Gewerbe anmelden-Geld durch Werbung auf Webpräsenz

Hallo Ihr lieben Leute! Ich google mir seit gestern Mittag die Finger Wund, habe aber leider auch hier keinen Thread gefunden der genau auf meine Frage eingeht. Angenommen Person XY befindet sich momentan noch in einem Ausbildungsverhältnis, arbeitet aber schon seit Jahren nebenher im Internet, bezeichnet sich selbst als sehr versiert in diesem Gebiet. Weiterhin nehmen wir an diese Person XY hat mehrere hochfrequentierte Webseiten, die tausende Besucher täglich haben, dabei handelt es sich um kostenlose Dienstleistungen, es wird nichts verkauft, lediglich der Inhalt zieht die Besucher an. Die Person informiert sich und weiß mit Sicherheit das die erwähnten Webseiten durch Werbeeinnahmen auf jeden Fall für den Lebensunterhalt ausreichen würden. Der Plan von Person XY ist: Das Ausbildungsverhältnis erfolgreich zu beenden(September 2011) und anschließend oder eben rechtzeitig im Vorraus ein Gewerbe anmelden, dann soll auf den Webseiten Werbung laufen um somit von den Einnahmen zu leben. Was ich bereits gefunden habe ist, das es Freigrenzen für die Einkommenssteuer gibt, Person XY würde mit Sicherheit darüber liegen, ich habe da von mehreren Beträgen gehört, einmal hieß es 7500 Euro, einmal 9000 Euro, einmal 17500 Euro. So wie ich das verstanden habe würde Person XY also rechtzeitig ein Gewerbe anmelden, mit dem Schwerpunkt Internetdienstleistungen. Person XY würde ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dieses Fülle er aus und wird dann eingestuft. Sehe ich das richtig das die Person XY keine Gewerbesteuer zahlen würde, sondern nur Einkommenssteuer? Wie läuft es mit der Krankenversicherung, muss die dann Privat sein und wie teuer könnte das evtl. kommen? Sehe ich es richtig das Person XY dann einmal Jährlich eine Steuererklärung abgebe, dabei gebe ich Einnahmen und Ausgaben an, die Differenz wird dann versteuert, aber mit welchem Steuersatz? Viele Fragen an Euch, ich hoffe jemand kann helfen, schließlich will Person XY im Falle des Falles alles korrekt machen, auch wenn es noch 1 Jahr Zeit ist. Bitte keine Diskussionen über die Webseiten :smile:

Ich danke Euch für die Bemühungen!

Moin,

dennoch mal eine Kritik vorab: Als versierter Betreiber von Webseiten sollte dir schon klar sein, dass Texte leserlich sein sollten… Das ist hier nicht der Fall…

(…)dass es Freigrenzen für die
Einkommenssteuer gibt

=> Grundfreibetrag bei der EINKOMMENsteuer liegt derzeit bei 8.004 Euro (Einzelveranlagung). Ab dann muss man Einkommensteuer zahlen.

(…) einmal 17500 Euro.

=> das bezieht sich auf die UMSATZsteuer und hier auf die Kleinunternehmerregelung. Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne erheben keine Umsatzsteuer.

Person XY würde ein Schreiben vom
Finanzamt bekommen, dieses Fülle er aus und wird dann
eingestuft.

=> der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

(…)Sehe ich das richtig das die Person XY keine
Gewerbesteuer zahlen würde, sondern nur Einkommenssteuer?

=> sofern er einen Gewinn von weniger als 24.500 Euro hat, dann fällt keine Gewerbesteuer an

(…)Sehe ich es
richtig das Person XY dann einmal Jährlich eine
Steuererklärung abgebe, dabei gebe ich Einnahmen und Ausgaben
an, die Differenz wird dann versteuert, aber mit welchem
Steuersatz?

=> Richtig, man mache eine Gewinnermittlung, dann eine Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung.
Einkommensteuer: Das zu versteuernde Einkommen wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der liegt zwischen 0 und 42%
Umsatzsteuer: Der Umsatz wird versteuert. Von der ermittelten Umsatzsteuer ziehe man die Vorsteuer ab und entweder zahlt man noch was ans Finanzamt oder man bekommt was zurück.
Gewerbesteuer: Wenn der Gewinn größer 24.500 Euro wird zunächst der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt und dann die Gewerbesteuer. Wie hoch die ist, hängt von der Gemeinde ab, in der man sein Unternehmen betreibt.

Ganz ehrlich? Man sollte sich einen Fachmann vor Ort suchen, denn hier werden Steuerarten durcheinander geworfen usw. Man sollte sich zumindest einmal persönlich erklären lassen, was steuerlich alles zu beachten ist. Lieber ein paar Euros - wie letztens abfällig bemerkt - aus dem Fenster werfen als unnötig drauf zahlen.

Sonnige Grüße
e