Gewerbe anmelden? Online Shop Selbstgebasteltes?

Hallo,

da ich in meiner Freizeit gerne bastle und designe, habe ich mich entschieden einen Online Shop zu gründen.
(Selbstdesignter Schmuck, Selbstgenähte Kissen etc.)

Nun meine Frage:

Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden?

Oder bin ich dann ein Freiberufler (Designer) ???

Vielen Dank!

Wenn Du etwas produzierst, um es zu verkaufen, dann brauchst Du einen Gewerbeschein. Wenn du eine bestimmte Summe im Jahr nicht überschreitest, kannst du auch nur ein Kleinstgewerbe anmelden.

Pass aber auf Copyrights auf, wenn du bestimmte Materialien verwenden willst. Nicht dass es Ärger gibt :smile:

Viel Spaß beim Basteln und Verkaufen! (Hab das irgendwann auch mal vor)

Servus,

Kleinstgewerbe

find ich putzig. In welchem Land gibts sowas? Liechtenstein, Andorra oder San Marino eventuell?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

bevor Du einen eigenen Shop in’s Netz stellst, wären das nicht denkbare Alternativen?:

http://de.dawanda.com
http://www.vondir.de
http://www.etsy.com

Viele Grüße
Eve*

Hallo,

Hallo.

da ich in meiner Freizeit gerne bastle und designe, habe ich
mich entschieden einen Online Shop zu gründen.
(Selbstdesignter Schmuck, Selbstgenähte Kissen etc.)
Nun meine Frage:
Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden?

Ja.

Oder bin ich dann ein Freiberufler (Designer) ???

Nein.

Wenn du es lediglich künstlerisch entwirfst, wäre das Designer. Wenn du Handel betreibst, ist das gewerbliche Tätigkeit und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Der eigene Online-Shop ist nicht zu empfehlen, jedenfalls noch nicht, da der vielleicht schön aussieht und auch deine Waren, aber keiner kauft, weil ihn keiner besucht. Du müsstest eine Unmenge Werbung betreiben, damit die Webadresse bekannt wird. Der Shop und die Werbung kosten Geld.
Besser ist es, die Ware erstmal bei jemanden anders zu verkaufen, also auf etablierten Handelsplattformen. Die bekommen ggf. Provisionen/Gebühren, aber das ist besser als die Variante des eigenen Shops. Außerdem kann man auch den „eigen“ Shop im Shop eröffnen, z.B. ebay o.ä.

Ansonsten könntest du deine Ware auch vor Ort in einem Laden in Kommission geben, soweit es einen Laden gibt, wo das passen würde. Vielleicht eine Art Kunstladen o.ä. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass hier sogar mehr verkauft würde als online. Denn gerade solche Artikel, will man doch vorher mal „sehen.“

Beachte auch, was mit einem Gewerbe alles verbunden ist. Denn du bist dann Unternehmer und unterliegst bestimmten Pflichten und die sind nicht wenig.
Soweit du online handelst, beachte die Pflichten des Fernabsatzes.

Übrigens, es gibt nur ein Gewerbe, es ist das Gewerbe, es ist weder ein Kleingewerbe, noch Kleinstgewerbe oder ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe, denn es gibt nur dieses Gewerbe!
Auch, wenn einer einen Job wo anders hat, ist das kein Nebengewerbe, oder nur wenige Stunden für das Gewerbe arbeitet, ist das dadurch kein Kleingewerbe oder damit nur wenig Geld verdient, ist das kein Kleinstgewerbe, denn es bleibt DAS EINZIGE GEWERBE.
Denn wenn einer damit gar kein Geld verdient, hieße dass dann ja statt Kleinstgewerbe Keingewerbe oder wie!

Nochmal: Gewerbe ist Gewerbe!

Das andere ist die Kleinunternehmerregelung, hat aber nur was mit dem FA zu tun. Dadurch wird es auch kein Kleingewerbe, denn wie wir ja jetzt gelernt haben, gibt es nur eiiiiiiin Gewerbe.

Viel Erfolg.

Übrigens, es gibt nur ein Gewerbe, es ist das
Gewerbe, es ist weder ein Kleingewerbe, noch Kleinstgewerbe
oder ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe, denn es gibt nur
dieses Gewerbe!
Auch, wenn einer einen Job wo anders hat, ist das kein
Nebengewerbe, oder nur wenige Stunden für das Gewerbe
arbeitet, ist das dadurch kein Kleingewerbe oder damit
nur wenig Geld verdient, ist das kein Kleinstgewerbe,
denn es bleibt DAS EINZIGE GEWERBE.
Denn wenn einer damit gar kein Geld verdient, hieße dass dann
ja statt Kleinstgewerbe Keingewerbe oder wie!

Nochmal: Gewerbe ist Gewerbe!

Das andere ist die Kleinunternehmerregelung, hat aber
nur was mit dem FA zu tun. Dadurch wird es auch kein
Kleingewerbe, denn wie wir ja jetzt gelernt haben, gibt es nur
eiiiiiiin Gewerbe.

interessehalber muss ich doch mal Nachfragen, ob es demnach keine Nebenerwerbslandwirte zu geben hat…

Gruß

http://www.nu-invent.de/Tipps-Kleingewerbe-gr%FCnden…

Was ist dann das? Also keine Ahnung, bin jetzt auch nich aus der BWL, aber man kann ja nur glauben, was man liest oder gesagt bekommt. Kann ja auch sein, dass ich Mister erzähle, dann werde ich gern eines Besseren belehrt :smiley:

http://www.nu-invent.de/Tipps-Kleingewerbe-gr%FCnden…

Was ist dann das? Also keine Ahnung,

Hi,
da hat jemand Probleme, unfallfrei einen Satz zu formulieren und wirft die Beriffe durcheinander.

Man könnte sagen: Er hat es in eine Sprache übersetzt, die er auch nicht versteht…

Gruss

PW

Ich sagte ich bin kein BWLer und hab keine Ahnung. Man kann jemanden auch NETT auf Fehler hinweisen, mich würde es ja wiegesagt auch interessieren, was nun richtig ist.

Servus,

Ich sagte ich bin kein BWLer und hab keine Ahnung.

alldieweil das hier früher mal ein Expertenforum war und herich bis heute kein Chat ist, wäre es in diesem Fall gut, wenn Du nicht antwortetest. Die Fragesteller glauben nämlich, die Antwort käme von jemandem mit Ahnung.

mich würde es ja wiegesagt auch interessieren, was nun richtig ist.

Das kannst Du leicht in Erfahrung bringen, wenn Du die Antwort von schritt2 liest, die seit heute früh neun Uhr bereits da steht.

Die inzwischen nicht mehr so neue Neufassung von § 1 Abs 2 HGB hat zu einiger Verwirrung geführt, weil es zu Abs 2 keinen definierten Begriff mehr gibt, der dem entspräche, was früher Kannkaufmann und Minderkaufmann hieß. Da ist es teilweise in Schwang gekommen, einen Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht entsprechend umzubiegen, mit dem Handelsrecht zu vermengen und wie eine Art heißes Himbeerkompott über die Gewerbeordnung zu gießen. Gerade wegen der Ähnlichkeit mit dem für sehr viele Gründer offenbar schwer verständlichen Begriff des Kleinunternehmers aus § 19 Abs 1 UStG ist es aber sehr unglücklich, von einem „Kleingewerbe“ zu sprechen. Was Du nicht wissen kannst: Hier im Forum gibt es eine Art Wellen von verqueren Begriffen und Formulierungen, mal ist zwei Monate lang täglich im Immobilienbrett von irgendwelchen bösen „Marklern“ die Rede, mal fängt ein paar Wochen lang jede zweite Anfrage mit dem sinnlosen Kauderwelschwort „Unzwar“ an, und jetzt ist halt grade die Erfindung des „Kleingewerbes“ en vogue. Die Steigerung zum „Kleinstgewerbe“, die Du erfunden hast, hat mich gleichzeitig amüsiert und auf die Palme gebracht, wie Du vor dem Hintergrund dieser wortreichen Schilderung eventuell verstehen kannst.

Wie auch immer: Beiträge von Dir sind natürlich willkommen, aber bitte nur, wenn Du weißt, das die Informationen, die Du gibst, richtig sind. Sonst mußt Du halt damit rechnen, ein wenig abgebügelt zu werden. Passiert mir auch, wenn ich hier in fremden Fachangelegenheiten herumsalbadere.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

interessehalber muss ich doch mal nachfragen, ob es demnach
keine Nebenerwerbslandwirte zu geben hat…

schon allein deswegen nicht, weil Land- und Forstwirtschaft kein Gewerbe ist.

