in meinen Arbeitsvertrag steht FETT und GROß das ich meine AG über eine Nebentätigkeit schriftlich informiert werden möchte. Diese Nebentätigkeit wird geprüft und anschließend wird mir ein OK oder ein Nein gegeben.
Diese Nebentätigkeit (Büroservice) wird mehr oder weniger als Hobby von mir sein aber ich möchte mich auf kurz oder lang Selbständig machen.
Normalerweise hätte ich meine AG kurz informiert, dass ich bisschen nebenbei schafe. Ich bin aber eine Führungskraft und ich denke nicht dass ich ein OK bekomme, da bei uns die Führungskräft sehr ausgelasstet sind.
Was haltet ihr davon wenn ich Gewerbe doch anmelde? Mein AG hat doch gar keine möglichkeit was zu erfahren, oder? Riskant oder normale Härte?
das kannst du natürlich tun - allerdings riskierst du damit die fristlose Kündigung, würde ich sagen.
Ich weiß ja nicht, welcher Art dein Gewerbe ist, aber da man für ein Gewerbe ja normalerweise auch Werbung machen muss, könnte es sein, dass dein AG auf die Art davon erfährt.
… Ich bin aber eine Führungskraft und
ich denke nicht dass ich ein OK bekomme, da bei uns die
Führungskräft sehr ausgelasstet sind.
Du offensichtlich nicht?
Gerade bei DER Logik wäre ich da gaaaanz gaaanz vorsichtig.
Vielleicht findest Du ja einen Weg, das, was Du vorhast, als „förderlich“ für Deine hauptamtliche Tätigkeit hinzustellen?
Um damit quasi im Sinne Deines Arbeitgebers argumentieren zu können?