An alle Experten,
nehmen wir mal Folgendes an:
Frau R. möchte sich mit „putzen“ selbständig machen.
Wenn sie sich einen Gewerbeschein holt, wie geht das dann weiter mit einer Krankenkasse???
Vielen Dank schon jetzt.
lisa
An alle Experten,
nehmen wir mal Folgendes an:
Frau R. möchte sich mit „putzen“ selbständig machen.
Wenn sie sich einen Gewerbeschein holt, wie geht das dann weiter mit einer Krankenkasse???
Vielen Dank schon jetzt.
lisa
Hallo,
das kommt darauf an, wie die Frau z. Zt. krankenversichert ist.
A) Als Arbeitnehmerin – dann muss die Kasse prüfen, ob noch Arbeitnehmer oder schon selbständig. Letzteres würde eine freiwillige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung nach sich ziehen (GKV oder PKV).
B) Familienversicherung, wenn Einkommen unter 355,00 € und sonst keine weiteren Einnahmen.
Gruß
Czauderna
Sie arbeitet zur Zeit nicht, ist freiwillig versichert, da ihr Mann privat versichert ist.
Wenn die Frau ca. 350 € verdienen würde, wie viel müsste sie an die Krankenkasse zahlen?
Danke
lisa
Hallo,
wenn sie soviel Einkommen hat dass sie aus der Familienversicherung raus fällt aber nicht von der Kasse als Selbständige angesehen wird, kostet sie das ca. 145,00 € im Monat.
Das liegt daran, dass der Beitrag nach einer fiktiven Einnahme von monatlich ca. 850,00 € (Gesetzgebung) berechnet wird.
Gruß
Czauderna
Hallo,
da habe ich eine Frage zu.
Mein Beispiel ist ähnlich - angenommen eine Frau (unverheiratet, nicht arbeitslos gemeldet, freiwillig versichert, nicht angestellt) meldet Gewerbe an. Eine Existenzgründung dauert ja seine Zeit - in der ersten Zeit sind keine großen (also über 850 Euro) Einnahmen zu erwarten.
Deiner Meinung nach würde die Frau dann statt 143 Euro (freiwillige Versicherung) nun Rund 145 Euro zahlen. Pauschal gesagt, die Belastung bleibt gleich.
Unter welchen Bedingungen trifft dies zu?
Angenommen, die Krankenkasse argumentiert, dass man als Selbständiger (mit Antrag auf „geringes Kapital“ oder so ähnlich) einen reduzierten Beitrag von 187€ + PV zahlen muss. Dies gilt dann für Einnahmen aus Selbständigkeit bis 1260 Euro.
Es gibt wohl einen Freibetrag für freiwillig Versicherte von 850 Euro im Monat, aber dieser Freibetrag würde z.B. für Unterhalt und Geringverdiener gelten, aber nicht für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Kannst du dies bestätigen oder entkräften?
Gruß
Tato
" :Angenommen, die Krankenkasse argumentiert, dass man als
Selbständiger (mit Antrag auf „geringes Kapital“ oder so
ähnlich) einen reduzierten Beitrag von 187€ + PV zahlen muss.
Dies gilt dann für Einnahmen aus Selbständigkeit bis 1260
Euro.
Es gibt wohl einen Freibetrag für freiwillig Versicherte von
850 Euro im Monat, aber dieser Freibetrag würde z.B. für
Unterhalt und Geringverdiener gelten, aber nicht für
Gewerbetreibende und Freiberufler.
Kannst du dies bestätigen oder entkräften?"
Hallo,
es kommt auf den Status an - Erkennt die Krankenkasse auf hauptberuflich selbständig - kommt mindestens die von dir genannte
fiktive Einkommensgrenze von ca. 1260,00 € zu tragen, also der
Beitrag von 187,00 €.
Handelt es dagegen um eine sonstige freiwillig Versicherte Person, so
kommen die fiktiven Einnahmen von ca. 850,00 € zum tragen und der
von mir genannte Beitrag.
