Gewerbe anmelden bei Wohnungsprostitution

Betreibe in einer Wohnung in Dortmund Wohnungsprostitution mit max 2 Frauen. Das Haus gehört mir und befindet sich in einem Mischgebiet. Bedarf dies einer zusätzlichen Gewerbeanmeldung bzw Nutzungsänderung? Vielen Dank

Warum gibst Du Dic denn bloß für so etwas her?

Es ist erniedrigend und ausbeutend für Frauen.

Gruß Jochen

Hallo Lilo 123,

diese Anfrage dürfte in den Bereich der einschlägigen Rechtsberatung durch Anwälte fallen.

Zuverlässig kostenfreie Rechtsauskunft zu erteilen in der Lage ist mit Sicherheit die zuständige Stelle - das Gewerbeamt in Dortmund.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,

sorry, genau kann ich dir nicht helfen. Soweit ich weiß, ich Prostitution in Deutschland erlaubt. Somit benötigst du eine Gewerbeanmeldung.

Gruß

Sascha

Guten Tag,
ich kenne mich leider nicht aus.
Dem Gewerbemeldeamt einfach direkt anfragen.
Gruss.

Hallo Lilo123

Dein Haus, Dein Problem!
Ein Gewerbe sollte schon angemeldet sein und auch die Nachbarn sollten eingeweiht sein.
Wenn die Nachbarn nicht dagegen haben (Mehrheit), sollte dem nichts im Wege stehen.
Eine Nutzungsänderung sollte auch mal im Grundbuch eingetragen werden, kann ja auch sein das die Stadt dir das Gewerbe verbietet, wenn es nicht eingetragen ist.

Levitron
www.kopisoft.de