Gewerbe auch ohne Einnahmen und Ausgaben möglich?

liebe wissende,

situation ist folgende:
es besteht die möglichkeit in ein loft zu ziehen was aber die unterzeichnung eines gewerbemietvetrags erfordert.

ein gewerbe ist soweit aber nicht vorhanden.

meine frage wäre jetzt, ob es grundsätzlich möglich ist eine art „scheingewerbe“ zu gründen um in dem loft wohnen zu können?
also ohne ausgaben und ohne einnahmen.
(z.B. als staatlich geprüfter kommunikationsdesigner oder grafiker?)

daraus ergeben sich weitere fragen:

was für kosten kämen dadurch zustande (durch anmeldung etc.)?
wären abrechnungen etc. ein sehr großer aufwand?
welchen einfluss hätte das gewerbe auf eine vollzeit-tätigleit (z.B. im verkauf) bzw. müsste man diese einnahmen irgendwie anders versteuern als sonst?

ich hoffe einer von euch hat da mehr durchblick als ich.

bedanke mich jetzt schonmal für eure antworten:smile:

ps: ich hoffe es ist klar geworden, dass es nicht darum geht das finanzamt betrügen.
das gewerbe/der gewerbeschein dient nur als mittel zum zweck…

Hi,

es besteht die möglichkeit in ein loft zu ziehen was aber die
unterzeichnung eines gewerbemietvetrags erfordert.

das ist keine steuerrechtliche Frage

Dem Finanzamt ist es egal, wie man den Mietvertrag nennt, wenn kein Gewerbe vorhanden ist.

ein gewerbe ist soweit aber nicht vorhanden.

meine frage wäre jetzt, ob es grundsätzlich möglich ist eine
art „scheingewerbe“ zu gründen um in dem loft wohnen zu
können?

davon ist abzuraten

Es ist eher eine Frage der Gewerbeordnung oder warum muss man ein Gewerbetreibender sein?

Eine kurze Anmerkung in der betreffenden Steuererklärung, dass kein Gewerbe ausgeübt wurde, genügt.

Schöne Grüße
C.