Guten Morgen,
habe mich schon etwas über Gewerbeanmeldungen informiert aber eine Frage habe ich noch.
Wenn „Herr Mustermann“ ein Gewerbe anmelden möchte mit mehreren Tätigkeiten - ist das möglich? Zum Beispiel: Hausmeisterservice, Gartenarbeiten, Fliesenlegen, Computerservice, KFZ-Service und Discjockey. Kann man beim Gewerbeamt das so vorgeben oder sagen die einem, dass das nicht geht? Was könnte man machen???
Über Antworten würde ich mich sehr freuen…
Hallo Gary!
Ja, natürlich geht das. Er kann auch fragen, ob man nicht was zusammenfassendes angeben kann, da wird ihm der Beamte vielleicht einen Tipp geben, vielleicht „Verschiedene Arbeiten“ oder so.
Bei handwerklichen Arbeiten an das Stichwort „Meisterzwang“ denken!
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
danke. Meisterzwang ist nicht, denn es sind zulassungsfreie Handwerke die Herr Mustermann auüben möchte… 
Äh, meinst Du das geht wirklich? Denn neben den verschiedenen handwerklichen Tätigkeiten möchte er ja auch noch Carservice und PC-Service sowie als DJ auftreten - das sind doch vollkommen unterschiedliche Sachen?!
Hallo!
Äh, meinst Du das geht wirklich? Denn neben den verschiedenen
handwerklichen Tätigkeiten möchte er ja auch noch Carservice
und PC-Service sowie als DJ auftreten - das sind doch
vollkommen unterschiedliche Sachen?!
Ja, und? Jeder kann machen, was er will. Das kann keiner verbieten. Die Gewerbeanmeldung ist, wie der Name schon sagt, eine „Meldung“, was er macht.
Grüße
Andreas
Gewerberecht vs. Steuerrecht
Hi !
In der Gewerbeanmeldung ist es möglich, die sehr unterschiedlichen Tätigkeiten in einer einzigen Anmeldung unterzubringen.
Im Bereich des Steuerrechts sollte dann allerdings möglichst eine Differenzierung der verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen werden. Dies könnte mit zum Teil unterschiedlichen Regelungen zur Umsatz-, Gewerbe- oder Einkommensteuer bzw. mit Regelungen bei der Gewinnermittlung begründet werden.
Diese Differenzierung sollte allerdings nicht nur von den einzelnen Tätigkeiten sondern auch vom geplanten Gesamtauftragsvolumen abhängig gemacht werden. Wenn also mit allen Tätigkeiten insgesamt Umsätze von unter € 10.000,00 geplant sind, würde ich wahrscheinlich alles in einen Topf schmeißen. Liegen die Umsätze darüber, würde ich differenzieren.
BARUL76