Gewerbe anmelden mit 17

Hallo Leser

Ich bin erst 17, würde aber gerne Homepages basteln und damit Geld verdienen.

Beim Gewerbeamt gab man mir ein Formular und ich sollte beim Jugendgericht anrufen. Dort wollte man ein Gespräch mit meinen Eltern und mir, Schriftliches von Eltern und Schule, und noch mehr.

Was kommt da alles auf mich zu? Und warum muss das sooo kompliziert machen, da macht man’s doch lieber schwarz, wie die Freunde…

Danke im Voraus.

Hallo!

Auf Grund Deines Alters bist Du laut Gesetz beschränkt geschäftsfähig. (§107 BGB).

Minderjährige von sieben bis 18 Jahren können zwar rechtsgeschäftlich handeln, also selbst die erforderlichen Willenserklärungen abgeben. Die Wirksamkeit solcher Erklärungen hängt aber regelmäßig von der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, evtl. Vormund) ab.

Bis zur Erteilung der Zustimmung Deiner Eltern sind Deine abgeschlossenen Verträge so lange schwebend unwirksam, bis Deine Eltern einwilligen oder gar vom Vertrag zurücktreten.

Du bist also bis zum 18. Lebensjahr auf die Zustimmung Deiner Eltern angewiesen.

Gruss …Melanie…

Ich bin erst 17, würde aber gerne Homepages basteln und damit
Geld verdienen.

Beim Gewerbeamt gab man mir ein Formular und ich sollte beim
Jugendgericht anrufen. Dort wollte man ein Gespräch mit meinen
Eltern und mir, Schriftliches von Eltern und Schule, und noch
mehr.

Was kommt da alles auf mich zu? Und warum muss das sooo
kompliziert machen, da macht man’s doch lieber schwarz, wie
die Freunde…

Danke im Voraus.

Hallo,

irgendwie hört sich das bei Dir sehr kompliziert an. Ich habe auch mit 17 ein Gewerbe angemeldet und mußte lediglich den Antrag beim Gewerbeamt ausfüllen, damit war mein Gewerbe angemeldet.
Erkundige Dich doch nochmal beim Amt, denn solche Schwierigkeiten sind mir neu. Du darfst auch ohne Einwilligung deiner Eltern, der Schule oder sonstwem ein Gewerbe anmelden, Haupsache der Statt bekommt seine Steuergelder :wink:

Gruß Andrea

Hallo Andrea.

irgendwie hört sich das bei Dir sehr kompliziert an. Ich habe
auch mit 17 ein Gewerbe angemeldet und mußte lediglich den
Antrag beim Gewerbeamt ausfüllen, damit war mein Gewerbe
angemeldet.

Dann waren alle mit Dir geschlossenen Verträge „schwebend unwirksam“, solange Deine Eltern nicht die Zustimmung dazu gaben, etwaige Verträge zu schließen.

Erkundige Dich doch nochmal beim Amt, denn solche
Schwierigkeiten sind mir neu.

Die wesentlichen Materien des Bürgerlichen Rechts sind immer noch im BGB von ca. 1900 enthalten, das BGB mag um die Geschäftsfähigkeit im nachhinein ergänzt worden sein, dennoch ist das keineswegs neu.

Du darfst auch ohne Einwilligung
deiner Eltern, der Schule oder sonstwem ein Gewerbe anmelden,
Haupsache der Statt bekommt seine Steuergelder :wink:

Ob das den potentiellen Vertragspartnern und dem Gewerbeaufsichtsamt auch egal ist, ist eine andere Frage.

Gruss …Melanie…

Hallo melanie, hallo Bezalel,

irgendwie hört sich das bei Dir sehr kompliziert an. Ich habe
auch mit 17 ein Gewerbe angemeldet und mußte lediglich den
Antrag beim Gewerbeamt ausfüllen, damit war mein Gewerbe
angemeldet.

Dann waren alle mit Dir geschlossenen Verträge „schwebend
unwirksam“
, solange Deine Eltern nicht die Zustimmung dazu
gaben, etwaige Verträge zu schließen.

