Gewerbe anmelden als schweizer?

Hallo!

mein Freund, mit dem ich nicht verheiratet bin und ein 4 -jähriges Kind habe, hat seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz und ist dort selbständig.
Jetzt könnte er hier in Deutschland mehrere Aufträge für Tadelakt-Verputze annehmen (evtl. Kunsthandwerk). Durch das bilaterale Abkommen dürfte er ja eigentlich arbeiten. Aber braucht er dann eine Aufenthaltsgenehmigung (Zweitwohnsitz?)? Muss er ein Gewerbe anmelden, oder kann er seine Einnahmen in der Schweiz versteuern? Oder könnte ich ihn in meiner Firma (orientalisches Kunsthandwerk) als „Sub-Unternehmer“ anstellen?.. was wäre sinnig?
Ist alles ziemlich kompliziert… aber vielleicht kann mir ja irgendjemand helfen!?? Ich bin dankbar um jeden Tipp!
Schöne Herbsttage…

Sibani

Ist es so kompliziert?
Hallo,
frage doch mal andersherum: gibt es ein Gesetz, dass es einem schweizer Unternehmer verbietet, in Deutschland Aufträge anzunehmen und auszuführen? Ich kenne keines. Danach kommen dann Details: Dauer des Aufenthaltes etc, aber da kann Ihn doch bestimmt das Equivalent der IHK in der Schweiz beraten. Frag mal bei deiner örtlichen IHK, die müsste auch Bescheid wissen, denn ich gehe davon aus, dass Du in Grenznähe und nicht in Hamburg lebst.

Gruss
Jörg-Holger

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DP -> Ämter und Behörden owT
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steuerliche Seite
Hi,

Tadelakt-Verputze annehmen (evtl. Kunsthandwerk). Durch das
bilaterale Abkommen dürfte er ja eigentlich arbeiten. Aber
braucht er dann eine Aufenthaltsgenehmigung (Zweitwohnsitz?)?
Muss er ein Gewerbe anmelden, oder kann er seine Einnahmen in
der Schweiz versteuern? Oder könnte ich ihn in meiner Firma
(orientalisches Kunsthandwerk) als „Sub-Unternehmer“
anstellen?.. was wäre sinnig?

Steuerlich hilft nur ein Blick ins Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Handelt es sich um künstlerische Tätigkeit (kann ich nicht beurteilen, ich weiß nicht, was für eine Verputzung ist) sind die Einkünfte nach Art. 14 in der Schweiz zu versteuern. Nur wenn er hier eine feste Betriebsstätte (steht in Art. 6) hat, dann in Deutschland.

Das gleiche gilt nach Art 7 auch für gewerbliche Tätigkeit, wäre also egal.

Zu den anderen Sachen kann ich dir nichts sagen.

Gruß

Petz