Gewerbe anmelden

Hallo,
ich möchte die Tage ein Gewerbe anmelden.
Es wird ein Versandhandel für Mobilfunk und Zubehör im EU-Raum sein, wofür ich eine USt-IdNr benötige.
Was ich jetzt nicht genau weiss, ist: Es soll kein Kleingewerbe sein.
Es wird aber auch nciht soviel Gewinn erwirtschaftet, dass man Gewerbesteuer abdrücken muss (Grenze maximum Gewinn 24’500 €: ist das noch aktuell?) - Ich mache es als Ein-Mann-Firma. Sollte ich dann lieber ein Einzelunternehmen oder eine GmbH gründen? Worin liegen die Unterschiede?.

Kommen nach der Anmeldung ALLE für die Firma wichtigen Ämter auf mich zu, oder Gibt es etwas worum ich mich selber kümmern muss?
Krankenversicherung? Ich bin in einem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt, somit wäre das Gewerbe ein Nebengewerbe. Wie funktioniert es mit der Krankenverischerung? Muss ich mich zuätzlich versichern lassen, oder reicht die Pflichtversicherung beim Arbeitgeber?

Wie sieht es mit dem Namen des Gewerbes aus?
Gebe ich den bei der Anmeldung in der IHK an, oder woanders?

Das wars erst mal.
Danke schon mal
Adam

Hallo Adam,

zuerst mal, ja der Freibetrag ist noch aktuell. „Kleingewerbe“ ist ein sehr dehnbarer Begriff, der auch nur eingeschränkt mit der steuerlichen Wirklichkeit und praktisch überhaupt nichts mit der Rechtsform deines Unternehmens zu tun hat (etwas übertrieben). Als einzelne Person eine Gesellschaft zu gründen ist wie der Name schon sagt (noch) nicht möglich. Ein Hauptunterschied liegt aber auch darin, das die GmbH ein Startkapital von 10.000€ benötigt (für die „beschränkte Haftung“). Neu gibt es die Unternehmergesellschaft, mit 1€ Startkapital, benötigt aber trotzdem auch Gesellschafter.
Auf dich zukommen wird praktisch überhaupt niemand, und wenn dann ist es weil du etwas vergessen hast und dann ein Problem hast. Ich denke mein Universalratschlag ist auch hier gut: red mal mit der IHK. Die können dir leicht weiterhelfen, sind sehr freundlich&kompetent und kosten tut es auch erst mal nichts. Ich glaube du hast da noch einigen Klärungsbedarf bevor du anfangen solltest. Viel Erfolg!

Servus,

da täte es mich doch interessieren, woher Du die Sicherheit nimmst, daß das MoMiG in der Form, in der Du aus seinem Inhalt zitierst, verabschiedet werden wird - wann es verabschiedet werden wird - und ob es überhaupt verabschiedet werden wird.

Zur Stunde gibt es weder 10.000 € Mindest-Stammkapital noch die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (abscheuliches Wort, fast so arg wie „Ich-AG“…).

Übrigens: Vorschriften über das Startkapital einer GmbH gibt es keine.

Schöne Grüße

MM

Übrigens: Vorschriften über das Startkapital einer GmbH gibt
es keine.

Moin…

eine GmbH brauch ein Startkapital von 10000 Euro neues Gesetz ab 1 JAnuer 2006. Vorher waren es 25000 Euro bzw 12500 Euro bei Sonderregeln.
(gibt übrigens hier im Forum schon so einige einträge :wink:)

Gruß Nocthor

Moin…
ICh schließe mich dem Tipp von Sebastopool an. Du soltlest dir aufjedenfall nochmal professionelle Hilfe suchen, da du (ohne dir zu nahe treten zu wollen) scheinbar nicht wirklich Ahnung vom Selbständig sein hast. Es gibt nihct nur die IHK, auch andere ÄUnternemensberatungen kannst du ein schalten. Die Kosten dann allerdings was. Oder du Ließt dich rein, Im Internet gibt es einige einträge dazu.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deinem Unternemungen

Gruß Nocthor

§ 5 GmbHG
Hi !

eine GmbH brauch ein Startkapital von 10000 Euro neues Gesetz
ab 1 JAnuer 2006.

Mich wundert nur, dass auch die offizielle Seite des Bundesministeriums der Justiz noch auf die € 25.000,00 verweist.

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html

In welchem Gesetz sind denn die € 10.000,00 zu finden. Und bitte nicht hier auf das Forum verweisen, sondern auf ein Gesetz, denn diese sind in D noch immer die Grundlage für alle Handlungen.

BARUL76

Servus,

welches Startkapital er seinem Unternehmen mitgibt, ist jedem Unternehmer selber überlassen.

Wir reden über den vorgeschriebenen Mindestbetrag des Stammkapitals; ferner gibts auch noch eine vorgeschriebene Mindesthöhe der Einlage jedes Gesellschafters.

