäre das ein möglicher Weg gewesen.
Das scheint aber entschieden worden zu sein.

  • Muß ich meinen Gewerbeschein ändern lassen, wenn darauf kein
    Firmenname eingetragen ist und ich meinem Webshop aber eine
    URL und somit einen „Firmennamen“ geben möchte, der auch auf
    Rechnungskopf, Visitenkarten etc. auftaucht?

Du hast keinen Firmennamen. Du bist ein Einzelunternehmen, das auf allen geschäftlichen Papieren deinen Vor- und Zunamen benötigt. Eine zusätzliche Phantasiebezeichnung ist erlaubt.
/t/firmenname-einer-einzelfirma/3554043

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Moin,

ich habe schon seit Jahren Schmuckdesign als Hobby betrieben.
Nun möchte ich, auch aufgrund positiver Rückmeldungen und
Anfragen, ob ich mal was verkaufe, das Ganze als Nebenerwerb
aufziehen. Einen Gewerbeschein habe ich seit einer Woche.

Es gibt ein paar offene Fragen, auf die ich mir hier Antworten
erhoffe.

  • Wie gesagt, das Ganze mache ich hobbymäßig schon einige
    Jahre. Dementsprechend ist ein Anfangsbestand an Material
    (Silberteile, Edelsteine, auch Werkzeug) vorhanden. Kann ich
    das irgendwie in die EÜR einbringen? Ich hab natürlich keine
    Quittungen etc. mehr dafür, weil ich mir sowas immer mal
    nebenbei gekauft oder bestellt habe… Gab ja nie einen Anlaß,
    Rechnungen zu verlangen.

Frag da mal einen Steuerberater, aber du kannst das Material in deine Fa. einbringen. Du kannst es ja z.B. als Privatperson an deine Fa. verkaufen. Dann kannst du zwar keine Vorsteuer ziehen aber du hast schonmal Aufwendungen.

  • Wie belege ich Verkäufe? Muß ich für alles eine Rechnung
    schreiben? Wie belege ich einen Barverkauf an einen Bekannten,
    wie belege ich Verkäufe z.B. auf einem Kunsthandwerkermarkt?

Diese kannst du z.B. in einem Kassenbuch erfassen.

  • Muß ich meinen Gewerbeschein ändern lassen, wenn darauf kein
    Firmenname eingetragen ist und ich meinem Webshop aber eine
    URL und somit einen „Firmennamen“ geben möchte, der auch auf
    Rechnungskopf, Visitenkarten etc. auftaucht?

denk daran das ein „Phantasiename“ alleine nicht reicht. Du musst auf deinen Rechnungen, Briefpapier, Impressum der Website usw. usw. immer schreiben:
Silverdealer
Inh. Fabienne Maeier

Wichtig der Vorname muss ausgeschrieben sein!

  • Im Dezember habe ich den Gewerbeschein angemeldet, weil ich
    am 8.12. noch auf einer Messe eingekauft habe und ihn dafür
    schon gut gebrauchen konnte. Aber vor Januar wird das nix mit
    Webshop und allem, weil ich echt erstmal alles mögliche
    vorbereiten und lernen muß. Vom FA hab ich die Auskunft
    bekommen, es sei egal, ob ich im Dezember oder Januar mit der
    Buchführung anfange, aber da ich ja nun Belege für Käufe aus
    Dezember habe, werde ich wohl eine Steuererklärung auch für
    2007 machen. Habe dann allerdings erstmal nur Ausgaben, keine
    Einnahmen, wie gesagt, Webshop und alles ist erst noch in
    Planung. Wird das FA das so akzeptieren? Zumal sich das mit
    meiner Anmeldung alles noch hinzieht, ich hab erst in einer
    Woche einen Termin bei einer Bank, um ein Konto zu eröffnen…

Du kannst ja bereits bevor du das Gewerbe betreibst alles vorbereiten, diese vorbereitenden Taetigkeiten kannst du auch erst im Jan. in deiner Buchhaltung erfassen.

