Hallo Forum,
ich möchte nebenberuflich im Bereich An und Verkauf ein Gewerbe anmelden(an und verk. bezieht sich auf alles was nicht essbar ist).Nun habe ich gehört,daß ich dabei eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.Stimmt das?
Was ist mit Vorabsteuern?Kann mir jemand helfen?
Gruß M.
Hallo Forum,
ich möchte nebenberuflich im Bereich An und Verkauf ein
Gewerbe anmelden(an und verk. bezieht sich auf alles was nicht
essbar ist).Nun habe ich gehört,daß ich dabei eine bestimmte
Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.Stimmt das?
Nein, du kannst verdienen soviel du willst. Allerdings kann es steuerliche Auswirkungen haben (logisch, je mehr Einkommen desto höhere Steuern). Diese Problematik solltest du unbedingt vorab mit einem Steuerberater erläutern.
Was ist mit Vorabsteuern?Kann mir jemand helfen?
Du meinst sicher die Vorsteuer. Das ist die Mehrwertsteuer, die du an deine Lieferanten zahlst. Diese kannst du später mit der von deinen Kunden vereinnahmten Mehrwertsteuer verrechnen. Hast du mehr eingekauft als verkauft kriegst du noch Geld zurück. Im anderen Fall mußt du Geld zahlen.
Das alles ist nicht so einfach im Forum zu erläutern. Glaub mir, gute Vorbereitung ist alles. Such dir einen Steuerberater und besuch Existenzgründungs-Seminare der IHK, sonst fällst du ganz böse auf die Nase …
Hi,
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, wirst du zwischen Betriebssteuern für dein Unternehmen und den persönlichen Steuern unterscheiden.
Die personenbezogene Steuer ist die Einkommensteuer. Der ermittelte Gewinn deines Unternehmens wird besteuert und mit den Steuern für dein anderes Einkommen zusammengezogen. Wieviel das für dich ausmacht, ist davon abhängig, welche anderen Einkommen du hast, dein Familienstand, Werbungskosten und Sonderausgaben, alles beeinflußt deine Einkommensteuer.
Die betrieblichen Steuern lassen sich bei deinem beabsichtigten Kleinunternehmen auf die Umsatzsteuer reduzieren. Eventuell mußt du noch mit Gewerbesteuern rechnen.
Die Umsatzsteuerzahllast (der Betrag, den du an das Finanzamt abführen mußt) wird ermittelt, indem von der eingenommenen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) die sog. Vorsteuer abgezogen wird.
Vorsteuer ist die Steuer, die du bereits als Umsatzsteuer an Lieferanten usw. gezahlt hast. Z.B. wenn du Ware einkaufst. mußt du an den Verkäufer Umsatzsteuer bezahlen. Diese Umsatzsteuer nennt man Vorsteuer und kann bei der Feststellung, welche Umsatzsteuer man selbst abzuführen hat, abgezogen werden.
Du mußt normaler Weise jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt schicken und den errechneten Betrag auch bezahlen. Wenn du ein Kleingewerbe hast, kann diese Voranmeldung vierteljährlich festgelegt werden oder aber, wenn du im Jahr nicht mehr als DM 20.000,- Umsatz machst, kannst du von der Umsatzsteuer befreit werden. Dann darfst du aber auch keine von deinen Kunden kassieren.
Soweit mal für den Anfang…
Gruß,
Francesco