Gewerbe anmelden lohnt es sich oder nicht?

Hallo,

ich bin ein ausgesprochen kreativer Mensch (gelernter Beruf Florist)und entwerfe mit den unterschiedlichsten Materialien ganz Verschiedene Dinge, da ich nicht alles an meine Freunde und Bekannte verschenken kann, weil Sie schon eingedeckt sind *g. Habe ich mir überlegt ob ich nicht einiges z.B. Ebay oder auf einer Homepage oder auf Flohmärkten, oder Kunsthandwerkermärkten zum Verkauf anbieten soll.

Also überlegte ich mir, ob da nicht eine Gewerbeanmeldung sindvoll ist:


meine Eckdaten:

Ich habe einen Teilzeitjob mit 8h in der Woche verteil auf 2Tage (öffentlicher Dienst) und einen 400,-€ Job (ebenfalls öffentlicher Dienst) bei dem ich aber nur 1x die Woche 3h arbeite und knappe 150,- € pro Monat verdiene.

meine Fragen ans Forum:

  1. Darf ich überhaupt noch einen „nebenberufliches Gewerbe“ haben ?

  2. Bin ich an die 400,- Euro Grenze gebunden?

  3. Kann ich auch ohne Gewerbeschein Dinge bis zur 400,- € Grenze
    offizell nebenher verkaufen ? z.B. im Ebay von Privat zu Privat
    Ohne dies dem Finanzamt mitteilen zumüssen. Auch wenn es
    erkennbar die selben Warentypen ( z.B. Puppen, Floristik, gefilztes aber in verschiedenen Designs …)sind?

  4. Darf ich dann im Monat nur die Differenz zu den 400,- € spich 250,-
    € an Umsatz machen oder zählt der reine Gewinn als „Gehalt“?

Z.B. im Januar 4 Stoffpuppen zu je 62,50 ( x62,50 =250,-) verkauft,
minus alle Materialkosten,Arbeitszeit… bleibt pro Puppe ein
Gewinn von 6,00 Euro (250,- : 6,00 = 41 Puppen im Monat)oder
wie recht es das Amt?

  1. Oder ist es eben dann ratsamer Gewerbe anmelden als
    Kleinunternehmer, ganz egal ob ich auch mal, 3 Monate ohne Umsatz
    habe, weil ich eben keine Ware anbieten kann, weil ich eben keine
    Lust zum Filzen etc. habe.
    Denn ich habe gelesen, wenn man einige Zeit keinen Umsatz dem
    FA vorzeigen kann, wird es als Hobby gewertet und man verliert
    den Steuervorteil (hat man den als Kleinunternehmer überhaupt?).

  2. Wenn ich Gewerbe anmelde, wie läuft das dann mit der Krankenkasse
    (bin selbst versichert) über meinen Teilzeitjob.

Komplizierte Sache. ich kann mich nicht so recht entscheiden, soll ich oder nicht.???

Vielen Dank für Ihre /Eure Hilfe

LG Ulli

Hallo Ulli,

  1. Darf ich überhaupt noch einen „nebenberufliches Gewerbe“
    haben ?

Besprich das am besten mit deinem Arbeitgeber, ob er etwas dagegen hat.
Wenn der Arbeitgeber nix dagegen hat, dann darfst du gerne ein nebenberufliches Gewerbe anmelden.

  1. Bin ich an die 400,- Euro Grenze gebunden?

Die 400 Euro Grenze gilt nur für deinen Arbeitgeber.
D.h. er zahlt für dich eine pauschale Lohnsteuer inkl. Soli und pauschale Sozialabgaben.
Du musst halt aufpassen, wenn du mit allen - ich glaube 7 waren es - Einkunfsarten über 7.000 Euro noch weng was (als Lediger) kommst, dann musst du Einkommensteuer zahlen.

  1. Kann ich auch ohne Gewerbeschein Dinge bis zur 400,- €
    Grenze
    offizell nebenher verkaufen ? z.B. im Ebay von Privat zu
    Privat
    Ohne dies dem Finanzamt mitteilen zumüssen. Auch wenn es
    erkennbar die selben Warentypen ( z.B. Puppen, Floristik,
    gefilztes aber in verschiedenen Designs …)sind?

Du hast eine Gewinnerzielungsabsicht.
Das reicht schon aus um die Notwendigkeit eines Gewerbescheines zu begründen.
„Privat zu Privat“ gibt es bei Ebay nicht, wenn du das regelmäßig machst.
Ich spreche hier insbesondere die Gefahr auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an.
Das kann teuer werden!
Ich würde dir auch sehr empfehlen dir fundiertes Wissen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Inhalte anzueignen oder wenn du es nicht kannst/willst, dich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Kann sonst ebenfalls sehr teuer werden!
Stichwort: Abmahnungen

  1. Darf ich dann im Monat nur die Differenz zu den 400,- €
    spich 250,-
    € an Umsatz machen oder zählt der reine Gewinn als
    „Gehalt“?

Z.B. im Januar 4 Stoffpuppen zu je 62,50 ( x62,50 =250,-)
verkauft,
minus alle Materialkosten,Arbeitszeit… bleibt pro
Puppe ein
Gewinn von 6,00 Euro (250,- : 6,00 = 41 Puppen im
Monat)oder
wie recht es das Amt?

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben
Als Einnahme zählt der Umsatz den du mit dem Gewerbe erzielst.
Als Ausgabe kannst du alles ansetzen, was mit deinem Gewerbe zusammenhängt.

