Servus,
Werde mein Gewerbe als Einzelunternehmer mit der Eintragung
ins Handelsregister anmelden.
- die Konsequenzen der Kaufmannseigenschaft sind Dir bekannt, hoffe ich? Der beschriebene Handelsbetrieb könnte wohl ohne weiteres unter § 1 Abs 2 HGB fallen (früher: „Minderkaufmann“) - mit der Eintragung ins HR wird freilich die Kaufmannseigenschaft von vornherein festgelegt. Wäre eigentlich gleich TOP 1 für die Besprechung mit dem StB - vorher täte ich die Eintragung nicht vornehmen lassen.
Ich werde am Dienstag einen Steuerberater aufsuchen. Kann man
von diesem erhoffen, dass er einem „unerfahrenen
Existenzgründer“ unter die Arme greift und ihm die ersten
Schritte zeigt?
Alte Weisheit, an die Du noch öfters in vielen Zusammenhängen denken wirst:
- Hoffnung ist der Tod des Kaufmanns…! -
Mit einem StB muss man genauso über die genaue Ausgestaltung des Auftrages reden wie mit einem Klempner, einem Zahnarzt oder einem Datenbankspezialisten.
Ein StB weiß nicht von sich aus, was ein Mandant von ihm möchte. In der beschriebenen Situation ist es für den StB die rationellste, daher für den Mandanten billigste Lösung, wenn er keinerlei Beratung leistet, sondern den ganzen Stiefel als Standard durchzieht, von der steuerlichen Erfassung bis zu den Steuererklärungen nächstes Jahr. Das ist aber für den Mandanten in der Regel unbefriedigend, weil er das Gefühl hat, seinen ganzen Zettelskram in eine Art Black Box reinzugeben, aus der dann irgendwas herauskommt (u.a. eine in vielen Fällen ziemlich jämmerliche monatliche „Betriebswirtschaftliche Auswertung“, die nicht das Papier wert ist, auf dem sie ausgedruckt ist).
Für nützlicher halte ich den Weg, daß von vornherein geklärt wird, daß das Mandat zu Beginn ziemlich zeitaufwendig sein wird, eben weil der Mandant sich wünscht, auch ein bissel was von dem zu verstehen, was er vom StB erledigen lässt. Das ist für beide Seiten eine schöne Sache, kostet aber Geld (auch darüber muss man vorher reden, bevor es hinterher lange Gesichter gibt). Geld, das man später locker wieder reinholt, dadurch, daß die Kiste von Anfang an auf einem festen Boden steht, und auch dadurch, daß der Mandant sukzessiv mehr Einzeltätigkeiten übernehmen kann, bis er am Ende freihändig fahren kann - wodurch die Honorarnoten auf die lange Sicht viel niedriger ausfallen.
Es gibt freilich Kanzleien, wo diese Art „Babysitting“ überhaupt nicht angeboten wird, weil die Abläufe so stark schematisiert und die Mitarbeiter der Kanzlei so gnadenlos billig (ihrer Kompetenz angemessen) sind, daß das nicht ins Konzept passen würde. Insofern ist die Reaktion auf den Wunsch eines neuen Mandanten, schrittweise in die ganze Chose eingewiesen zu werden und später mal mehr selber machen zu können, auch ein Prüfstein für die Qualität der Kanzlei.
Schöne Grüße
MM