Guten Morgen, könnt ihr mir mal in folgendem Fall weiterhelfen?
Herr Müller möchte ein Gewerbe anmelden, will aber verschiedene Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel:
Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen
Internetdienstleistungen (z B. Erstellen und Pflegen von Homepages)
Gelegentliche Nachhilfe für Schüler in Hauptfächern
Gelegentlicher Verkauf von Gebrauchsgütern (z. B. bei eBay; muss er hier dann auch unter Art des angemeldeten Betriebes „Handel“ ankreuzen"?)
Gelegentliche Arbeit in einem Fitnessstudio als Fitnesstrainer
Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner Gewerbe-Anmeldung angeben und dann einfach abgeben oder muss er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen, Stunden, Steuerrechtliches) achten?
Wie sieht es für ihn aus, wenn er in seiner Gewerbe-Anmeldung Tätigkeiten angibt, die er evtl. nicht ausführen wird?
Ich würde mich über ne schnelle hilfreiche Antwort freuen…
Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner Gewerbe-Anmeldung angeben
Ja.
er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen, Stunden, Steuerrechtliches) achten?
Als Unternehmer muß man auf sehr vieles achten. Daher läßt sich die Frage nicht beantworten. Ich bin auch nicht sicher, worauf die frage abzielt. Will man ein möglichst breites Tätigkeitsspektrum ode rwill man bestimmte Konsequenzen vermeiden.
Wie sieht es für ihn aus, wenn er in seiner Gewerbe-Anmeldung
Tätigkeiten angibt, die er evtl. nicht ausführen wird?
Unverändert, solange diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind…
Herr Müller möchte ein Gewerbe anmelden, will aber
verschiedene Tätigkeiten ausführen, zum Beispiel:
Üblicherweise findet sich dann in den Gewerbeanmeldung ein Satz ähnlich wie diesem:
Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, die nicht erlaubnispflichtig sind, insbesondere:
Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen
Internetdienstleistungen (z B. Erstellen und Pflegen von
Homepages)
Gelegentliche Nachhilfe für Schüler in Hauptfächern
Gelegentlicher Verkauf von Gebrauchsgütern (z. B. bei eBay;
muss er hier dann auch unter Art des angemeldeten Betriebes
„Handel“ ankreuzen"?)
Gelegentliche Arbeit in einem Fitnessstudio als
Fitnesstrainer
Akquisition, Marketing und Werbung für Unternehmen
Kann er diese Dientsleistungen/Handelstätigkeiten in seiner
Gewerbe-Anmeldung angeben und dann einfach abgeben oder muss
er dabei auf irgendwelche Vorschriften (Zahlungsgrenzen,
Stunden, Steuerrechtliches) achten?
Ist bei einem Nebenverdienst (Provisionen) als Vermittler von Mobilfunkverträgen wie zB als o2seller auch ein Gewerbe anzumelden?