bevor ich mich beim Finanzamt blamiere, blamiere ich mich lieber bei euch
Ich habe eine eigene Fotocommunity, die sehr gut läuft. Monatlich rund 600.000 Besucher, knapp 6 Mio PageImpressions im Monat.
Ich hatte mal einen Gewerbeschein gehabt (damals eigene kleine Webdesign-Bude neben dem eigentlichen Job) und hab dann über diesen Gewerbeschein Onlinewerbung (also Banner und Textlinks) an Onlineshops und Kamerahersteller verkauft. Beim Finanzamt hab ich dann eine Einnahme- und Ausgabeliste 2006 beigefügt - alles kein Ding. Auf einmal hieß es, ich solle 50 Euro/Monat an Steuern vorauszahlen. Ich möchte dazu sagen, dass ich durch jährliche Einnahmen durch Bannerwerbung auf rund 3-4000 Euro komme - mehr nicht. Mach das echt nur aus Spaß nebenbei für einen kleinen Urlaub oder ein Stück Technik
Meine Fragen an euch:
muss ich bei diesen Summen ein Gewerbe anmelden? Wie hoch war nochmal der Freibetrag, den man „normal über die Lohnsteuererklärung“ einnehmen darf?
darf ich Rechnungen schreiben für o. g. Werbung? Also ohne Gewerbe?
ich wäre sonst Kleinunternehmer nehme ich an? Ich könnte maximal so 15000 Euro im Jahr an Einnahmen rausschlagen, wenn ich Gas gebe. Habe auch dementsprechend Ausgaben für Server usw.
Ich würds halt eigentlich gern ohne groß Gewerbe machen, möchte mich aber auch nicht strafbar machen. Logisch.
Ich danke vorab für eure Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende!
an Steuern vorauszahlen. Ich möchte dazu sagen, dass ich durch
jährliche Einnahmen durch Bannerwerbung auf rund 3-4000 Euro
komme - mehr nicht. Mach das echt nur aus Spaß nebenbei für
einen kleinen Urlaub oder ein Stück Technik
muss ich bei diesen Summen ein Gewerbe anmelden? Wie hoch
war nochmal der Freibetrag, den man „normal über die
Lohnsteuererklärung“ einnehmen darf?
darf ich Rechnungen schreiben für o. g. Werbung? Also ohne
Gewerbe?
ich wäre sonst Kleinunternehmer nehme ich an? Ich könnte
maximal so 15000 Euro im Jahr an Einnahmen rausschlagen, wenn
ich Gas gebe. Habe auch dementsprechend Ausgaben für Server
usw.
Ich würds halt eigentlich gern ohne groß Gewerbe machen,
möchte mich aber auch nicht strafbar machen. Logisch.
„Regelmäßige“ Gewinnerzielung = Gewerbeanmeldung nötig.
Eine Anmeldung wäre nur dann hinfällig, wenn es eine einmalige Sache wäre oder kein Gewinn entstehen würde.
Ein Gewerbe muss bei „Gewinnerzielungsabsicht“ angemeldet werden; auch bei 60€/Monat - keine Untergrenze
Wie hoch war nochmal der Freibetrag, den man „normal über die
Lohnsteuererklärung“ einnehmen darf?
Das Ding heißt Einkommensteuererklärung. Wenn es mal eine einmalig Sache wäre, könnte man es auch so in die Anlage GSE schreiben. Ist es hier aber nicht.
Kein Freibetrag.
darf ich Rechnungen schreiben für o. g. Werbung? Also ohne
Gewerbe?