Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein fiktiver Herr G. will sein Gewerbe beenden.
Im einfachsten Fall hat er alle seine Waren und Betriebsmittel verkauft, notiert den Verkaufserlös als Einnahmen und meldet das Gewerbe ab.
Betriebsmittel gegen Nachweis verschrottet, wäre sicher auch ein einfacher Fall.
Was ist Betriebsmitteln, die zwar vollständig abgeschrieben, aber noch vorhanden sind, z. B. ein 3,5 Jahre alter PC (wurde 36 Monate abgeschrieben).
Kann er den mit Restwert 0,00€ in seinen Privatbesitz übernehmen?
Oder muss das Ding irgendwie (wie?) bewertet werden?
Und wie könnte/müsste man restliche Ware (z. B. x*1000 Blatt Papier) bewerten? Schließlich weiß man ja nicht, ob man die jemals los wird, oder ob sie verschimeln.
Das Gewerbe noch ein Jahr (mit wenig Gewinn oder etwas Verlust) weiter betreiben, bis der Rest verkauft ist, wäre da doch vielleicht das Einfachste(?).
Schöne Grüße JoKu