Hm, ja, das sind erstmal so meine Fragen, da kommen sicher
noch einige dazu in der nächsten Zeit…

Danke schon mal vorab.

LG,
Fabienne

Hallo,

Mal als Anmerkung:
Andererseits klingt das auch nach Freiberuflichkeit:

Zugegeben, die Abgrenzung ist nicht einfach. Wenn der
Schwerpunkt auf dem künstlerischen liegt, wäre das ein
möglicher Weg gewesen.
Das scheint aber entschieden worden zu sein.

Naja, von mir. Denn man hat mir gesagt, was zählt ist die Gewinnerzielungsabsicht. Und daher: Gewerbe.

Du hast keinen Firmennamen. Du bist ein Einzelunternehmen, das
auf allen geschäftlichen Papieren deinen Vor- und Zunamen
benötigt. Eine zusätzliche Phantasiebezeichnung ist erlaubt.
/t/firmenname-einer-einzelfirma/3554043

Dankeschön. Ich hab mir auch schon ein Buch zum Thema Existenzgründung gekauft, allein für Rechnungsformular, AGB, Impressum - was da alles drin- / draufstehen muß und so…
Also „Phantasiename Fabienne Sander“ ist nicht erlaubt? Wenn dann „Fabienne Sander Phantasiename“, versteh ich das richtig?

LG,
Fabienne

Moin,

Frag da mal einen Steuerberater, aber du kannst das Material
in deine Fa. einbringen. Du kannst es ja z.B. als Privatperson
an deine Fa. verkaufen. Dann kannst du zwar keine Vorsteuer
ziehen aber du hast schonmal Aufwendungen.

Oh je… Einen Steuerberater habe ich (noch) gar nicht. Ich gehe im Moment davon aus, daß ich, wenn überhaupt, vielleicht 100 - 200 Euro im Monat dazuverdienen werde. Für den Aufwand lohnt sich das vermutlich nicht, ist ein Steuerberater viel zu teuer, oder? Wenn überhaupt, dachte ich, daß ich 1x im Jahr alles einreiche und die Steuererklärung machen lasse, aber nicht monatlich oder so. Das kann ich davon kaum finanzieren…

  • Wie belege ich Verkäufe? Muß ich für alles eine Rechnung
    schreiben? Wie belege ich einen Barverkauf an einen Bekannten,
    wie belege ich Verkäufe z.B. auf einem Kunsthandwerkermarkt?

Diese kannst du z.B. in einem Kassenbuch erfassen.

Also als ganz normale Einträge? Einfach aufschreiben, was ich verkauft habe und dafür bekommen habe?
Gut, wenn das als Beleg reicht… Für Barverkäufe und so…

denk daran das ein „Phantasiename“ alleine nicht reicht. Du
musst auf deinen Rechnungen, Briefpapier, Impressum der
Website usw. usw. immer schreiben:
Silverdealer
Inh. Fabienne Maeier

Ja, das ist klar. Oh, das stand in der anderen Antwort über dieser hier, nämlich die Frage, ob ich zuerst den Phantasie-Firmennamen und darunter meinen Namen schreiben darf oder nur andersrum.
Aber damit wäre das auch geklärt.

Wichtig der Vorname muss ausgeschrieben sein!

Jo, der erste, das mache ich immer. Zweiter Vorname, der sowieso nur „zur Zierde“ ist und kein Rufname ist, wird mit dem Initial abgekürzt.

Ich danke schon mal für Eure bisherigen Antworten :smile:

Fabienne

Moin zum Dritten…

Tipp: zahle nicht nur an
Deine IHK, sondern nutze Sie auch.
Gerade in solchen Fragen sind die immer ganz gut…

Tja, da kommt die nächste Frage… Also ich bekam beim Finanzamt die Auskunft, daß ich keine IHK-Mitgliedschaftsbeiträge bezahlen muß, bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze.
Aber wenn ich keine Zwangsmitgliedschaft habe, darf ich die dann trotzdem nutzen? *notiere: Morgen IHK anrufen*

  • Wie belege ich Verkäufe? Muß ich für alles eine Rechnung
    schreiben? Wie belege ich einen Barverkauf an einen Bekannten,
    wie belege ich Verkäufe z.B. auf einem Kunsthandwerkermarkt?

nun wie Du schon selbst erwähnt hast…durch Belege!

