Guten Morgen, könnt ihr mir mal in folgendem Fall weiterhelfen?
Herr Müller möchte ein Gewerbe anmelden, will aber verschiedene Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel:
- Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen
- Internetdienstleistungen (z B. Erstellen und Pflegen von Homepages)
- Gelegentliche Nachhilfe für Schüler in Hauptfächern
- Gelegentlicher Verkauf von Gebrauchsgütern (z. B. bei eBay; muss er hier dann auch unter Art des angemeldeten Betriebes „Handel“ ankreuzen"?)
- Gelegentliche Arbeit in einem Fitnessstudio als Fitnesstrainer
Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner Gewerbe-Anmeldung angeben und dann einfach abgeben oder muss er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen, Stunden, Steuerrechtliches) achten?
Wie sieht es für ihn aus, wenn er in seiner Gewerbe-Anmeldung Tätigkeiten angibt, die er evtl. nicht ausführen wird?
Ich würde mich über ne schnelle hilfreiche Antwort freuen…
Sonnige Grüße aus`m Norden, Meike