Entscheidend ist also der Status der Versicherten - selbständig oder
sonstige freiwillig Versicherte.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Danke für deine Antwort. Ich finde die Sache wahnsinnig kompliziert, da es zig Ausnahmen und Sonderregelungen gibt… Daher muss ich mal genauer nachfragen.
es kommt auf den Status an
Wer bestimmt das?
Erkennt die Krankenkasse auf hauptberuflich selbständig
Wer fällt darunter?
Angenommen, die genannte Frau ist so „vermögend“ (hat z.B. 7000 € auf dem Konto) und bezieht daher kein ALG2. ALG 1 kommt auch nicht in Frage. Sie ist freiwillig versichert.
Diese Person meldet ein Gewerbe an und nimmt im ersten Jahr vielleicht 200 Euro im Monat ein. Ist das nun hauptberuflich selbständig?
Handelt es dagegen um eine sonstige freiwillig Versicherte Person
Hmm, wo ist der Unterschied zwischen
Entscheidend ist also der Status der Versicherten - selbständig oder
sonstige freiwillig Versicherte.
Das hab ich verstanden. Wie sind die Kriterien bei der Beurteilung?
Kann man das irgendwo nachlesen? Oder ist das Ermessenssache? Welche Kriterien muss eine Person erfüllen, um als „sonstige freiwillig Versicherte“ eingestuft zu werden?
Gruß
Tato
Hallo
Theoretisch könnte die Frau das jetzt so machen:
Sie geht zu ihreer Krankenkasse,sagt dieser,das sie selbständig jetzt ist,zeigt denen den Gewerbeschein,und weiter sagt diese,das sie ein ungefähres Einkommen von ca.300 € hat.
Glaubt die KK das ,oder muss ein Nachweis vom Einkommen da sein??
danke schon jetzt
lisa
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
bestimmen tut das die Krankenkasse.
bei der Beurteilung wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Einnahmen aus der
selbständigen Tätigkeit die grösste Bedeutung beigemessen, d.h.
200,00 € können schon von wirtschaftlicher Bedeutung sein wenn
insgesamt nur (beispielsweise) 600,00 € insgesamt zur Verfügung stehen.
In der geschilderten Konstellation würde meines Erachtens nach die
200,00 € nicht zum Status „Selbständig“ im Sinne des Gesetzes führen.
Man kann pauschal keine abschließende Beurteilung vornehmen ohne die
genauen Verhältnisse zu kennen. Es gibt sicher zu den Kriterien
Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände der Krankenversicherung -
genaueres kann ich aber leider dazu von hier aus nicht sagen.#
Gruß
Czauderna
Hallo,
das kommt darauf an, wie die Frau z. Zt.
krankenversichert ist.A) Als Arbeitnehmerin – dann muss die Kasse prüfen, ob noch
Arbeitnehmer oder schon selbständig. Letzteres würde eine
freiwillige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung nach sich ziehen (GKV
oder PKV).B) Familienversicherung, wenn Einkommen unter 355,00 €
und sonst keine weiteren Einnahmen.Gruß
Czauderna
Hallo
Theoretisch könnte die Frau das jetzt so machen:
Sie geht zu ihrer Krankenkasse,sagt dieser,das sie
selbständig jetzt ist,zeigt denen den Gewerbeschein,und weiter
sagt diese,das sie ein ungefähres Einkommen von ca.300 € hat.
Glaubt die KK das ,oder muss ein Nachweis vom Einkommen da
sein??
danke schon jetztlisa
Hallo, zunächst muss die Kasse dies schon glauben da ein Nachweis zu Beginn der Tätigkeit schwerlich vorgelegt werden kann. Die Kasse wird also
die Familienversicherung bestätigen, sich aber vormerken bei der nächsten Prüfung der Familienversicherung einen Einkommensteuerbescheid zu fordern - ja, und spätestens dann kann es
aus sein mit der Familienversicherung.
Gruß
Czauderna