wenn ein/e Hobbymaler/in Ostereier und ähnliches bemalt, und gelegentlich das eine oder andere Ei aus seiner/ihrer Sammlung verkaufen möchte, muss er/sie dann ein Gewerbe anmelden, wenn es sich um eine Grössenordnung von vielleicht 5-10 Eiern (Stck. 20 €) pro Monat handelt? Und könnte man die Eier in einem Internet-Shop anbieten oder gilt das dann nicht mehr als gelegentlicher Verkauf?
Hallo,
hier würde ich sagen, gelegentlich bedeutet doch eher regelmäßig, wenn auch geringfügig. Wenn man nur einmal 1 Ei verkauft, ist es sicher kein Gewerbe. Wenn aber mehrmals ein Verkauf mit Gewinnabsicht zustande kommt, dann sollte man es schon als Gewerbe anmelden. Beim Finanzamt kann man sich dann als Kleinunternehmer einstufen lassen und hat somit nicht die ganze Umsatzsteuerberechnung am Hals und braucht nur eine einfache Einnahme- Ausgabe-Rechnung für die Gewinnberechnung und Einkommensteuerberechnung zu machen…