Gewerbe anmelden für MyHammer?

Wie die kurze Version der Frage schon sagt, bin ich mir nicht sicher wegen einer Anmeldung eines Gewerbes für MyHammer.

Ich erläuter es mal genauer:
Ich bin/war ein Hobbyhandwerker mit guten Kenntnissen und habe Erfahrungen als Hausmeister der in verschiedenen Läden alle auszuführenden Arbeiten erledigt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist bei MyHammer für das Ausführen von Arbeiten ein Gewerbeschein notwendig/Pflicht. - Muss ich in dem Fall selber Rechnungen erstellen wo die 19 % zu erkennen ist? Also das auf meinen z.B. Stundenlohn noch mal 19 % addieren und das halt im Stil einer „normalen/gewohnten“ Rechnung? Bleibt das bei den 19 % oder kommt da noch etwas hinzu bei höheren Beträgen oder auch unter der Grenze?

Ich habe gelesen, dass ich bis zu einer bestimmten Summe ein Steuerfreibetrag wäre. Und ein weiterer Satz lautete: „Ansonsten ein Dienstleistungsgewerbe anmelden - sofern ein Jahreseinkommen unter 17.500 EUR zu erwarten ist, einfach eine Einnahme-/Ausgaberechung erstellen.“
Das bringt mich alles etwas durcheinander…
Was wäre denn der Fall, wenn ich plane weniger zu verdienen, weil es nebenbei geschieht und dann mehr als geplant Gewinn oder auch Umsatz entsteht. Muss ich dann die alten Rechnungen die ich dann erstellt habe umschreiben (weil nicht mehr steuerfrei)? Man merkt, ich bin da wirklich unerfahren… Der Zweig soll nicht zu meiner Hauptaufgabe werden.

Entstehen außer dem Gewerbeschein noch weitere Kosten? Die Meldung beim Finanzamt wird ja wohl nichts kosten. Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich.

Freue mich auf eure Antwort

Alex

Gewerbe musst du definitiv anmelden, da Hausmeister nicht in der Freiberufler-Gruppe sind.

Ein „Klein Gewerbe“ gibt es in dem Sinne nicht (es wird umgangssprachlich gebraucht statt Kleinunternehmer)! Das Gewerbe meldet man beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt an. Du kannst gleichzeitig mehrere Leistungen anmelden (weil du dann nur einmalig die Gebühr von 26€ (für Berlin) zahlst). Aber Vorsicht - einige Berufe unterliegen der IHK (dafür müsstest du glaube jährlich Gebühren zahlen)!

Die Kleinunternehmerregelung legst du erst bei dem Antrag auf die Steuernummer (also beim Finanzamt) fest, nachdem du dein Gewerbe schon hast.
In dem Fragebogen musst du auch deine voraussichtlichen Gewinne für die nächsten 3(glaube ich) Jahre eintragen (tippe lieber niedrig, da du selbst nicht weißt was dabei raus kommt).

Als Kleinunternehmer bist du von der Stellung in Rechnungen von der 19% MwSt befreit.

Wenn sich dein Umsatz erhöhen sollte (mehr als 17.500) musst du deine Rechnungen natürlich nicht umschreiben. Du bekommst vom Finanzamt schon Bescheid, aber ich rate dir diesbezüglich einfach beim Finanzamt nachzufragen - sollen sie dir das mal erklären wie sie das meinen :wink: Es ist unnötig gleich zum Steuerberater wegen solche Infos zu rennen - er will ja ehe nur Geld.

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein.
Gruß
foxy_soxy

Vielen Dank für die perfekte Antwort!
Jetzt weiß ich wie ich das angehen muss.

Gruß, Alex

Vielen Dank für die perfekte Antwort!
Jetzt weiß ich wie ich das angehen muss.

Gruß, Alex

Freut mich geholfen zu haben :smile:
Viel Erfolg!