Gewerbe anmelden bei Betreuung von Hunden?

Hallo,
ich habe einen Bekannten, der mich ab und zu mit seinem Hund spazieren gehen lässt, wenn er keine Zeit hat. Dafür bekomme ich kein Geld. Das hatte ich mal dem Arbeitsamt gesagt, als die gefragt haben was ich den Tag so mache.

Die wollten dann ich dafür ein Gewerbe anmelde. Hab ich nicht, als was auch? Ich mach das ja nur 5-6 mal im Jahr. Und bekomme ja auch nix dafür.

Jetzt will das AA von mir den Nachweis vom Gewerbeamt haben und alle Nachweise was ich dabei verdiene.
Ich habe im Amt angerufen und gesagt das ich kein Gewerbe habe, keine Einnahmen erziele. Das ist denen egal. Ich soll das machen, sonst bekomm ich weniger Geld. Aber wie kann ich dem AA jetzt deutlich machen, das ich ja nicht als Tiersitter arbeite, sondern das das ein Freundschaftsdienst ist?

Hat einer schon mal Erfahrungen damit oder mit was ähnlichem gemacht? Wie kann/soll ich mich dem Amt gegenüber verhalten? Ich habe schon ein paar Mal dazu Stellung bezogen. Da wurde mir nur gesagt das sie mir nicht glauben

Hallo,
also erstmal geht das Arbeitsamt das garnichts an, was ich in meiner freizeit mache. das hätte ich denen schon erstmal garnicht gesagt.und gewerbe anmelden geht ja garnicht, wenn man kein geld bekommt ich finde das schon mal unmöglich. wenn natürlich bei mehrere leuten hunde ausgefürt werden und man dafür geld bekäme und ich das dem arbeitsamt sage , dann währe das schon ein gewerbe und müßte angemeldet werden .

Hallo, danke für die Antwort. Hat schon geholfen. Muss ich jetzt nur noch dem Amt klar machen, das ich kein Geld bekomme. Aber vielen Dank.
Liebe Grüße,
Steffi

Leider kann ich hierbei nicht weiterhelfen.

ganz klar die spinnen. Druck und Einschüchterung sind Methoden, die hat die Behörde aus dem 3. Reich übernommen. Ganz klar bei der Aussage bleiben und sich die Belästigung mit solchen Unterstellungen verbitten. Gegenfalls in aller Ruhe beim zuständigen Teamleiter beschweren. Sollte es doch wegen dieser Unterstellungen zu einer Leistungskürzung kommen, sofort den Rechtsanwalt aufsuchen, denn der kann neben dem obligatorischen Widerspruch auch noch formgerecht die Weiterzahlung der Leistung beantragen und Klage wegen Amtsmissbrauch gegen dass Amt bzw. böswillige Verleumdung gegen die Mitarbeiterin erheben.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Im Moment lässt das Amt mich in Ruhe, dass kann sich aber auch ganz schnell wieder ändern. Die Tips werde ich mir merken. Danke dafür.

Liebe Grüße,
Stefanie

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