ich hab keinen Zugang zur Suche im Archiv, aber vielleicht kann mich zum
richtigen Link schubsen:
Ich möchte über Internet elektronische Puzzles nach individuellen Bildvorlagen
vertreiben. Was das ist, kann man sich bei http://www.tiergeschichten.de unter
der Rubrik DOWNLOADS ansehen. Die Leute können uns ihr Foto schicken und kriegen
von uns eine Puzzle-Datei davon.
Es wird eine Liebhaberei sein, Gewinnerwartung haben wir eigentlich keine.
Einen Gewerbeschein werde ich wohl brauchen. Aber auf der HP meiner
Heimatgemeinde steht was von „Eintrag ins Handelsregister“. Brauche ich das etwa
auch?
die Eintragung ins Handelsregister ist von der Gesellschaftsform abhängig, die Du gründen möchtest.
Wenn es, wovon ich ausgehe, eine Einzelfirma oder eine GbR ist, ist keine Handelsregistereintragung notwendig.
Falls Du aber eine GmbH oder KG gründest, ist diese auch im Handelsregister einzutragen.
Eine Gewerbeanmeldung ist aber in jedem Fall notwendig.
Gruß Jörg
ich hab keinen Zugang zur Suche im Archiv, aber vielleicht
kann mich zum
richtigen Link schubsen:
Ich möchte über Internet elektronische Puzzles nach
individuellen Bildvorlagen
vertreiben. Was das ist, kann man sich bei http://www.tiergeschichten.de unter
der Rubrik DOWNLOADS ansehen. Die Leute können uns ihr Foto
schicken und kriegen
von uns eine Puzzle-Datei davon.
Es wird eine Liebhaberei sein, Gewinnerwartung haben wir
eigentlich keine.
Einen Gewerbeschein werde ich wohl brauchen. Aber auf der HP
meiner
Heimatgemeinde steht was von „Eintrag ins Handelsregister“.
Brauche ich das etwa
auch?
die Eintragung ins Handelsregister ist von der
Gesellschaftsform abhängig, die Du gründen möchtest.
Wenn es, wovon ich ausgehe, eine Einzelfirma oder eine GbR
ist, ist keine Handelsregistereintragung notwendig.
Falls Du aber eine GmbH oder KG gründest, ist diese auch im
Handelsregister einzutragen.
Sorry, aber das ist nicht richtig. Auch die „Einzelfirma“ muss zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden, wenn der Gewerbetreibende Kaufmann ist. Und grundsätzlich ist jeder Gewerbetreibende Kaufmann, es sei denn, dass sein Unternehmen nach Art oder Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (letzteres wird aber wohl der Fall sein, wenn man nur gelegentlich und zwischendurch ein paar Softwaregimmicks verscherbelt).