Guten Tag, folgende Frage beschäftigt mich:
Ich betreibe ein Elektrogewerbe.
Ich mache meine Gewerbefahrten mit meinem Privatwagen und rechen dafür 30 Cent pro km ab.
Ich habe an meinen Privatwagen jetzt eine Anhängerkupplung montieren lassen (netto 469,75 + Arbeitslohn netto 145,-) die ich zu 80 % fürs Gewerbe benötige (privater Hänger vorhanden)
Kann ich die Anhängerkupplung und die Montage als Gewerbeausgabe geltend machen, und wenn ja, wie?
Vielen Dank!