Gewerbe anmelden und betreiben

Hallo Forum,

ich möchte nebenberuflich mir ein zweites Standbein schaffen und ein Onlinegeschäft aufmachen. Ich bräuchte alle möglichen Angaben wie ich das umsetze. Also angefangen vom Gewerbeschein holen über Buchhaltung bis zur Einkommensteuer. Was muss man beachten, was sind wichtige Eckdaten. Kennt vllt. jemand einen Link? Vielen Dank schon mal im voraus!

Gruss

Hi Markus,

ich möchte nebenberuflich mir ein zweites Standbein schaffen
und ein Onlinegeschäft aufmachen.

online-shop? Ein schwieriges Feld. Überleg dir das bitte nochmal genau.

Link?

Der Einstiegsklassiker: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Ulrich

Hallo Ulrich,

vielen Dank füe Deine Antwort und den Link.
Meines Erachtens ist ein Online-Shop günstiger und leichter zu handhaben als eine andere Form des Handelns (z.B. Geschäftsraum). Ich hätte sogar schon einen Kundenkreis. Nur, ich will keinen Fehler machen und dann mit dem FA kollidieren. Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Gruss

Markus

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Hi Markus,

Meines Erachtens ist ein Online-Shop günstiger und leichter zu
handhaben als eine andere Form des Handelns (z.B.
Geschäftsraum). Ich hätte sogar schon einen Kundenkreis.

Ok, wenn schon Kunden da sind, ist das etwas leichter. Meist ist es hier anders herum. Wobei leichter ist eine andere Baustelle. Du unterliegst dem, was früher mal als Fernabsatz bezeichnet wurde. Im Bereich des Ladenverkaufes kannst du unmittelbar auf den Kunden eingehen, online wird das zwar nicht unmöglich, aber es ist eben nicht so einfach.
Gegen einen Laden spricht evtl. die geografische Verteilung der Käufer.
Wer ein Nischenprodukt handelt, hat dennoch IMHO eher Chancen als der 1 millionste PC-Standardkomponenten Shop.

Nur,
ich will keinen Fehler machen und dann mit dem FA kollidieren.
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Das FA scheint mir im online Bereich der kleinere „Feind“ zu sein. Die Horden abmahnerprobter Rechtsanwälte sind IMHO deutlich gefährlicher und teurer.
Du mußt schon aufpassen, ob du irgendwelche Fristen mit „4 Wochen“ oder „1 Monat“ bezeichnest. Aber das nur so am Rande.

In den Klicktipps sind doch schon gut Grundlagen erklärt. Fürs erste sollte das reichen.

Ulrich

„Du mußt schon aufpassen, ob du irgendwelche Fristen mit „4 Wochen“ oder „1 Monat“ bezeichnest. Aber das nur so am Rande.“

Welche Fristen meinst Du?
Klicktipps ist schon sehr gut. Aber es ist schon sehr viel Beamtendeutsch dabei. Z.B. Schwierig ist es wenn man angeben muss wieviel Gewinn oder Umsatz erzielt werden im 1. Geschäftsjahr *InGlaskugelschau*
Oder warum muss ich erst ab einem bestimmtem Umsatz zahlen? Warum nicht ab dem ersten Euro? Zahlt man, wenn man darunter liegt etwa keine Steuern?

Gruss

Markus

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