Ein Autor hat bei Books on Demand vor zwei Jahren ein Buch veröffentlicht und dafür ein Gewerbe angemeldet. 2002 lag der Gewinn bei 50 Euro, im Jahr 2003 bei 120 Euro. Voraussichtlich wird der Gewinn im nächsten Jahr wieder niedriger liegen, da das Buch dann mittlerweile schon fast drei Jahre auf dem Markt ist.
Aufgrund eines Umzugs muss der Mini-Autor sein Gewerbe nun abmelden. Lohnt es sich, dass der Autor in der neuen Stadt noch ein Gewerbe anmeldet? Wenn die Ausgaben für An- und Abmeldung auch aufgelistet werden sollen, bleibt noch weniger Gewinn.
der selbständig schriftstellerisch Tätige ist kein Gewerbetreibender, sondern er geht einer freiberuflichen Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs. 1 EStG nach.
Weil der Fall im Gegensatz zu vielen Grenzfällen eindeutig ist, ist die Tatsache, dass der Autor ein Gewerbe angemeldet hatte, ohne Einfluß auf die Klassifizierung dieser selbständigen Tätigkeit als freiberuflich.
Gewerbe braucht, meine ich, nicht angemeldet zu werden.
der Unterschied zwischen der Anmeldung eines Gewerbebetriebes bei der Gemeinde und der Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (>> § 138 Abs 1 AO) an das FA ist, dass ersteres Geld kostet und letzteres nicht. Und darum geht es in der Anfrage: Ist es notwendig, bei einem erwarteten Gewinn von rund hundert Euro im Jahr nochmal rund (je nach Gemeinde) zwanzig Prozent dieses Gewinnes für die Anmeldung des Gewerbes am neuen Wohnort aufzuwenden? Im Fall des Schriftstellers kann man klar sagen: Nein, ist nicht notwendig. Nicht einmal die 0,55€ für einen Brief ans FA müssen bei einem Umzug aufgewendet werden, weil die freiberufliche Tätigkeit ja nicht neu aufgenommen iSd § 138 (1) AO wird, sondern bloß an einem anderen Ort fortgeführt wird.
Ummeldung des Gewerbes in diesem Sinn gibts keine; der Vorgang heißt immer Abmeldung und Anmeldung.