Gewerbe angemietet, kein strom

Guten Tag,
habe im Mai 2009 einen Gewerberaum angemietet. Wie sich im nachhinnein raustellte, durch den Elektriker, war in dem Raum zwar Strom vorhanden, der aber über die Zähler 2 anderer Mieter im Haus lief. Nach Absprache mit Vermieter ließ ich den Strom von einer Elektrofirma fachgrerecht verlegen inkl. neuen Zähler, so das der Strom nun über meinen Zähler läuft.Nun weigert sich der Vermieter die Anteile seiner Rechnung zu zahlen.Da er nun behauptet, der Strom nebs Zähler wären schon vorhanden gewesen Was kann ich tun ?

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.

Hast du denn den Vermieter darüber in Kentniss gesetzt das du einen neuen Zähler installieren lassen wolltest ?? bzw. was schriftliches ?? Wenn ja, dann zahlst du auch nur deine Rechnung.
Wenn nicht, steht Aussage gegen Aussage. Da wird es schwer.

Levitron

Hallo,
danke vorab für deine Antwort.
Ja sicherlich hatte ich das mit dem Vermieter besprochen, da er sich ja strafbar machte, indem er einfach den Strom über 2 andere Zähler laufen ließ.Er überließ es mir, Angebote einzuholen.
Ich habe das (meiner Meinung nach) beste Angebot herrausgesucht.
Meine Frage ist eigentlich, darf er ein Gewerbeobjekt vermieten, das kein Strom hat?

Da Du schreibst das der Raum über zwei Zähler gelaufen ist, kannst du den Vermietere die Pistole auf die Brust setzen (sozusagen).
Finden den Elektriker der dir das umgebaut hat und frag ihn ob er dir das schriftlich gibt das dieser eine Raum mit 2 (zwei) Zähler anderer Mieter läuft bzw. gelaufen ist.
Frag zumal die Mieter die vorher diesen Raum unfreiwillig mit strom versorgt haben ob diese davon wussten, das sie das Bezahlt haben.
Dann steht der Vermieter denkbar schlecht da und sollte dann eigentlich vreiwillig bezahlen, da er ja auch keine Ärger bekommen will.
Die Umbaumasnahmen hätte ja eigentlich der Vermieter schon längst selber veranlassen müssen, demnach müsste er auch die Kosten dafür übernehmen.
Natürlich kann er dir auch ein Objekt vermieten das keinen Strom hat (er ist ja nicht der Stromlieferant), denn über wen du den Strom beziehst kann er dir ja nicht vorschreiben, aber es sollte die Möglichkeit vorhanden sein das man diesen schnell und unkompliziert bekommen kann.
Strom der vor den Mietvertrag dort verbraucht würde, muss ja auch vom Vermieter bezahlt werden. (er darf das auch nicht über 2 andere Mieter laufen lassen, denn solange das Objekt nicht vermietet ist, ist er ja der eigentümer bzw. der Mieter, also muss er auch diese Kosten tragen)
Hast du dir (oder er) denn vor dem Mietvertrag die Zählerstände aufgeschrieben ?

Levitron

Guten MOrgen,
hier ist eindeutig der Vertrag und die übliche,normale Vorraussetzung für die Anmietung wichtig. Der Mieter hätte Sie aufklären müsen.
Ich bin kein Rechtsexperte für Miet-Verträge und rate zu einem Verband(IHK) oder Anwalt für Mietrecht zu befragen.Evtl ist auch im Internet hierzu etwas zu finden.Ich kann nur in Stromeinkauffragen beraten.Siehe auch hierzu unter Verivox!
MfG Ziemek