Ich bin angegestellte Grafikerin und habe die Möglichkeit, darüber
hinaus freiberuflich zu arbeiten.
Muss ich für die freie Arbeit ein Gewerbe anmelden, um Kunden
Rechnungen zu schreiben, oder kann ich diese mit meiner privaten
Steuernummer versehen und in der Einkommenssteuerklärung angeben?
Und muss in den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen sein?
Danke für jeden Tipp!
Du solltest zunächst klären, ob Deine Tätigkeit in den Bereich Freiberuf oder Gewerbe fällt: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm
Lesestoff zu Anmeldung und allem Weiteren: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
Was nicht geht: Beim selben Auftraggeber als Angestellte und gleichzeitig als Selbstständige arbeiten.
Gruß JoKu
hallo mafalda,
Ich bin angegestellte Grafikerin und habe die Möglichkeit,
darüber
hinaus freiberuflich zu arbeiten.
als freiberuflerin betreibst du eben kein gewerbe. du teilst dem finanzamt nur mit, daß deinen freiberuf ausübst und bekommst eine steuernummer.
beachte bitte, daß du ab einem gewissen freiberuflich- künstlerisch erwirtschaftetem einkommen beitragpflichtig in der künstlersozialkasse bist.
gruß
ann