Hallo,
leider ist die Antwort von schritt2 (wie anscheinend viele seiner Antworten) nur in geringem Ausmaß durch Kenntnis getrübt.
Wenn jemand als Kursleiter (ansonsten nicht berufstätig,
familienversichert) für progressive Muskelentspannung arbeiten
möchte muss er dann ein Gewerbe anmelden?
Nein. Das ist freiberufliche Tätigkeit.
Vorsicht! Hier wäre erstmal zu prüfen, ob das nicht einfach eine steuerfreie Aufwandsentschädigung darstellt, § 3 Nr. 26 EStG, bis 2100 € bei einer Körperschaft oder einem gemeinnützigen Träger.
Wie ist das mit Honorarbasis?
Was soll damit sein? Ob man das Entgelt Lohn oder Honorar oder
einfach Knete nennt, ist doch egal.
Leider nein, denn Lohn ist in aller Regel sozialversicherungspflichtig und unterliegt der Lohnsteuer (§19 EStG), Honorar ist in der Regel freiberuflich oder selbständig bzw. evtl. gewerblich (§§15 und 18 EStG), mit allem, was da sonst noch so dran hängt.
Mache bitte das Existenzgründerseminar, den Buchhaltungskurs
und Betriebswirtschafts- und Marketingskurs mit. Danach gehen
dir alle Lichter auf. Bei manchen auch gleich wieder aus, was
dann besser ist.
Wenn jemand einen Volkshochschulkurs anbieten will, dann wird er wohl kaum vorher ein Existenzgründerseminar besuchen. Aber manche schießen eben mit Kanonen auf Spatzen…
Gruß, FAQ1129