Ja, aber welche Art von Belege? Oben schrieb jemand, Kassenbuch *notiere: Kassenbuch kaufen*
Reichen auch die Durchschriften von so einem Quittungsblock?

  • Muß ich meinen Gewerbeschein ändern lassen, wenn darauf kein
    Firmenname eingetragen ist und ich meinem Webshop aber eine
    URL und somit einen „Firmennamen“ geben möchte, der auch auf
    Rechnungskopf, Visitenkarten etc. auftaucht?

Meine Ratschläge verstehen sich nicht als rechtsverbindlich.
Genauere Auskünfte erhältst Du auch Beispielsweise von Deinem
Steuerberater. Und wenn Du keinen hast, dann suche Dir
einen…!

Ich schrieb es schon in einer anderen Antwort, ich glaube das ist einfach im Verhältnis zu teuer zu den zu erwartenden Verdiensten. Das Ganze soll ja erstmal nur ein Nebenerwerb sein… Da gibts auch sowieso noch Umstände, die mir eine Grenze setzen, was ich monatlich damit verdienen DARF, aber meine Erwartungen sind sowieso noch darunter (Ich schätze mal, daß ich so 100 - 200 Euro, wenn überhaupt, im Monat damit verdienen werde, erlaubt wären mir maximal 350,- Euro). Ich erkundige mich, aber ich schätze, daß ein Steuerberater dazu im Verhältnis einfach zu teuer ist… :frowning:

Ich bedanke mich bei Euch allen jedenfalls erstmal für die Antworten :smile:

LG,
Fabienne

Hi Fabienne,

Naja, von mir. Denn man hat mir gesagt, was zählt ist die
Gewinnerzielungsabsicht. Und daher: Gewerbe.

Ein Arzt/Architekt will keinen „Gewinn“ erwirtschaften?
Das Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__18.html sagt:
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,
Wenn das künstlerische im Vordergrund steht, ist man Freiberufler.

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_f…
# Künstler
Die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerksgewerbe ist oftmals sehr schwierig. Anders als bei den anderen Freiberuflern ist beim Künstler kein Hochschulabschluss erforderlich, auch Autodidakten werden hier anerkannt. Voraussetzung ist eine „eigenschöpferische Leistung und eine über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinausgehende Gestaltungshöhe“. Ein künstlerisches Wirken ist zu verneinen bei weisungsgebundenen Tätigkeiten.
Wenn ein Künstler sein Werk selbst vervielfältigt und vertreibt bleibt die gesamte Tätigkeit freiberuflich, soweit der Vertrieb einen bestimmten Umfang nicht überschreitet.

Die Abgrenzung ist dabei das Problem. Wenn es dir primär um den Verkauf geht, dann sieht es wohl doch nach Gewerbe aus. Zumindest liegst du mit dem Gewerbeschein auf der sicheren Seite, wenn du keine Lust auf Diskussionen mit dem FA hast.

Also „Phantasiename Fabienne Sander“ ist nicht erlaubt? Wenn
dann „Fabienne Sander Phantasiename“, versteh ich das richtig?

Das wäre eine Frage an die IHK. Dein Name + Phantasie scheint mir ok, aber anders herum? Keine Ahnung. Bei den jetzigen „Abmahn-Tsunamis“ sehe ich jedoch schon überall Probleme:wink:

Gruß Ulrich

„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)

Hi Fabienne,

Aber wenn ich keine Zwangsmitgliedschaft habe,

Falsch. Du bist Zwangsmitglied, bist aber unter bestimmten Bedingungen beitragsbefreit.

Also, deine IHK ist auch für dich da.

