Gewerbe anmelden als Kursleiterin?

Hallo!

Wenn jemand als Kursleiter (ansonsten nicht berufstätig, familienversichert) für progressive Muskelentspannung arbeiten möchte muss er dann ein Gewerbe anmelden? Wie ist das mit Honorarbasis? Was ist die beste Lösung und was muss man dabei beachten?

Hallo!

Hallo.

Wenn jemand als Kursleiter (ansonsten nicht berufstätig,
familienversichert) für progressive Muskelentspannung arbeiten
möchte muss er dann ein Gewerbe anmelden?

Nein. Das ist freiberufliche Tätigkeit.

Wie ist das mit Honorarbasis?

Was soll damit sein? Ob man das Entgelt Lohn oder Honorar oder einfach Knete nennt, ist doch egal.

Was ist die beste Lösung und was muss man dabei beachten?

Die beste Lösung wofür?
Zu beachten mit der Selbständigkeit sind so ca. 1000 Sachen.
MfG

Mache bitte das Existenzgründerseminar, den Buchhaltungskurs und Betriebswirtschafts- und Marketingskurs mit. Danach gehen dir alle Lichter auf. Bei manchen auch gleich wieder aus, was dann besser ist.

Bei der Trainertätigkeit dürfte wenig anzuschaffen sein. Insofern geht man kein großes Risiko ein. Die liegen eher in der Sozialversicherung, wenn mit entsprechendem Verdienst die Familienversicherung kippt. Hierzu berät dich deine GKV oder wechsle runter ins Versicherungsbrett.
MfG

Hallo,

leider ist die Antwort von schritt2 (wie anscheinend viele seiner Antworten) nur in geringem Ausmaß durch Kenntnis getrübt.

Wenn jemand als Kursleiter (ansonsten nicht berufstätig,
familienversichert) für progressive Muskelentspannung arbeiten
möchte muss er dann ein Gewerbe anmelden?

Nein. Das ist freiberufliche Tätigkeit.

Vorsicht! Hier wäre erstmal zu prüfen, ob das nicht einfach eine steuerfreie Aufwandsentschädigung darstellt, § 3 Nr. 26 EStG, bis 2100 € bei einer Körperschaft oder einem gemeinnützigen Träger.

Wie ist das mit Honorarbasis?

Was soll damit sein? Ob man das Entgelt Lohn oder Honorar oder
einfach Knete nennt, ist doch egal.

Leider nein, denn Lohn ist in aller Regel sozialversicherungspflichtig und unterliegt der Lohnsteuer (§19 EStG), Honorar ist in der Regel freiberuflich oder selbständig bzw. evtl. gewerblich (§§15 und 18 EStG), mit allem, was da sonst noch so dran hängt.

Mache bitte das Existenzgründerseminar, den Buchhaltungskurs
und Betriebswirtschafts- und Marketingskurs mit. Danach gehen
dir alle Lichter auf. Bei manchen auch gleich wieder aus, was
dann besser ist.

Wenn jemand einen Volkshochschulkurs anbieten will, dann wird er wohl kaum vorher ein Existenzgründerseminar besuchen. Aber manche schießen eben mit Kanonen auf Spatzen…

Gruß, FAQ1129

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Hallo,

[Honorar ist in der Regel] freiberuflich oder
selbständig bzw. evtl. gewerblich (§§15 und 18 EStG)

Na, dann aber bitte auch richtig: freiberuflich oder gewerblich. Selbständig sind beide. Honrar bekommen nur Freiberufler (aber Einkommen von Freiberuflern ist nicht zwangsläufig Honorar).

Gruß

osmodius

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Wenn jemand als Kursleiter (ansonsten nicht berufstätig,
familienversichert) für progressive Muskelentspannung arbeiten
möchte muss er dann ein Gewerbe anmelden?

Nein. Das ist freiberufliche Tätigkeit.

Vorsicht! Hier wäre erstmal zu prüfen, ob das nicht einfach
eine steuerfreie Aufwandsentschädigung darstellt, § 3 Nr. 26
EStG, bis 2100 € bei einer Körperschaft oder einem
gemeinnützigen Träger.

Das ist es nicht. Es handelt sich nicht um Lehrtätigkeit an einer Schule o.ä., sondern um Trainertätigkeit für Sportgruppen.

Wie ist das mit Honorarbasis?

Was soll damit sein? Ob man das Entgelt Lohn oder Honorar oder
einfach Knete nennt, ist doch egal.

Leider nein, denn Lohn ist in aller Regel
sozialversicherungspflichtig und unterliegt der Lohnsteuer
(§19 EStG), Honorar ist in der Regel freiberuflich oder
selbständig bzw. evtl. gewerblich (§§15 und 18 EStG), mit
allem, was da sonst noch so dran hängt.

Das hat dir osmodius bereits erklärt.

Mache bitte das Existenzgründerseminar, den Buchhaltungskurs
und Betriebswirtschafts- und Marketingskurs mit. Danach gehen
dir alle Lichter auf. Bei manchen auch gleich wieder aus, was
dann besser ist.

Wenn jemand einen Volkshochschulkurs anbieten will, dann wird
er wohl kaum vorher ein Existenzgründerseminar besuchen. Aber
manche schießen eben mit Kanonen auf Spatzen…

Manche können eben nicht lesen.

Gruß, FAQ1129

Vergiss es.

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Servus,

Das ist es nicht. Es handelt sich nicht um Lehrtätigkeit an
einer Schule o.ä., sondern um Trainertätigkeit für
Sportgruppen.

wie wäre es, wenn Du schlicht mal die Quelle dazu läsest? In § 3 Nr. 26 EStG ist kein Wort von Lehrtätigkeit an einer Schule die Rede.

Das hat dir osmodius bereits erklärt.

Der hat zum Thema Lohnsteuereinbehalt und SV-Pflicht genau gar nix erklärt.

Aber nicht ausweichen: Was ist denn jetzt mit dem Übungsleiterfreibetrag?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo,

stimmt, Honorar ist normal das Entgelt der Freiberufler.

Gruß, FAQ1129