Nachlesen kann man das hier:

http://www.bundesrecht.juris.de/gmbhg/__5.html

Das ist keine Krümelpickerei, sondern Ausdruck des dringenden Wunsches, eindeutig definierte Begriffe nicht ins Vieldeutige zu verschwurbeln. Mit den richtigen Begriffen findet man leichter die richtigen Antworten.

Und welche Änderung hat das GmbHG zum 01.01.2006 erfahren?

Schöne Grüße

MM

Servus,

Ich schließe mich dem Tipp von Sebastopol an.

Dann kannst Du sicherlich genauso gut wie er erklären, warum es derzeit noch nicht möglich sein soll, eine GmbH mit nur einem Gesellschafter zu gründen?

Das täte sicher auch die Leute an den verschiedenen Registergerichten interessieren, die die vielen Einmann-GmbHs, die ich schon betreut habe, ohne das geringste Nasenrümpfen eingetragen haben.

Schöne Grüße

MM

Hi,

;Als einzelne Person eine Gesellschaft zu gründen

ist wie der Name schon sagt (noch) nicht möglich.

Tja, erstaunlicherweise bin ich das, was du nicht für möglich erachtest. Ich bin geschäftsführender alleiniger Gesellschafter meiner GmbH.
Hier in D jedenfalls klappt das.

Ulrich

Danke für die vielen Antworten.
Werde mein Gewerbe als Einzelunternehmer mit der Eintragung ins Handelsregister anmelden.

Noch eine kurze Frage.
Ich werde am Dienstag einen Steuerberater aufsuchen. Kann man von diesem erhoffen, dass er einem „unerfahrenen Existenzgründer“ unter die Arme greift und ihm die ersten Schritte zeigt?

Gruß
Adam

Servus,

Werde mein Gewerbe als Einzelunternehmer mit der Eintragung
ins Handelsregister anmelden.

  • die Konsequenzen der Kaufmannseigenschaft sind Dir bekannt, hoffe ich? Der beschriebene Handelsbetrieb könnte wohl ohne weiteres unter § 1 Abs 2 HGB fallen (früher: „Minderkaufmann“) - mit der Eintragung ins HR wird freilich die Kaufmannseigenschaft von vornherein festgelegt. Wäre eigentlich gleich TOP 1 für die Besprechung mit dem StB - vorher täte ich die Eintragung nicht vornehmen lassen.

Ich werde am Dienstag einen Steuerberater aufsuchen. Kann man
von diesem erhoffen, dass er einem „unerfahrenen
Existenzgründer“ unter die Arme greift und ihm die ersten
Schritte zeigt?

Alte Weisheit, an die Du noch öfters in vielen Zusammenhängen denken wirst:

  • Hoffnung ist der Tod des Kaufmanns…! -

Mit einem StB muss man genauso über die genaue Ausgestaltung des Auftrages reden wie mit einem Klempner, einem Zahnarzt oder einem Datenbankspezialisten.

Ein StB weiß nicht von sich aus, was ein Mandant von ihm möchte. In der beschriebenen Situation ist es für den StB die rationellste, daher für den Mandanten billigste Lösung, wenn er keinerlei Beratung leistet, sondern den ganzen Stiefel als Standard durchzieht, von der steuerlichen Erfassung bis zu den Steuererklärungen nächstes Jahr. Das ist aber für den Mandanten in der Regel unbefriedigend, weil er das Gefühl hat, seinen ganzen Zettelskram in eine Art Black Box reinzugeben, aus der dann irgendwas herauskommt (u.a. eine in vielen Fällen ziemlich jämmerliche monatliche „Betriebswirtschaftliche Auswertung“, die nicht das Papier wert ist, auf dem sie ausgedruckt ist).

Für nützlicher halte ich den Weg, daß von vornherein geklärt wird, daß das Mandat zu Beginn ziemlich zeitaufwendig sein wird, eben weil der Mandant sich wünscht, auch ein bissel was von dem zu verstehen, was er vom StB erledigen lässt. Das ist für beide Seiten eine schöne Sache, kostet aber Geld (auch darüber muss man vorher reden, bevor es hinterher lange Gesichter gibt). Geld, das man später locker wieder reinholt, dadurch, daß die Kiste von Anfang an auf einem festen Boden steht, und auch dadurch, daß der Mandant sukzessiv mehr Einzeltätigkeiten übernehmen kann, bis er am Ende freihändig fahren kann - wodurch die Honorarnoten auf die lange Sicht viel niedriger ausfallen.

Es gibt freilich Kanzleien, wo diese Art „Babysitting“ überhaupt nicht angeboten wird, weil die Abläufe so stark schematisiert und die Mitarbeiter der Kanzlei so gnadenlos billig (ihrer Kompetenz angemessen) sind, daß das nicht ins Konzept passen würde. Insofern ist die Reaktion auf den Wunsch eines neuen Mandanten, schrittweise in die ganze Chose eingewiesen zu werden und später mal mehr selber machen zu können, auch ein Prüfstein für die Qualität der Kanzlei.

Schöne Grüße

MM

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