Ich möchte ein Gewerbe anmelden.
Da ich in letzter Zeit des öfteren elektronische Dinge Kaufe und Verkaufe und auch Dienstleistungen erbringe möchte ich ein Gewerbe anmelden.
Ich rechne mit einem Jahresumsatz zwischen 5000-10000 Euro.
Wie muss ich da vorgehen?
Wo muss ich mich anmelden und etwas beantragen?
Hallo,
du gehst zum Gewerbamt deiner Stadt/Gemeinde und meldest das Gewerbe an (kostet ein paar Euro). Das Finanzamt meldet sich dann schon von allein bei dir wegen Umsatzsteuer…
Bei den erwarteten kleinen Beträgen kannst du ein „Kleinunternehmer“ sein, brauchst keine Umsatzsteuer zu berechnen/abzuführen und machst einfach am Jahresende eine Einnahmen-Ausgaben-Gewinnberechnung für die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE).
das hört sich einfach an.
Kannst du mir auch in etwa sagen, was diese Anmeldung kostet und welche Unterlagen ich benötige?
Wird das Finanzamt eine Vorauszahlung verlangen?
Hi
du benötigst deinen Personalausweis (oder Pass mit Meldebestätigung).
Kosten: genau weiß man nicht (ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich) bei Kleingewerbe aber eine durchaus zu vernachlässigende Größe (ich habs damals bar bezahlt, weil ich für so nen Betrag die Karte nicht raushole)
Das Finanzamt verlangt keine Vorauszahlung, wenn du unter der Kleinunternehmegrenze bleibst. Erst wenn nach der Steuererklärung sich abzeichnet, dass da doch größere Beträge anfallen, wird das FA für das Folgejahr eine Vorauszahlung verlangen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit meldet sich die IHK noch bei dir - dort kannst du allerdings Gebührenbefreiung beantragen, wenn du unter gewissen Grenzen liegst - das stand bei uns damals „idiotensicher“ im Anschreiben der IHK drin.
Gruß
HaWethie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke Hawethie,
damit kann ich leben.
Da fällt mir noch eine Frage ein.
Wird dieses Gewerbe dann auf einen Bereich begrenzt sein, oder
können dies auch mehrere sein.
Am besten das realistische Beispiel.
An- und Verkauf von Elektronik Arttikeln und ab und an auch einmal andere Artikel.
Beratung in Fragen rund um die IT, sowie die Durchführung kleiner
Projekte.
Das Finanzamt verlangt keine Vorauszahlung, wenn du unter der
Kleinunternehmegrenze bleibst. Erst wenn nach der
Steuererklärung sich abzeichnet, dass da doch größere Beträge
anfallen, wird das FA für das Folgejahr eine Vorauszahlung
verlangen.
Hallo,
die Kleinunternehmergrenze ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer und hat mit der Einkommensteuer überhaupt nichts zu tun !
Wenn das Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung aufgrund des voraussichtlichen Gewinns feststellt, dass es bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachzahlung kommen wird, werden Vorauszahlungen festgesetzt, aber nur dann, wenn sie mehr als 200 € im Jahr betragen werden ! http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p37.html
Wird dieses Gewerbe dann auf einen Bereich begrenzt sein, oder
können dies auch mehrere sein.
Wir haben Gewerbefreiheit. Daher ist denen das erstmal völlig egal, was du da reinschreibst. Du bestimmst, was du gewerblich machen möchtest. Danach kommen schon die Behörden und Kammern und erzählen dir den (meist bitteren) Rest.
Aber:
Wenn du irgendetwas erwähnst, was in den Bereich Handwerk hineinragt, dann kommt die Handwerkskammer. Das wäre z.B. die Reparatur von Fernsehgeräten, Verlegen von Kabeln …
Die HWK hat viel Fantasie, was das angeht.
An- und Verkauf von Elektronik Arttikeln und ab und an auch
einmal andere Artikel
An- und Verkauf von Elektronik Artikeln erscheint ok. Wenn gelegentlich mal andere Artikel auftauchen, dann ist das egal und bräuchte IMHO nicht erwähnt zu werden.
Hi
so weit, so klar.
allerdings muss das FA doch wohl Anhaltspunkte haben, dass es zu einer Nachzahlung der Einkommensteuer kommen wird.
Bei Nebenberuflichem Geerbe (z.B.Tuppwareberaterin) geht das FA nicht schon bei der Anmeldung sondern erst nach dem ersten Bescheid davon aus (oder auch nicht)
Hi
so weit, so klar.
allerdings muss das FA doch wohl Anhaltspunkte haben, dass es
zu einer Nachzahlung der Einkommensteuer kommen wird.
Bei Nebenberuflichem Geerbe (z.B.Tuppwareberaterin) geht das
FA nicht schon bei der Anmeldung sondern erst nach dem ersten
Bescheid davon aus (oder auch nicht)
die Anhaltspunkte liefert der Steuerpflichtige selbst unzwar beim Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens. Dort sind die zu erwartenden Einkünfte anzugeben. Ist halt eine Schätzung. Und wenn sich dann wie Peter bereits geschrieben hat Nachzahlungen ergeben würden so werden Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt, dass ist bei den Tupperwareberatern nicht anders.