In meinen erlernten berufen kann ich nicht mehr arbeiten und bekomme EU-Rente.Ich darf nicht mehr wie Drei Stunden täglich arbeiten.Kann ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Und kann ich bei einem Kleingewerbe z.b. einen Leasingvertrag für ein Arbeitsauto machen?
Hallo,
falls Sie nicht mehr laufen koennen, sitzen koenen Sie doch und tippen? Ich wuerde gerne Ihre Einschaenkung kennen (physisch, psyschisch etc.) und davon ableiten wenn der neue Beruf mit der Einschraenkung passt. Ihr Fall zu sehen in der Ferne, ist sicherlich nicht einfach.
Aber achtung: Geld ohne zu arbeiten zu beziehen und weiter arbeiten zu wollen ist so eine Sache wo Leute hinterfragen werden.
In meinen erlernten berufen kann ich nicht mehr arbeiten und
bekomme EU-Rente.Ich darf nicht mehr wie Drei Stunden täglich
arbeiten.Kann ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Und kann ich bei einem Kleingewerbe z.b. einen Leasingvertrag
für ein Arbeitsauto machen?
Hallo,
es ist m. E. sinnvoller, eine solche allgemein interessante Frage im Forum zu stellen - mehr Leser, mehr Antworten.
Dort aber nicht mit „Ich“ formulieren!
Die Anmeldung eines Gewerbes kann niemand verbieten.
Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmen (§ 18 UStG) hat nur Bedeutung für die Art der Besteuerung bei der Umsatzsteuer.
Sogar Privatpersonen können leasen, Gewerbler auch.
Die Frage ist nur, ob es sinnvoller als (gebraucht-) kaufen oder bei-Bedarf-mieten ist.
Gruß JK
Hallo,
In meinen erlernten berufen kann ich nicht mehr arbeiten und
bekomme EU-Rente.Ich darf nicht mehr wie Drei Stunden täglich
arbeiten.Kann ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Das weiß ich leider nicht.
Und kann ich bei einem Kleingewerbe z.b. einen Leasingvertrag
für ein Arbeitsauto machen?
Einen Leasingvertrag kannst du immer, auch ohne Gewerbe, machen. Wenn du auf die Geltungmachung bei der Steuer abzielst, dann muss das Auto natürlich ausschliesslich dem gewerblichen Zweck dienen. Werden damit Privatfahrten gemacht, musst du entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 2%-Regelung anwenden.
Gruß
Sascha
In meinen erlernten berufen kann ich nicht mehr arbeiten und
bekomme EU-Rente.Ich darf nicht mehr wie Drei Stunden täglich
arbeiten.Kann ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Und kann ich bei einem Kleingewerbe z.b. einen Leasingvertrag
für ein Arbeitsauto machen?
Hallo,
hier wurde bereits die Frage beantwortet:
http://www.foerderland.de/forum/kleingewerbe-kleinun…
Gruß
In meinen erlernten berufen kann ich nicht mehr arbeiten und
bekomme EU-Rente.Ich darf nicht mehr wie Drei Stunden täglich
arbeiten.Kann ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Und kann ich bei einem Kleingewerbe z.b. einen Leasingvertrag
für ein Arbeitsauto machen?
Wenn du ein kleingewerbe hast lässt dich keine firma leasen da du die einkünfte nicht hast, bei ca 3 stunden arbeit am tag ist das einkommen ja dafür nicht zu erbringen und die wollen auch da einen beweis deiner einkünfte sprich die steuererklärung, je nachdem wie du dein gewerbe anmeldest, bekommst du zb erst nach einem jahr eine auskunft über deine einnahmen per steuererklärung
aber versuchen kannst du es aber ich glaube du musst dich an die 3 stunden halten außer der beruf den du ausüben willst belastet dich in der hinsicht nicht wenn du mehr arbeitetst!
Hallo Schmeißfliege
Also offiziell darfst du nicht mehr wie drei Stunden arbeiten, aber kann dir die Rentenkasse das wirklich vorschreiben ??
Wenn du was Selbstständiges machst, musst du ja zwangsläufig mehr arbeiten. Es komme meiner meinung nur auf deine Körperliche verfassung an, ob dir das zutrauen kannst.
Levitron
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