Gewerbe - Ansetzbarkeit AHK - Privatwagen

Guten Tag, folgende Frage beschäftigt mich:

Ich betreibe ein Elektrogewerbe.
Ich mache meine Gewerbefahrten mit meinem Privatwagen und rechen dafür 30 Cent pro km ab.
Ich habe an meinen Privatwagen jetzt eine Anhängerkupplung montieren lassen (netto 469,75 + Arbeitslohn netto 145,-) die ich zu 80 % fürs Gewerbe benötige (privater Hänger vorhanden)

Kann ich die Anhängerkupplung und die Montage als Gewerbeausgabe geltend machen, und wenn ja, wie?

Vielen Dank!

Hallo Kranych,

nein, ist mit den 30 Cent schon abgegolten.

MfG
Sissi

Hallo,
ich war ein paar Tage in Urlaub, daher die etwas späce
Antwort. Ich gehe davon aus, dass Sie für die Ansetzung
der Gewerbefahrten ein Fahrtenbuch führen. Eigentlich
sind mit den 0,30 € pro km alle Kosten die für das
private Fahrzeug entstehen, abgegolten. Auch nachträgliche An- oder Einbauten. Wenn Sie von einer geschäftlichen Nutzung von 80 % ausgehen, schlage ich vor das Fahrzeug in das Betriebsvermögen zu übernehmen.
Zum Zeitwert, z. B. nach der Schwackeliste etc.;
incl. Anhängerkupplung und Montage. Dann können
Sie auch den kompletten Fahrzeugwert, auf die Rest-
nutzungsdauer in Jahren verteilt, steuerlich geltend
machen.
Dann können sie zunächst alle laufenden Aufwendungen für das Fahrzeug geschäftlich buchen. Allerdings muss dann bei der Steuererklärung ein privater Nutzungsanteil als „Einnahme“ versteuert werden. Das Finanzamt kann aber bei Zweifel die Führung eines Fahrtenbuches verlangen, z. B. wenn die Kosten für das Fahrzeug im Verhältnis zu den geschäftlichen Einnahmen nicht angemessen erscheinen.

Gruß Gernot

Vielen Dank für die kurze und prägnante Antwort.
Mfg Holger

Vielen Dank für die kurze und prägnante Antwort.
Mfg Holger.