Gewerbe anmelden?

Hallo Bürokratie-Experten :wink:

ich bin freiberufliche Moderatorin und Redakteurin, das heißt also ich mache was, schreib eine Rechnung (ohne Mwst. weil ich nicht über diese Einkommensgrenze komme), schreib meine Steuernummer dazu und das war`s. Meine Frage ist: Brauche ich dazu nun einen Gewerbeschein oder nicht? Irgendwie sagt mir jeder was anderes. Nochmal zur Info - ich arbeite für mehrere Unternehmen.
Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte, bräuchte die Info für meine beantragte Krankenversicherung und ich kenne mich leider genau gar nicht mit sowas aus…

Danke und Gruß,
M.

Hallo Bürokratie-Experten :wink:

Nee, bin ich wirklich nicht. Dein Problem berührt das Steuerrecht und hat deshalb nichts mit Bürokratie zu tun :smile:.

ich bin freiberufliche Moderatorin und Redakteurin…

Dazu sagt § 18 EStG:

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Falls Deine Tätigkeit etwa der einer Journalistin oder Bildberichterstatterin entspricht, bist Du Freiberuflerin und brauchst damit keine Gewerbeanmeldung, wirst niemals Gewerbesteuerpflichtig und darfst Deine Tätigkeit auch zu Hause im reinen Wohngebiet ausüben, wo Gewerbe durch Gemeinde und/oder Vermieter verboten ist.

Bitte wende Dich an Dein FA, damit Du schriftlich bekommst, Freiberuflerin zu sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Nee, bin ich wirklich nicht. Dein Problem berührt das
Steuerrecht und hat deshalb nichts mit Bürokratie zu tun :smile:.

Ach, für mich ist das alles Bürokratie :wink:

Danke für Deine Antwort! Ich hab allerdings noch eine Frage:

Ich brauche also keinen Gewerbeschein als Moderatorin und Redakteurin, weil ich „Künstlerin“ bin.
Wie ist das aber, wenn ich auch noch andere Sachen auf Rechnung mache? Wenn nämlich die Auftragslage nicht so ganz stimmt, arbeite ich ja auch anderweitig - in Agenturen etc - leider aber in einem ganz anderen Bereich. Brauche ich dann dafür extra nochmal eine Gewerbeanmeldung? Oder kann ich das in meiner Rechnung so beschreiben, dass das vielleicht da noch mit reinfällt? Und wie ist das steuerlich, wenn ich dafür noch extra eine Gewerbeanmeldung brauche?

Vielen Dank für Deine Antwort!

M.

Hi muenchen,

Und wie ist das steuerlich, wenn ich dafür noch
extra eine Gewerbeanmeldung brauche?

Da musst du vorsichtig sein. Wenn du Pech hast, wird die freiberufliche Tätigkeit von der gewerbepflichtigen „infiziert“ und du wirst mit der gesamten Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig.

Wichtig ist also, dass es eine inhaltliche, thematische Trennung dieser beiden Tätigkeiten gibt und du strikt getrennte Buchhaltung betreibst, ein zweites Bankkonto hast und am besten ein eigenes Briefpapier.

Wenn beide Tätigkeiten doch zu sehr artverwandt sind und die Agenturen mitspielen, kannst du natürlich auch deine Rechnungen so schreiben, dass die ausgewiesene Tätigkeit freiberuflich aussieht. Darfst dich aber nicht erwischen lassen…

Eigener Gewerbeschein wäre die sauberere Lösung.