Gewerbe anmelden, Veröffentlichung?

Hallo, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird (Computer/Systeme), wo bzw muss es dann veröffentlich werden?
bzw wo kann ich rausfinden ob das gewerbe bereits angemeldet worden ist?

vielen dank für eure hilfe
michael

Hallo, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird
(Computer/Systeme), wo bzw muss es dann veröffentlich werden?
bzw wo kann ich rausfinden ob das gewerbe bereits angemeldet
worden ist?

hää,

  1. gewerbe werden geführt beim gewerbezentralregister
  2. handelsregister (nicht für alle)

veröffentlichungspflicht gibts im handelsregister

??? was für Computer/Systeme) ???
??? was willst du rausfinden ob „welches“ gewerbe bereits angemeldet ist ???

wenn du eins anmelden willst, meldest du einfach an, fertig

hää,

  1. gewerbe werden geführt beim gewerbezentralregister
  2. handelsregister (nicht für alle)

veröffentlichungspflicht gibts im handelsregister

??? was für Computer/Systeme) ???
??? was willst du rausfinden ob „welches“ gewerbe bereits
angemeldet ist ???

wenn du eins anmelden willst, meldest du einfach an, fertig

ich habe eine rechnung von jemanden unseriösem bekommen und möchte nun wissen ob er mir das in rechnungstellen darf, war eigentlich nachbarschaftshilfe :wink: und jetzt hagelt es die dicke rechnung…
mein pc wurde repariert…

wenn er eine firma hat steht er gewerbezentralregister, auskunft erteilt das gewerbeamt deiner stadt, wo wahrscheinlich auch der sitz dieser firma ist. wenn die rechnung alle gestzlichen bestandteile hat, scheint es schon o.k. zu sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

das ist eine zivilrechtliche Frage und hängt überhaupt nicht davon ab, ob das Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Auch nicht davon, ob die Rechnung formal korrekt im Sinn des § 14 UStG ist. Entscheidend ist nur, welcher Vertrag genau zu dem Zeitpunkt bestanden hat, als die Leistung erbracht worden ist.

Schöne Grüße

MM

Huhu Jocki,

wenn er eine firma hat steht er gewerbezentralregister,

ich muß schon sagen: Du hast seltsame Freunde.

Bevor ich Dir jetzt aber erzähle, welche Gewerbetreibenden genau im Gewerbezentralregister aufgenommen sind - es sind beileibe nicht alle - antworte ich Dir bezüglich Deiner permanenten Desinformationskampagne in ichweißnichtwievielen Brettern hier auf gut Pälzisch:

Äwe longts!

Gibts von Dir eigentlich auch zu irgendwelchen Themen Antworten, die weder falsch noch unvollständig sind noch an der gestellten Frage meilenweit vorbei gehen?

Grübelt

MM

1 „Gefällt mir“

Hi,

  1. gewerbe werden geführt beim gewerbezentralregister

Nein! Da kommen nur die BÖSEN[TM] rein.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257894/DE/T…

mfg Ulrich

Huhu Jocki,

wenn er eine firma hat steht er gewerbezentralregister,

ich muß schon sagen: Du hast seltsame Freunde.

Bevor ich Dir jetzt aber erzähle, welche Gewerbetreibenden
genau im Gewerbezentralregister aufgenommen sind - es sind
beileibe nicht alle - antworte ich Dir bezüglich Deiner
permanenten Desinformationskampagne in ichweißnichtwievielen
Brettern hier auf gut Pälzisch:

Äwe longts!

sorry, gewerbetreibende werden im gewerbezentralregister geführt, vielleicht verwechselst du was, wenn du sonst was auszusetzen hast, dann benenne es

sorry, gewerbetreibende werden im gewerbezentralregister
geführt, vielleicht verwechselst du was, wenn du sonst was
auszusetzen hast, dann benenne es

Vielleicht solltest du die Links, die Dir hier freundlicherweise von kompetenten Leuten zur Verfügung gestellt werden (siehe oben) auch mal lesen, bevor du hier Bullshit erzählst:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257894/DE/T…

Gruß, Kristian

Servus,

Gewerbetreibende werden im Gewerbezentralregister
geführt

Ungefähr so vielleicht, wie das Handelsregister ein Register für Handelsunternehmen ist? - Von welchem Land sprichst Du?