Gruß Ulrich

„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)

Salut Fabienne,

jetzt hast Du auf eine Reihe von klar formulierten Fragen, die einfach und ebenso klar zu beantworten wären, ein unerfreuliches und verwirrendes Dickicht geerntet - einiges von dem, was Dir geantwortet wurde, ist schlicht und ergreifend gänzlich falsch.

Und nein, so einfache Fragen brauchen nicht zum StB, hier bist Du schon richtig.

Ich mache mir aber nicht die Mühe, insbesondere die falschen Antworten Stück für Stück zu zerpflücken. Warum nicht?

Weil Du Fragen gestellt hast, die in weiten Teilen steuerliche Angelegenheiten betreffen. Diese dürfen nicht bloß hier im Forum, sondern generell in D nicht im Sinn einer Einzelfallberatung bearbeitet werden, falls derjenige, der die Auskunft erteilt, kein StB ist.

Daher hoffe ich, dass der gesamte völlig misslungene Thread alsbald gelöscht werden wird.

Und dann versuchs ganz einfach nochmal: Komm mit den Fragen zu Besteuerung, Aufzeichnungen, Gewerberecht etc. ins Brett „Steuern“, wo diese Fragen auch hingehören. Und mach Dir die Mühe, diese Fragen als allgemeine Sachverhalte zu formulieren, unabhängig von Deiner Person und Situation. Dann bekommst Du klare, fundierte Antworten von Profis, die Dir weiterhelfen. Wenn dann nochmal so eine Suppe aus Vermutungen und falschen Aussagen hochkocht, versprech ich Dir, dass ich das alles Stück für Stück auseinandernehme, so dass Du nachher eine brauchbare Information mitnehmen kannst.

Einstweilen warne ich Dich dringend davor, alles für bare Münze zu nehmen, was hier geschrieben worden ist. Der Fall ist nicht schwer, für einen Profi eigentlich banal, und es sollte möglich sein, ihn ohne dieses unangenehme Herumstochern im Nebel zu bearbeiten.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Frag da mal einen Steuerberater,

warum antwortest Du, wenn Du die Antwort nicht kennst?

aber du kannst das Material
in deine Fa. einbringen.

Ja, aber wie? Warum erklärst Du nicht, wie das geht? Weißt Dus vielleicht auch nicht?

Du kannst es ja z.B. als Privatperson
an deine Fa. verkaufen.

Falsch.

Dann kannst du zwar keine Vorsteuer
ziehen aber du hast schonmal Aufwendungen.

Falsch.

Diese kannst du z.B. in einem Kassenbuch erfassen.

Für unbare Vorgänge super gefährlich. Ohne Erläuterung, was ein Kassenbuch ist, unbrauchbar.

Du kannst ja bereits bevor du das Gewerbe betreibst alles
vorbereiten, diese vorbereitenden Taetigkeiten kannst du auch
erst im Jan. in deiner Buchhaltung erfassen.

Falsch.

Warum schreibst Du lauter Sachen, von denen Du offenbar nicht weißt, ob sie stimmen? Glaubst Du, es hilft Fabienne, wenn sie so viele falschen Behauptungen liest?

Gruß

MM

Servus Ulrich,

es geht mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um Kunsthandwerk. Ist u.U. auch sinnvoller, wg. KSK-Pflicht, die nicht jeder und immer haben will.

Schöne Grüße

MM

Servus,

nun ich glaube nicht.

Geht aber. Ich weiß wies geht.

Streng genommen fängt die gewerbliche
Tätigkeit zwar schon mit dem Handel/Verkauf an, aber Du
hattest ja keinen Gewerbeschein und Rechnungen schon gar
nicht. Somit würdest Du damit sehr viele unangenehme Fragen
beantworten müssen. Von einer Nachbesteuerung mal ganz
abgesehen!

Woher diese paranoid wabernden Schwaden? Hat weder mit der Frage noch mit der richtigen Antwort zu tun. Ist außerdem gänzlich praxisfremd. Kein Fa macht da irgendsowas, wenn mans richtig angeht.

nun wie Du schon selbst erwähnt hast…durch Belege!

