Gewerbe beenden

Hallo
Mal angenommen man hat einen kleinen Laden über 8 Jahre lang geführt. Der vom Vormieter versprochene Gewinn wurde nie erreicht und das „verkaufte Inventar“ bestand zum größten Teil nur auf dem Papier, bzw. der Inventurliste.
Der Geschäftsinhaber hatte das Geschäft aber immer so geführt, das er stets Gewerbesteuer nachzahlen mußte, also nie etwas erstattet bekommen hat.
Nun hatte er irgendwann die Schnauze voll und hat den Laden quasi Dicht gemacht. Die ganze Ware wurde zunächst günstig verkauft oder zum Schluß in „großen Paketen“ mehr oder weniger verschenkt (für nen Euro).

Hätte er diesen „Ausverkauf“ irgendwie schriftlich Festhalten müssen oder so? Ist es so, das das Finanzamt nun ausrechnet, wie viel Waren noch theoretisch in seinem Besitz sein müsste und er davon die Steuern zurückzahlen muß?
Doch wie verhält er sich, wenn er doch alles verkauft hat?

Danke für die Antworten

Hallo

Hallo
Mal angenommen man hat einen kleinen Laden über 8 Jahre lang
geführt. Der vom Vormieter versprochene Gewinn wurde nie
erreicht und das „verkaufte Inventar“ bestand zum größten Teil
nur auf dem Papier, bzw. der Inventurliste.
Der Geschäftsinhaber hatte das Geschäft aber immer so geführt,
das er stets Gewerbesteuer nachzahlen mußte, also nie etwas
erstattet bekommen hat.

Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24.500€s + Hebesatz der Gemeinde, wobei die noch gestaffelt berechnet wird, nach Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Nun hatte er irgendwann die Schnauze voll und hat den Laden
quasi Dicht gemacht.

Bei dem Gewinn kann das doch nicht sein??

Vom FA gibts dann einen Bogen zur Geschäftsschliessung, der ausgefüllt zurückzuschicken ist… Die verkaufte Ware bzw.der Erlös ist da bestimmt mit aufzuführen

LG
Mikesch

Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24.500€s + Hebesatz der
Gemeinde, wobei die noch gestaffelt berechnet wird, nach
Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Dann war es möglicherweise die Umsatzsteuer?

Vom FA gibts dann einen Bogen zur Geschäftsschliessung, der
ausgefüllt zurückzuschicken ist… Die verkaufte Ware bzw.der
Erlös ist da bestimmt mit aufzuführen

Achso… Na, dann werde ich mich mal dahingehend weiter erkundigen

Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24.500€s + Hebesatz der
Gemeinde, wobei die noch gestaffelt berechnet wird, nach
Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Dann war es möglicherweise die Umsatzsteuer?

Ich hab so den Eindruck, eines der Kreativhobbys war dieser Laden :smile:,einen richtigen Plan hat man da wohl nicht gehabt :wink:

Der Kater

Hallo

Vom FA gibts dann einen Bogen zur Geschäftsschliessung, der
ausgefüllt zurückzuschicken ist… Die verkaufte Ware bzw.der
Erlös ist da bestimmt mit aufzuführen

du hast für den Vordruck „Geschäftsschließung“ sicher einen Link…

bisher habe ich noch nie solch einen gesehen

Schöne Grüße
C.

Hallo

Nun hatte er irgendwann die Schnauze voll und hat den Laden
quasi Dicht gemacht. Die ganze Ware wurde zunächst günstig
verkauft oder zum Schluß in „großen Paketen“ mehr oder weniger
verschenkt (für nen Euro).

Hätte er diesen „Ausverkauf“ irgendwie schriftlich Festhalten
müssen oder so?

Die Einnahmen daraus gehören zu den laufenden Betriebseinnahmen. Dafür sollte es laufend Aufzeichnen geben, wie bei Bargeschäften üblich.

Ist es so, das das Finanzamt nun ausrechnet,
wie viel Waren noch theoretisch in seinem Besitz sein müsste
und er davon die Steuern zurückzahlen muß?

da vermengst du verschiedene Steuerarten und zudem wird das Finanzamt sowas nicht machen.
Du selbst hast das Betriebsvermögen zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe (nach em Schlussverkauf) zu bewerten und eine Schlussbilanz aufzustellen. Wenn vorher eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht wurde, sind Zu- und Abrechnungen zu machen.
Ein Gang zum Steuerberater ist hier anzuraten, außer es ist ein absolut kleiner Laden.

Doch wie verhält er sich, wenn er doch alles verkauft hat?

Dann ist halt Bestand 0, alle weiteren Werte wie z.B. Verbindlichkeiten sind auch aufzulisten.

Schöne Grüße
C.

Hallo!

Vom FA gibts dann einen Bogen zur Geschäftsschliessung, der
ausgefüllt zurückzuschicken ist… Die verkaufte Ware bzw.der
Erlös ist da bestimmt mit aufzuführen

du hast für den Vordruck „Geschäftsschließung“ sicher einen
Link…

In Nds z.B. bekommt man zur Geschäftsschließung das hier (PDF-Datei):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6369942_L20…

Gruß M.

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