Wenn du sonst was auszusetzen hast, dann benenne es

Bisher bist Du mir, wenn ich Deine Antworten korrigiert habe (seis als direkte Replik oder jeweils im gleichen Thread als Antwort auf den Poster) in sämtlichen Fällen die Antwort schuldig geblieben; ich stell sie nicht noch einmal zusammen, geh einfach über die Suchfunktion „meine Artikel“, Du findest sie alle und kannst sie der Reihe nach abarbeiten. - Mir macht es nichts aus, die mehr oder weniger seltsamen Dinge zu lesen, die Du verbreitest. Denke aber bitte dran, dass hier viele Leute lesen, die von Themen aus dem Bereich Steuern - Existenzgründung - Handel/Gewerbe etc. nicht mehr Ahnung haben als Du selber, und die das für bare Münze nehmen, was Du schreibst. Das ist nicht gut für die Fragesteller und es ist nicht gut fürs Forum.

In diesem Sinne

MM

1 „Gefällt mir“

Link-Phobie?
Hi Jocki,

sorry, gewerbetreibende werden im gewerbezentralregister
geführt,

Deine vorige Aussage lautete:

wenn er eine firma hat steht er gewerbezentralregister

Und die ist so pauschal falsch. Nur dann, wenn er nicht „brav“ war, steht er darin. Sonst nicht! Begreif das bitte endlich.

aus: http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257894/DE/T…
_Inhalt des Gewerbezentralregisters
Kein zentrales Gewerberegister

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.
Eintragungen

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich

* Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
* um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
* Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
* bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten._

mfg Ulrich
ps: Sorry für das eigentlich unnötige Zitat, aber vielleicht hast du ja eine Link-Phobie

danke, das ist bis jetzt die beste antwort… mit der ich zumindest etwas anfangen kann… also er bot mir an, das so zu repariren, wobei ich ihm gesagt habe das die teile usw nicht teurer als 100 euro sein dürfen, da es eine sehr alte kiste ist… also ich habe ihm deutlich gesagt ich möchte nicht mehr als 100 euro ausgeben! jetzt hat er dies und das gemacht… meinte ab und zu ist geschenkt und als ich ihm dann ein hunderter in die hand drücken wollte lehnte er ab!
jetzt fast ein jahr später kommt eine rechnung mit 367 euro! grund, der vermieter schmeißt ihn wohl raus und er will wegziehen!
er hat anfahrt und stundenlohn berechnet! die kosten für die teile sind nicht über 100 euro! das ist das problem er meint ich hätte gesagt nicht über 100 euro! keine ahnung, wusste auch gar nicht das er ein gewerbe hat… naja die kiste ist jetzt schon auf dem dachboden… hab mir ein neuen gekauft! für 370 euro hätte ich mir ja gleich ein neuen kaufen können!!! das steht nicht im verhältnis! was sagt ihr wie komm ich da am besten wieder raus?
danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Michi,

für 370 euro hätte ich mir ja gleich ein neuen kaufen
können!!! das steht nicht im verhältnis!

Mag sein. Aber es wurde möglicherweise ein Auftrag erteilt, mal angenommen, das Gewerbe bestand schon zum Zeitpunkt der Reparatur.
Das Problem ist, wie kannst du nachweisen, was genau vereinbart wurde?

was sagt ihr wie komm ich da am besten wieder raus?

Deine Frage gehört eigentlich nicht mehr hierher. Im Brett allgemeine Rechtsfragen wäre sie besser aufgehoben.
Mein unjuristischer Tip:
Frag einen Anwalt. Alles andere wäre Lesen aus dem Kaffeesatz. Denk daran, daß es die FAQ 1129 gibt.

mfg Ulrich