Gewerbe auf 30 Stunden

Guten Tag,
Ich bin neu hier und hoffe das mir keiner übel nimmt, wenn Fehler vorkommen.
Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Gewerbe zu betreiben. Dienstleistung jeglicher Art. Dieses würde ich gern zu Anfang gringfügig (30 Stunden im Monat) anmelden. Da ich mir nicht sicher bin ob es sich und mich trägt, und kann das Risiko nicht eingehen, dass ich meine Stütze Arbeitslosengeld II sofort zu verlieren. Auf was sollte ich achten? Ist dies möglich?

Vielen Dank
Ilona Smajli

Hallo 30 Stunden sind nicht geringfügig, das wäre es höchstens bei 15-18 Stunden (das sind so die Grenzen bei verschiedenen Krankenkassen um als Arbeitslos/nebenbei etwas selbstständig in den günstigen Hausfrauentarif zu kommen)
Ob die das vom AA auch so sehen kann ich nicht sagen.

Mensch da gab es einst Massenhafte Proteste dass die 35 Stundenwoche kommt und du willst nur tägliche eine Stunde drunterbleiben…
Gruß Susanne

Guten Tag Susanne, vielen Dank für Deine Antwort,ganz zufrieden stellt mich dein 2. Absatz nicht, denn es geht darum wenn ich sofort meine Stütze verliere und das Gewerbe läuft nicht so an oder Aufträge brechen weg, steh ich noch schlechter da als jetzt, man kann ja nicht alles bis ins kleinste Planen. Es wäre ja nur für ca. 3 Monate bis man die Übersicht hat ob sich es selbst trägt. Daher finde ich diesen 2. Absatz von Dir ziemlich unpassend. Mein Bedenken ist nur das etwas unvorher gesehenes eintreten könnte, darum vorerst nur die wenigen Stunden Aufstockung je nach Auftragslage. Gruß Ilona

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Hallo Deine Motivation kann ich durchaus nachvollziehen, aber du kannst durchaus auch mit 15-18 Stunden anfangen, um zu schauen ob es läuft. Aufstocken geht immer und bei selbstständigen läuft vieles ohne dass jemand einen Auszug der Stechuhr sehen will.
Es kommt ein wenig drauf an, was du machen willst, einen Laden mit Öffnungszeiten aufzumachen wird so wenig Stunden schwierig, da ist es sinnvoller mit allem drum und dran einzusteigen und alle Beratungsangebote von AA, IHK, KfW und Co zu nutzen,um sich optimal vorzubereiten und nicht daran zu scheitern, dass man zB. schlicht den falschen Standort auswählte. Zudem kannst du evtl Fördergelder bekommen, da gibts auch welche wo man nicht hinterher den A voll Schulden hat, wenn man scheitert.
Oder du machst es eher online oder sonstwie von Zuhause aus, dann guckt keiner, wielange du an deiner Homepage gebastelt hast und wielang fdu für Recherchen benötigt hast. Dann ist 15-18 Stunden ein Richtwert, nach dem sich dein Gehalt/bzw. Gewinn am Ende bemessen sollte, denn davon hängt nicht unwesentlich von ab, was du an Krankenkassenbeiträgen zu zahlen hast (130 für Hausfrauentarif gegen 350 als Selbstständiger in der günstigsten Klasse ist schon ein Unterschied) und ob du noch Stütze bekommst oder nicht.

Aber dass 30 Stunden nicht geringfügig sein kann, sollte dir eigentlich aufgrund des Hinweises auf die 35 Stundenwoche klargeworden sein. Bei TZ-Jobs rechnet man mit unter 20 Stunden als Halbestelle. Auch da liegst du noch weit drüber. Und TZ ist auch nicht gerigfügig, sondern voll Sozialversicherungspflichtig (im Angestelltenfall). Aber 30 Stunden gelten im Angestelltenbereich schon als Vollzeitjob, also wo willst du da noch aufstocken? (dass richtig doll Selbstständige auch mal eher 60 Stunden die Woche arbeiten, hat damit wenig zu tun, denn AA und Co rechnen eben eher nach Angestelltenmassstäben)

Gruß Susanne