Gewerbe anmelden, und dann?

Hallo Experten!

Ich will ein Gewerbe anmelden, um bei EBAY Sachen zu verkaufen.

Wie ist das…
Eingaben und Ausgaben aufschreiben, Quittungen abheften
und den ganzen Krams dann am Jahresende zum Finanzamt schleppen, oder wie?

Hatte schon mal so einen kleinen „Kramladen“, aber ist fast 15 Jahre her…
D.h. Erinnerung daran auch nicht mehr so frisch… außerdem kann sich da ja was
geändert haben (bin auch kein Kaufmann, von der Ausbildung her).

Oder ist das Ganze mit mehr Aufwand zu betreiben?

Gibt es entsprechende Infos im Internet?

VIELEN DANK!
Gruß
Angelina

Hallo,

Wie ist das…
Eingaben und Ausgaben aufschreiben, Quittungen abheften
und den ganzen Krams dann am Jahresende zum Finanzamt
schleppen, oder wie?

Im Prinzip ja.

Hatte schon mal so einen kleinen „Kramladen“, aber ist fast 15
Jahre her…
D.h. Erinnerung daran auch nicht mehr so frisch… außerdem
kann sich da ja was
geändert haben (bin auch kein Kaufmann, von der Ausbildung
her).

Unbedingt zu beachten sind auch die gesetztlichen Regelungen im Internethandel:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php

viele Grüße,

Ralf

Hallo!

Unbedingt zu beachten sind auch die gesetztlichen Regelungen
im Internethandel:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php

Oh man(n), da brauche ich ja Wochen, um das alles zu lesen… gobt es das nicht
kompakter? :smile:)

Gruß
Angelina

Hi,

Oh man(n), da brauche ich ja Wochen, um das alles zu lesen…
gobt es das nicht
kompakter? :smile:)

Das ist die verständliche Kompaktform.

Dieses Fernabsatzverhinderungsgesetz ist ein Ärgenis erster Güte, aber da kann man als Händler absolut nichts dagegen machen, zumal ein ganzer Haufen Leute nur davon lebt, das Internet nach Verkäufern abzugrasen, die auch nur den kleinsten Fehler in einer dieser Beschwörungsformeln gemacht haben.

Sorry, aber es bleibt Dir wirklich nichts anderes übrig, als Dich da reinzuarbeiten. Aber sieh es mal so: wenn Du einen Laden in der Stadt aufmachen würdest, müsstest Du auch alle städtischen Verordnungen seit 1382 auswendig können, damit Du nicht Deinen Umsatz mit dem Ordnungsamt teilen mußt. Wir sind hier schließlich in Deutschland…

viele Grüße,

Ralf