Gewerbe aufgegeben-Verfahrensweise mit Kfz?

Folgender Fall-vielleicht kann jemand helfen:

Es wurde aus Altersgründen das Gewerbe zum 31.5. aufgegeben.
Das Kfz wurde vorrangig für das Gewerbe genutzt. Das Kfz wurde bisher mit einer monatl. Rate bezahlt. Nun wird das Kfz weiterhin privat genutzt und der Kfz-Inhaber möchte das Kfz jetzt privat vorzeitg vom Autohaus abkaufen.
Wie erfolgt die Endabrechnung des Kfz im Inventarbuch bzw. im Kassenbuch bis 31.05.? Wie muß es verbucht werden?
Der Kfz-Inhaber hat das Auto nicht verkauft, sondern nutzt es jetzt selbst. Also an sich selbst als Privatperson verkauft??? Wie ist hier der Werdegang?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

Noch was vergessen:
Hierbei handelt es sich um einen Kleinunternehmer, der eine EÜR machen muß und auch zu keine vierteljährliche Umsatzsteuererklärung machen muß. Allerdings verlangt jetzt das Finanzamt duch die Gewerbeaufgabe eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Hallo,

bei Betriebsaufgabe ist grundsätzlich eine Schlussbilanz zu erstellen, in der per 31.5. alle Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden. Dazu gehören auch Entnahmen aus dem Betriebsvermögen wie z.B. Ware, PKW, Restforderungen an Kunden und auch Schulden an Lieferanten!

Wenn bisher Kleinunterneher ist auch eine USt-Erklärung - nur mit 1. Seite usw. wie bisher auch zu erstellen.

Ggf. Steuerberater aufsuchen!

Lia