Bei den Mondscheinbauern gibts natürlich Ausnahmen, sie kommen etwa wenn sie bei sehr geringer Flächenausstattung Hühner oder Schweine halten leicht mal über die Viehbesatzgrenzen, die steuerlich einen luf Betrieb vom Gewerbebetrieb abgrenzen.

Aber das geht an dieser Stelle zu sehr ins Detail.

Die Frage, die auf jedem Formular zur Gewerbeanmeldung enthalten ist, ob das Gewerbe als Nebengewerbe betrieben werde, ist beiläufig eine völlig hohle Sache, weil es den Begriff in der Gewerbeordnung und auch im Steuerrecht nicht gibt.

Schöne Grüße

MM

Ich sagte ich bin kein BWLer und hab keine Ahnung. Man kann
jemanden auch NETT auf Fehler hinweisen, mich würde es ja
wiegesagt auch interessieren, was nun richtig ist.

Hi Syntia,
ist das ein Vorwurf? Wo war ich denn nicht nett zu Dir?
Mein Kommentar bezog sich auf die Beschreibung, die sich hinter diesem Link verbarg. Da weiss jemand wirklich nicht, wovon er redet. Gleich der erste Satz deutet schon darauf hin, dass die Gedanken nicht klar sind und dann werden auch die Begriffe durcheinander geworfen.

Mit der Umastzsteuer ist es etwa so:
Du kaufst eine Ware für 1 Euro, insgesamt zahlst Du also 1,19 €, weil 19 % Umsatzsteuer drauf sind.

Die 19 Cent gibt Dir das Finanzamt zurück.

Nun verkaufst Du die Ware für 2,00 € und musst 38 Cent Umsatzsteuer berechnen, also kostet die Ware insgesamt 2,38 €.
Die 38 Cent hast Du jetzt für das Finanzamt kassiert und bei der nächsten Abrechnung gibst Du dem Finanzamt diese 38 Cent.

Ok? Das FA gibt Dir 18 Cent zurück - und Du gibst dem FA 38 Cent.

Bei diesem Kleinkram sagt nun das Finanzamt, dass ja der Aufwand größer ist als der Nutzen.

Also bei Umsätzen bis 17.500 €/Jahr, also die Hausfrau, die nebenbei Weihnachtssterne verkauft, da kann man es so machen:

Weinachtsstern wird gekauft für 1,19 € und die 19 Cent fordert sie vom FA nicht zurück - der Großhändler zahlt diese 19 Cent also bei der nächsten Abrechnung an sein Finanzamt.

Und auf dem Markt wir jetzt der Weihnachtsstern für sagen wir 2,50 € verkauft und die Hausfrau muss jetzt keine Umsatzsteuer mehr an das FA abführen. Das ist jetzt mit den 19 Cent erledigt, die der Großhändler abgeführt hat erledigt.

Das ist diese omminöse Kleinunternehmer - Regelung. Und es ist keineswegs verboten, mehr als 17.500 € einzunehmen – nur muss man dann die Umsatzsteuer so behandeln, wie ich es im ersten Beispiel gesagt habe: FA gibt Dir die Umsatzsteuer zurück, die Du beim Einkaufen bezahlt hast und Du führst die Umsatzsteur an das FA ab, die Du eingenommen hast. Eigentlich einfach.

So, und jetzt kommt wieder die Beschreibung von dem Link: Der sagt, der Kleinunternehmer wäre beim Verkauf günstiger, weil er 19 % günstiger sei, weil er keine Umsatzsteuer abführen muss … Aber die hat er schon bei seinem Einkauf abgeführt …

Also dann, schöne und NETTE Grüße von
Polweiler

Entschuldige, das Internet hat wieder zu Missverständnissen geführt… Also für die Zukunft merken- Gewerbe anmelden. Vielen Dank für die ausführliche Auskunft :smile:!

Dafür muss man aber erstmal WISSEN, dass man stuss redet :smiley:. Hab bisher gedacht, dass es so richtig ist. Also in Zukunft doch lieber die Klappe halten, wenn man sich nicht sicher ist… :smile: