Hallo Bürokratie-Experten 
Nee, bin ich wirklich nicht. Dein Problem berührt das Steuerrecht und hat deshalb nichts mit Bürokratie zu tun
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ich bin freiberufliche Moderatorin und Redakteurin…
Dazu sagt § 18 EStG:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Falls Deine Tätigkeit etwa der einer Journalistin oder Bildberichterstatterin entspricht, bist Du Freiberuflerin und brauchst damit keine Gewerbeanmeldung, wirst niemals Gewerbesteuerpflichtig und darfst Deine Tätigkeit auch zu Hause im reinen Wohngebiet ausüben, wo Gewerbe durch Gemeinde und/oder Vermieter verboten ist.
Bitte wende Dich an Dein FA, damit Du schriftlich bekommst, Freiberuflerin zu sein.
Gruß
Wolfgang