  1. Oder ist es eben dann ratsamer Gewerbe anmelden als
    Kleinunternehmer, ganz egal ob ich auch mal, 3 Monate ohne
    Umsatz
    habe, weil ich eben keine Ware anbieten kann, weil ich eben
    keine
    Lust zum Filzen etc. habe.
    Denn ich habe gelesen, wenn man einige Zeit keinen Umsatz
    dem
    FA vorzeigen kann, wird es als Hobby gewertet und man
    verliert
    den Steuervorteil (hat man den als Kleinunternehmer
    überhaupt?).

Ein nebenberufliches Gewerbe hat nichts damit zu tun, ob du Kleinunternehmer bist bzw. sein willst.
Nur ist die Regel, wenn man ein nebenberufliches Gewerbe betreibt, dass man dann auch Kleinunternehmer ist.
Wenn du Kleinunternehmer sein willst, dann musst du bei jedem Verkauf die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Im Gegenzug kannst du die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Ich weiß, ist unverständlich ausgedrückt, aber ich glaube, dass du als Kleinunternehmer, der keine USt. ausweist am besten fährst :wink:

  1. Wenn ich Gewerbe anmelde, wie läuft das dann mit der
    Krankenkasse
    (bin selbst versichert) über meinen Teilzeitjob.

Du bleibst weiter ganz „normal“ versichert.
Erst wenn du „richtig“ Umsatz bzw. Gewinn machst (weiß leider nicht, ob der Gewinn oder der Umsatz das entscheidende Kriterium ist), wird sich an dieser Situation etwas ändern.

Komplizierte Sache. ich kann mich nicht so recht entscheiden,
soll ich oder nicht.???

Wie bereits oben geschrieben, willst du einer Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehen.
Deshalb ist es erforderlich ein Gewerbe anzumelden.
Auch aufgrund wettbewerbsrechtlicher Konsequenzen, wenn man kein Gewerbe anmeldet.
Aber auch mit Gewerbe kann es wettbewerbsrechtliche Konsequenzen geben.
Habe mich aber dazu oben schon geäußert.

Vielen Dank für Ihre /Eure Hilfe

Gern geschehen.
Wenn noch Fragen offen sind, dann einfach nochmal schreiben :smile:

LG Ulli

Viele Grüße und viel Erfolg

Norbert

Hab leider nen Fehler reingehauen - Korrektur

  1. Oder ist es eben dann ratsamer Gewerbe anmelden als
    Kleinunternehmer, ganz egal ob ich auch mal, 3 Monate ohne
    Umsatz
    habe, weil ich eben keine Ware anbieten kann, weil ich eben
    keine
    Lust zum Filzen etc. habe.
    Denn ich habe gelesen, wenn man einige Zeit keinen Umsatz
    dem
    FA vorzeigen kann, wird es als Hobby gewertet und man
    verliert
    den Steuervorteil (hat man den als Kleinunternehmer
    überhaupt?).

Wenn du Kleinunternehmer sein willst, dann musst du bei jedem
Verkauf die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer an das Finanzamt
abführen.
Im Gegenzug kannst du die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend
machen.
Ich weiß, ist unverständlich ausgedrückt, aber ich glaube,
dass du als Kleinunternehmer, der keine USt. ausweist am
besten fährst :wink:

Natürlich kann ein Kleinunternehmer auch Vorsteuer geltend machen.
Aber es gibt auch Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer geltend machen dürfen und somit auch keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen dürfen.
Ich empfehle dir mal §19 Umsatzsteuergesetz durchzulesen.
Da wird alles - mehr oder weniger verständlich - beschrieben, ab wann man Umsatzsteuer abführen muss.

Sorry, für den Fehler.

zu 1 bis 3
Im Prinzip darf fast jeder in Deutschland ein Gewerbe anmelden.
Wenn Du mit Deinen kreativen Produkten eine „Gewinnerzielungsabsicht“ (und sei sie auch ganz klein) hast, musst Du es sogar.
Das gilt auch für 100 EUR Gewinn pro Jahr. Eine 400EUR-Grenze gibt es hier nicht.

zu 6
Für Menschen, die bei der Karankenkasse (z. B. mit dem Ehemann) familenversichert sind, darf 400,-€ Job plus Gewerbegewinn nicht über 400 € kommen.

Ab welcher Größe (Arbeitsstunden, Gewinn) die Krankenkasse ein kleines Gewerbe nicht mehr als NEBENgewerbe anerkennt und Geld haben will solltest Du dort mal erfragen und Dir schriftlich mitgeben lassen.
http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#krankenkasse

zu 4
Der Gewinn (Einnahmen minus alle möglichen Ausgaben) wird versteuert.
Die Einnahmen bezeichnet man als Umsatz. Diese beiden Begriffe bitte auseinanderhalten.

zu „Eckdaten“
Angstellte im ÖD müssen(!) ihren Arbeitgeber über das Gewerbe informieren. Der AG kann aber nur im Ausnahmefall „Nein“ sagen, z. B.:
Konkurenz zum Arbeitgeber, oder Deine Arbeitszeit pro Woche würde unverantwortlich hoch werden.
mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#arbeitgeber

zu 5
Gewerbe/Hobby
>wenn man einige Zeit keinen Umsatz dem FA vorzeigen kann
Es geht hier um Gewinn.
Wenn der Gewinn über zwei drei Jahre unter Null ist, wird das Gewerbe
zum Hobby zurückgestuft.
Auf grund der Verluste eingesparte Steuern müssen zurückgezahlt werden.
Ein paar Monate ohne Gewinn erfordern gar keine Maßnahmen.

Steuer
Gewinn oder Verlust wird auf jeden Fall in der Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) angegeben.

Kleinunternehmer
Ob Du die Kleinunternehmer-Regelung nutzt oder darauf verzichtest
entscheidet darüber, ob Du danach (einfach formuliert) „mit oder ohne Mehrwertsteuer arbeiten“ musst.
mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer

Gruß JoKu