Gewerbe anmelden - diverse Tätigkeiten

Guten Morgen, könnt ihr mir mal in folgendem Fall weiterhelfen?

Herr Müller möchte ein Gewerbe anmelden, will aber verschiedene Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel:

  • Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen
  • Internetdienstleistungen (z B. Erstellen und Pflegen von Homepages)
  • Gelegentliche Nachhilfe für Schüler in Hauptfächern
  • Gelegentlicher Verkauf von Gebrauchsgütern (z. B. bei eBay; muss er hier dann auch unter Art des angemeldeten Betriebes „Handel“ ankreuzen"?)
  • Gelegentliche Arbeit in einem Fitnessstudio als Fitnesstrainer

Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner Gewerbe-Anmeldung angeben und dann einfach abgeben oder muss er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen, Stunden, Steuerrechtliches) achten?

Wie sieht es für ihn aus, wenn er in seiner Gewerbe-Anmeldung Tätigkeiten angibt, die er evtl. nicht ausführen wird?

Ich würde mich über ne schnelle hilfreiche Antwort freuen…

Sonnige Grüße aus`m Norden, Meike

Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner Gewerbe-Anmeldung angeben

Ja.

er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen, Stunden, Steuerrechtliches) achten?

Als Unternehmer muß man auf sehr vieles achten. Daher läßt sich die Frage nicht beantworten. Ich bin auch nicht sicher, worauf die frage abzielt. Will man ein möglichst breites Tätigkeitsspektrum ode rwill man bestimmte Konsequenzen vermeiden.

Wie sieht es für ihn aus, wenn er in seiner Gewerbe-Anmeldung
Tätigkeiten angibt, die er evtl. nicht ausführen wird?

Unverändert, solange diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind…

Hi !

Herr Müller möchte ein Gewerbe anmelden, will aber
verschiedene Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel:

Üblicherweise findet sich dann in den Gewerbeanmeldung ein Satz ähnlich wie diesem:
Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, die nicht erlaubnispflichtig sind, insbesondere:

  • Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen
  • Internetdienstleistungen (z B. Erstellen und Pflegen von
    Homepages)
  • Gelegentliche Nachhilfe für Schüler in Hauptfächern
  • Gelegentlicher Verkauf von Gebrauchsgütern (z. B. bei eBay;
    muss er hier dann auch unter Art des angemeldeten Betriebes
    „Handel“ ankreuzen"?)
  • Gelegentliche Arbeit in einem Fitnessstudio als
    Fitnesstrainer

BARUL76

  • Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen

Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner
Gewerbe-Anmeldung angeben und dann einfach abgeben oder muss
er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen,
Stunden, Steuerrechtliches) achten?

Ist bei einem Nebenverdienst (Provisionen) als Vermittler von Mobilfunkverträgen wie zB als o2seller auch ein Gewerbe anzumelden?

Ist bei einem Nebenverdienst (Provisionen) als Vermittler von
Mobilfunkverträgen wie zB als o2seller auch ein Gewerbe
anzumelden?

Ja, das ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Gruß JK