Gewerbe behalten, ja oder nein?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe seit zwei Jahren ein (Klein)-Gewerbe. Hatte mich damals dafür entschieden, da ich auf der sicheren Seite sein wollte.

Ich male Bilder und verkaufe zeitweise auch welche. Im ersten Jahr hatte ich nur Ausgaben und keine Einnahmen. Dieses Jahr habe ich 4 Bilder verkauft. Gestern sagte mir jemand, dass man gar kein Gewerbe braucht, wenn man ab und zu ein Bild verkauft. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ein Gewinn entsteht (was dieses Jahr der Fall wäre), dass dieses dann auch versteuert werden muss. Ich weiß nun nicht was stimmt. Ich bin hauptberuflich Angestellte mit 20h die Woche. Dann habe ich noch einen Minijob für 400 €.

Was ist nun richtig? Gewerbe sinnvoll? Aber mache ich mich dann nicht strafbar, wenn nichts an den Staat abgeführt wird?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

LG Painter

Hallo Painter,

zunächst einmal ist eine künstlerische Tätigkeit kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf - unabhängig davon, ob du ein Gewerbe angemeldet hast. Auswirkungen hat die Frage der gewerblichen Tätigkeit aber nur auf die Zahlung von Gewerbesteuer, und da müsste dein Gewinn um ein Vielfaches höher sein.

Einkommensteuer für die Gewinne ist jedoch uanbhängig davon zu zahlen, ob man gewerblich oder freiberuflich tätig ist (auch nebenher). Umgekehrt kannst du dann natürlich auch die Arbeitsmaterialien steuerlich absetzen.

Detailliertere Erläuterungen zu steuerlichen Fragen für Nebenjob-Selbstständige findest du noch hier in meinem Blog:

http://www.finanzen-fuer-freie.de/category/nebenjob/

Viele Grüße

Thomas

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Gewerbe ist nicht notwendig und nicht sinnvoll.

Führe einfach Buch über Einnahmen und Ausgaben und wenn am Ende des Jahres tatsächlich ein erheblicher Gewinn vorliegt, gebe diesen Gewinn in der Steuererklärung an.

Fertig.

Wenn Du Deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst und möchtest, kannst Du ein Gewerbe anmelden. Allerdings ist Maler (i. S. von Künstler) gar kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit…

Wenn Du zu voreilig ein gewerbe anmeldest, wirt Du all die Parasiten (wie IHK, HK, Berufsgenossenschaft, FA, GA) alle nicht mehr los. Dann verschwendest Du, wie beinahe jeder ehrliche kleine Selbständige 65% Deiner Einnahmen und vor allem 65% Deiner Energie…

Alles Gute.

Hier geht einiges durcheinander.

Fraglich sind bei einer künstlerischen Tätigkeit in der Regel die Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit. Wenn regelmäßig Bilder verkauft werden und sich hierbei auf Dauer auch ein Gewinn ergibt, ist die Schwelle zur steuerlich irrelevanten Liebhaberei überschritten. Die Einnahmen bzw. der Gewinn muss also in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Bei Gewinnen aus künstlerischer Tätigkeit handelt es sich um Einkünfte als Freiberufler. Zur freiberuflichen Tätigkeit gehören gem. § 18 EStG die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, **künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten.

Das Gewerbe ist hier also fehl am Platze. Das Gewerbe kann und sollte also abgemeldet werden mit der gleichzeitigen Mitteilung an das Finanzamt, dass die Tätigkeit nicht aufgegeben wird.

Weitere Informationen für Künstler gibt es hier: http://www.iyotta.de/index.php/freiberufler.html**

Das Gewerbe ist hier also fehl am Platze. Das Gewerbe kann und
sollte also abgemeldet werden mit der gleichzeitigen
Mitteilung an das Finanzamt, dass die Tätigkeit nicht
aufgegeben wird.

Es sei denn, man verkauft auch mal Pinsel und Leinwand für andere Künstler.
Dann wird es doch zu einem Gewerbe.

Aber steuerlich ist beides bei kleinem Umsatz sehr änhlich.

Gruß JK