Nun ja - um Bezalel nicht zu verwirren:
schwebend unwirksam bedeutet, das solange Deine Eltern oder der Vertragspartner nichts dagegen haben, das Du minderjährig bist und Verträge schließt, solange geht alles in Ordnung.
(ein anderes Beispiel: wenn du bei Mac Donalds einen Burger kaufen willst, dürften Deine Eltern oder der Geschäftsinhaber der MacDonalds Filiale Dir auch die Zustimmung bzw. Einwilligung verweigern)

Also das hört sich alles immer viel schlimmer an als es ist!

Erkundige Dich doch nochmal beim Amt, denn solche
Schwierigkeiten sind mir neu.

Die wesentlichen Materien des Bürgerlichen Rechts sind immer
noch im BGB von ca. 1900 enthalten, das BGB mag um die
Geschäftsfähigkeit im nachhinein ergänzt worden sein, dennoch
ist das keineswegs neu.

OK, aber wie wir alle wissen sind deshalb viele Formulierungen so schwammig gewählt, das alles immer „Auslegungssache“ ist.

Du darfst auch ohne Einwilligung
deiner Eltern, der Schule oder sonstwem ein Gewerbe anmelden,
Haupsache der Statt bekommt seine Steuergelder :wink:

Ob das den potentiellen Vertragspartnern und dem
Gewerbeaufsichtsamt auch egal ist, ist eine andere Frage.

Wenn die Vertragspartner das Ergebnis für OK halten, wird sicherlich keiner auf die Idee kommen wegen Deiner Minderjährigkeit das Geschäft wieder platzen zu lassen.

Aber was das Gewerbeaufsichtsamt angeht, gibt es doch tatsächlich einen Paragraphen im BGB §112, der besagt, das Du nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erwerbstätig werden darfst.

Tja, grübel grübel - da sind wir nun wieder nicht weiter gekommen - wie gesagt bei mir hat das ohne Vormundschaftsgericht funktioniert.

Gruß Andrea

Hi,

du bist noch nicht volljährig und denkst schon daran, „schwarz“ zu arbeiten und dich damit illegal zu verhalten.
Warum gehst du nicht zunächst einmal den legalen Weg. Du wirst dich immer besser fühlen, wenn alles ordnungsgemäß und legal verläuft.
Es ist nicht so aufwendig, das Jugendgericht anzurufen und einen Antrag auf Zustimmung zur Gewerbeanmeldung zu stellen.
Dann hast du ein ordentliches Gewerbe und brauchst dich nicht zu fürchten, wenn eine Behörde dich wegen deiner Geschäfte anspricht. Denn dann ist alles bei dir in Ordnung.
Es ist zwar nicht meine Sache, moralische Hinweise zu geben, aber aufgrund deines Alters vielleicht sehr nützlich. Ich bitte um Entschuldigung.

Gruß,
Francesco

Hi. Ich hatte das gleiche Anliegen und versuchte damals, beim Vormundschaftsgericht die „vorzeitige Erteilung der vollständigen Geschäftsfähigkeit“ oder so ähnlich zu erwirken. Abgelehnt mit der Begründung: Das gabs noch nie in dieser Stadt. Sehr schlüssig. Wir haben das damals anders geregelt: Laß doch einfach Deinen Vater oder Deine Mutter den Gewerbeschein holen, und arbeite dann für ihn bzw. sie. Wenn Du den offiziellen Weg wählst, bist Du 18, bevor Du den benötigten Schrieb in der Hand hast;-(
Grüße!
David

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zwar keine direkte Antwort auf die Frage, aber egal…
Also ich bin auch noch nicht volljährig, würde aber auch gerne ein Gewerbe anmelden.
Jedenfalls würde ich mich mit der örtl. IHK in Verbindung setzten und Infomaterial zur Anmeldung eines Gewerbes anfordern.
Um eventuell finanziell unterstütz zu werden, kannst du dich mit der örtl. Kreissparkasse in Verbindung setzten. Die fahren auf junge Existenzgründer voll ab.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]