Ja und? Gefragt war: Wie?? Dann sag doch einfach, wies geht!

hmmm auch hier gibt es ganz klare Richtlinien. Erst einmal ist
die Rechtsform zu klären.

Ist im Sachverhalt schon geklärt. Punkt.

und dies als
Kleinstgewerbetreibender

Was ist denn das für ein Geschwafel? Wenns bei Dir irgendwie rumwabert, brauchst Du doch Fabienne nicht zu verwirren?

Vor- und Zuname sind meines erachtens nach im Firmennamen zu
führen.

Falsch. Was ist eine Firma? Schau mal ins HGB!

Achtung immer schön alles angeben wie ZB. USt-IdNr,

Quatsch. Entweder ganz oder gar nicht erklären.

Telefon

Quatsch.

Meine Ratschläge verstehen sich nicht als rechtsverbindlich.
Genauere Auskünfte erhältst Du auch Beispielsweise von Deinem
Steuerberater.

Man könnte sie auch in „wer-weiss-was“ bekommen, wenn nicht die Profis hier nach und nach alle vergrault würden, durch sowas wie diesen Thread.

Und wenn Du keinen hast, dann suche Dir
einen…!

Ganz meinerseits

Habe die Ehre

MM

Servus,

bitte bitte kein Kassenbuch kaufen!

Wenn Du deinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelst, brauchst Du keines, und machst unter Umständen einen Fehler, wenn Du eines führst!

Schöne Grüße

MM

Servus,

Also „Phantasiename Fabienne Sander“ ist nicht erlaubt? Wenn
dann „Fabienne Sander Phantasiename“, versteh ich das richtig?

Selbstverständlich geht beides. Und wenn es Dir wert ist, lass die Firma ins Handelsregister eintragen, dann geht auch „Phantasiename“. Ohne was dabei. Bist dann halt Kaufmann, aber was das bedeutet, werden Dir die Experten hier sicherlich haarklein auseinandersetzen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Oh je… Einen Steuerberater habe ich (noch) gar nicht.

brauchst Du bei den in Frage stehenden Beträgen auch nicht, sonst bleibt nichts mehr liegen. Mach dann aber alles selber, sonst ist wenig dran gespart.

Also als ganz normale Einträge? Einfach aufschreiben, was ich
verkauft habe und dafür bekommen habe?
Gut, wenn das als Beleg reicht… Für Barverkäufe und so…

Das geht ein bissel anders, aber die Experten hier wissen das ja so gut - da ists nicht so wichtig, wies wirklich geht. Hauptsache alle mögen sich.

Aber damit wäre das auch geklärt.

Und der „Inh.“ gibt dann gleich die erste Abmahnung, weil er den Eindruck einer Firma erweckt.

Viel Vergnügen mit den Experten wünscht

MM

Hallo Martin,

erstmal schon Danke für all Deine Antworten, auch auf die anderen Einträge.

Einstweilen warne ich Dich dringend davor, alles für bare
Münze zu nehmen, was hier geschrieben worden ist. Der Fall ist
nicht schwer, für einen Profi eigentlich banal, und es sollte
möglich sein, ihn ohne dieses unangenehme Herumstochern im
Nebel zu bearbeiten.

Ja, ich hab mir zum Teil ein wenig was herausgeschrieben, was ich noch nachforschen muß. Einiges hat sich widersprochen… Bin schon ein wenig verwirrt.

Ich glaube ich folge Deiner Einladung ins Steuern-Brett und werde nachher oder morgen dort einen allgemein formulierten Thread eröffnen, danke :wink:

LG,
Fabienne

Hi Martin,

es geht mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um Kunsthandwerk.
Ist u.U. auch sinnvoller, wg. KSK-Pflicht, die nicht jeder und
immer haben will.

Stimmt. Die KSK habe ich nicht auf der Rechnung gehabt.

Gruß Ulrich

„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)