Gewerbe bei Gelegenheitsverkauf?

Hallo!

Ich möchte bei einem Ostermarkt einige selbstgefertigte Kränze verkaufen…!
Muß ich nun dafür extra ein Gewerbe anmelden?
Es geht um einen Verdienst von ca. 100 Euro (Gewinn)…!

Vielen Dank für Infos!
Liebe Grüße,
Angelina

Hallo und Tach,
eine einmalige Tätigkeit ist nicht mit einer Gewerbeanmeldung zu begründen. Das heißt nicht, das man diese nicht steuerlich aufführen muß. Anzugeben sind diese Posten bei Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Bitte beachte aber, das alle Verkäufe deiner Produkte einen gewerblichen zweck darstellen. Wenn du also nicht nur bei dem einen Markt deine Produkte vrekaufst, sondern auch Freunde, bekannte, etc. bedienst, dann auf jedenfall ein Gewerbe anmelden. kosten nicht mal 30€!!!

Gruß
Martin