Servus,
Ginge „Handel mit Waren aller Art“? Wenn ja, wieso machen es
dann nicht alle;
das hat u.a. mit Risikovorsorge zu tun. Bei Unzuverlässigkeit und allerlei anderen Gründen wird bloß die Ausübung des betriebenen Gewerbes untersagt.
vielleicht kommen ja irgendwann Waschmaschinen dazu.
ist innerhalb von zehn Minuten zu ändern.
Woher weiß er, dass ich ihm nicht nur die Hälfte erzähle?
Das ist wie bei den bösen Nazis in Hollywoodfilmen:
„We have means and ways to make you talk…“ - im Ernst jetzt: Da gibts viele nette Möglichkeiten, die nicht bloß theoretisch gegeben sind, sondern bei Betriebsprüfungen auch angewendet werden. Z.B. kann man bei einer Bierkneipe, die unter anderem auch Sandwiches serviert, anhand der Menge der eingekauften Tomaten dem Kneipier (für ihn) überraschend genau vorrechnen, welchen Teil seiner Umsätze er nicht erklärt hat - dabei war der Mann so klug und hat genau drauf geachtet, welche Getränkeeinkaufsrechnungen er weglässt, damit der Wareneinsatz zu seinen erfundenen Einnahmen passt; dann gibts noch ganz scharmante statistische Methoden, mit denen sich analysieren lässt, welche Abweichungen von Tageseinnahmen zu einer Normalverteilung vorliegen und wo sie herkommen (jeder hat, ohne es zu wissen, Lieblingszahlen…); dann kann man ziemlich leicht bestimmen, an welchen Wochen auch außerhalb der Fastenzeit der Steuerpflichtige von Leitungswasser und altem Brot gelebt haben muss, wenn seine Aufzeichnungen stimmen würden usw. usw. …
Zu Zeiten, als der Verkauf „to go“ zum ermäßigten USt-Satz noch ein bissel liberaler definiert und entsprechend attraktiv war, gabs da z.B. auch den Prüfer, der meinte „Die Pizza wo der macht is scho gud, ich hab do scho efder gesse. Un wenn ich do war, do sinn uf ei Pizza außer Haus jedesmol so siebe, achde kimme, wo die Leid am Disch gesse honn. Mei Notize was ich mir gemachd hab hädd ich dann noch…“
Klar kann man den Fiskus bescheppern, aber ganz leicht ist das nicht.
Schöne Grüße
MM