Gewerbe anmelden zwingend erforderlich?

Hallo,

Hypothetischer Fall:
Herr A ist ordentlich eingeschriebener Student und hat nebenbei einen Minijob auf 400€ Basis.

Nun hat ihn ein Bekannter gebeten (für seinen eingetragenen Verein) die Webseiten zu betreuen, Inhalte einzustellen und sich auch ein wenig um die EDV (Server und ein paar Büro-PCs) zu kümmern. Da kommt natürlich ein wenig Geld bei herum, nicht Unsummen, sagen wir mal deutlich weniger als 1000Euro im Jahr.

Zusammen mit den Einkünften aus dem Minijob liegt er damit deutlich unter dem Freibetrag von 7.664Euro.

Wie sieht das nun aus, muss Herr A zwingend ein Gewerbe dafür anmelden oder etwas Entsprechendes? Was muss Herr A beachten bei einer eventuellen Einkommensteuererklärung?

Wer kann mir helfen und ein wenig Licht in diese Angelegenheit bringen?

Hallo,

eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht, wenn man sich gewerblich, also vorallem selbständig, betätigt.
Wenn man allerdings nur bei einem einzigen Auftraggeber arbeitet, ist das nicht selbständig sondern wäre eher eine Scheinselbständigkeit. Eigentlich müsste man also bei dem Auftraggeber eingestellt werden, zB auch auf 400€-Basis.

Hoffe geholfen zu haben…

wenn ich jetzt Herr A wäre :wink: wäre meine Idee:

Herr A sollte sich bei diesen zu erwartenden Umsätzen dreimal überlegen ein Gewerbe anzumelden. Herr A sollte aber sehr wohl das Einkommen ordnungsgemäß als Einnahme versteuern.

Einmal das Gewerbe angemeldet, erhält Herr A nämlich von sovielen behördlichen Stellen und behördlich anmutenden Stellen (IHK) Briefe, daß ihm mit diesem Umsatz schnell die Lust vergällt wird. :wink: (=Bürokratischer Aufwand)

Daher ist der beste und absolut korrekte Vorschlag immer noch der erste, nämlich daß man im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angemeldet wird. Nachher wird Herrn A noch ein Strick wegen Scheinselbständigkeit gedreht. :wink: