Gewerbe angemeldet - Fragen dazu

Hallo,

Mal als Anmerkung:
Andererseits klingt das auch nach Freiberuflichkeit:

Zugegeben, die Abgrenzung ist nicht einfach. Wenn der
Schwerpunkt auf dem künstlerischen liegt, wäre das ein
möglicher Weg gewesen.
Das scheint aber entschieden worden zu sein.

Naja, von mir. Denn man hat mir gesagt, was zählt ist die Gewinnerzielungsabsicht. Und daher: Gewerbe.

Du hast keinen Firmennamen. Du bist ein Einzelunternehmen, das
auf allen geschäftlichen Papieren deinen Vor- und Zunamen
benötigt. Eine zusätzliche Phantasiebezeichnung ist erlaubt.
/t/firmenname-einer-einzelfirma/3554043

Dankeschön. Ich hab mir auch schon ein Buch zum Thema Existenzgründung gekauft, allein für Rechnungsformular, AGB, Impressum - was da alles drin- / draufstehen muß und so…
Also „Phantasiename Fabienne Sander“ ist nicht erlaubt? Wenn dann „Fabienne Sander Phantasiename“, versteh ich das richtig?

LG,
Fabienne